Daten
Kommune
Jülich
Größe
99 kB
Datum
03.04.2014
Erstellt
03.04.14, 13:58
Aktualisiert
03.04.14, 13:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 23 Az.:
Jülich, 01.04.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 166/2014
Anfrage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
03.04.2014
TOP
Ergebnisse
Anfrage der UWG JÜL zu jüngsten Baumfällmaßnahmen in Barmen
Anlg.: 1
SD.Net
Anfragetext:
Der Anfragetext ist leider bei der Übertragung durch das Faxgerät verzerrt angekommen, sodass der
Einleitungstext nicht lesbar ist. Trotz Nachfrage wurde leider kein lesbares Exemplar vorgelegt. Die
Fragen wurden soweit lesbar sinngemäß ergänzt.
1. Ist es richtig, dass im Bereich der Alten Schule in Barmen im März, vermutlich am 14.03.2014,
Bäume gefällt wurden?
Hier wurden im März Bäume und Sträucher an der Grundstücksgrenze zum Flurstück 12
(Tuchbleiche 3) zurückgeschnitten bzw. teilweise gefällt. Hierbei handelte es sich um einen
Ahorn und eine Esche, die Esche war allerdings als Großstrauch gewachsen und drohte auseinander zu brechen. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Waldfläche, daher liegt
die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Wald und Holz.
2. Hat es dazu einen Ortstermin gegeben?
Ja
3. Hat es dazu, wie in der Ortsvorsteherversammlung explizit vom Bürgermeister zugesagt, eine
Einladung an den Ortsvorsteher, bzw. eine Beteiligung des Ortsvorstehers gegeben?
Bei der Ortsvorsteherversammlung wurde zugesagt, dass bei größeren Fällaktionen die Ortsvorsteher entsprechend informiert werden. Hierbei handelte es sich jedoch um eine kleinere
Maßnahme. Außerdem ist nicht vorgesehen eine Einladung der Ortsvorsteher bei Forstmaßnahmen im Wald auszusprechen.
4. Warum wurden diese Bäume während der „Schonzeit“ gefällt?
Verkehrssicherungsmaßnahmen sind grundsätzlich ganzjährig zulässig. Aufgrund des Arbeitskommens des Bauhofs Ende Februar konnte die Maßnahme nicht mehr bis Ende Februar durchgeführt werden. Nach Rücksprache mit dem Förster, Herrn Weyland, sollte die
Durchführung der Maßnahmen daher bis zum 15.03. erledigt sein. Eine Aufschiebung der
Fällmaßnahme über diesen Zeitpunkt hinaus war aufgrund des Zustandes der Bäume/Sträucher und der direkt darunter befindlichen Voliere mit „wertvollen“ Greifvögeln
nicht mehr bis zum Herbst möglich.
5. Wer hat die Maßnahme angeordnet?
Die Maßnahme wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Forstamt durchgeführt.
6. Wer hat die Maßnahme durchgeführt?
Da es sich um eine kleinere Maßnahme handelte, wurden die Fällungen und der Rückschnitt
des Überhanges vom Bauhof fachgerecht vorgenommen.
7. Wie hoch waren die Kosten?
Die Kosten belaufen sich auf 594 € Personalkosten für die Mitarbeiter und 120 € für die
Kosten der Fahrzeuge.
8. Wer hat die Maßnahme überwacht, da offensichtlich auch absolut gesunde Bäume gefällt wurden?
Da die Maßnahme durch qualifizierte Mitarbeiter des Bauhofs durchgeführt wurde, erfolgte
keine gesonderte Überwachung. Insgesamt wurden allerdings nur - wie oben bereits dargestellt - 2 Bäume gefällt. Eine bereits abgestorbene Kirsche wurde vom Bauhof vorsorglich
umgezogen. Ähnliche Maßnahmen wurden offensichtlich auch bereits vor Jahren schon mal
durchgeführt, entsprechende Baumstümpfe sind vor Ort noch erkennbar.
9. Welcher Verwertung wurde das geschlagene Holz zugeführt.
Wie bei Maßnahmen des Bauhofs üblich, konnte das Holz von Anwohnern abgeholt werden.
10. Welche Einnahmen konnten dadurch erzielt werden?
Keine.
Anfrage 166/2014
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