Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen der Musikschule)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Sitzungsvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen der Musikschule) Sitzungsvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen der Musikschule)

öffnen download melden Dateigröße: 120 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 03.06.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 186/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2014 TOP Ergebnisse Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen der Musikschule Anlg.: - 1 I 30 30 SD.Net Beschlussentwurf: Die am 13.05.2014 durch Herrn Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2014 werden für die Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Musikschule - im investiven Bereich Mittel in Höhe von 17.500,-- Euro und im konsumtiven Bereich Mittel in Höhe von 25.500,-- Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt - im investiven Bereich aus Wenigerausgaben bei der Investiotionsnummer I217001001 „Lernzentrum Gymnasium“ im konsumtiven Bereich aus Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuerzinsen für Steuernachforderungen (Sachkonto 61 611 001 01 4562000). Begründung: Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 13.05.2014 verwiesen. Die Dringlichkeitsentscheidung bedarf gemäß § 60 Abs 1 S. 3 GO NRW der Genehmigung des Rates der Stadt Jülich. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: x jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: s.o. (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 186/2014 x nein nein Seite 2