Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 03.06.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 186/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2014
TOP
Ergebnisse
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Neubeschaffung
von Einrichtungsgegenständen der Musikschule
Anlg.: - 1 I
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die am 13.05.2014 durch Herrn Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt:
Im Haushalt 2014 werden für die Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Musikschule
-
im investiven Bereich Mittel in Höhe von 17.500,-- Euro und
im konsumtiven Bereich Mittel in Höhe von 25.500,-- Euro
bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt
-
im investiven Bereich aus Wenigerausgaben bei der Investiotionsnummer I217001001
„Lernzentrum Gymnasium“
im konsumtiven Bereich aus Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuerzinsen für Steuernachforderungen (Sachkonto 61 611 001 01 4562000).
Begründung:
Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 13.05.2014 verwiesen.
Die Dringlichkeitsentscheidung bedarf gemäß § 60 Abs 1 S. 3 GO NRW der Genehmigung des Rates der Stadt Jülich.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
x
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto: s.o.
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 186/2014
x
nein
nein
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