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Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung Einrichtung Musikschule)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,3 MB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister A m t 20/22 Jülich, den 13.05.2014 Herrn Stadtverordneten Capeilmarm Bürgermeister Stommel 52428 Jülich Betr: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO N R W hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln i m Haushalt 2014 Sehr geehrte Herren ! Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen: Entscheidungssentvrorf: Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, entscheiden die Unterzeichner nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO N R W wie folgt: I m Haushalt 2014 werden für die Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Musikschule i m investiven Bereich Mittel i n H ö h e von 17.500 € und i m konsumtiven Bereich Mittel i n Höhe von 25.500 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt i m investiven Bereich aus Wenigerausgaben bei der Investitionsnummer 1217001001 „ L e m z e n t r u m Gymnasium" i m konsumtiven Bereich Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuerzinsen für Steuemachforderungen (Sachkonto 61 611 001 01 4562000). W i r entscheiden hiermit g e m ä ß vorstehendem Entwurf. Schilderung des Sachverhaltes und Begründung der Dringlichkeit: I m Zusammenhang m i t dem Umzug der städtischen Musikschule i m Sommer 2014 i n die neu erstellten R ä u m e i m Schulzentrum, Linnicher Straße, müssen für die Musikschule Einrichtungsgegenstände neu beschafft werden. Die Musikschule war davon ausgegangen, dass die Beschaffungen aus der Investitionsnummer I I 100000039 „Einrichtung sanierter Bereich Schulzentrum" m i t finanziert würden. Die dort in 2014 veranschlagten Mittel von 450.000 € sind jedoch i n voller H ö h e erforderlich für die Einrichtung der von Haupt-, Real- und Sekundärschule genutzten Bereiche. Für Beschaffungen für die Musikschule sind also keine Mittel veranschlagt. Diese müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Notwendigkeit der Beschaffungen für die Musikschule w i r d wie folgt begründet: 1. Der Raumzuschnitt und die Anzahl der Fach- und Abstellräume i m Schulzentrum sind mit den jetzigen Gegebenheiten nicht zu vergleichen. Beispielsweise verfügt die Musikschule zur Zeit über einige fest eingebaute Wandschränke, die nicht transportabel sind. Zum weiteren ist i m neuen Gebäude lediglich ein (kleiner) Abstellraum vorhanden, i m jetzigen vier. Dies hat zur Folge, dass Verwaltungs- und Unterrichtsräume mit einer größeren und passgenauen Anzahl von abschließbaren Schränken ausgestattet werden müssen. So müssen i n den Fachräumen die Leihinstrumente sicher aufbewahrt werden, die sich zur Zeit i m Sekretariat befinden. Altakten können nur noch i m Sekretariat gelagert werden, daher müssen auch hier Schränke beschafft werden. Die Aufbewahrung i m Früherziehungsbereich muss erstmalig beschafft werden, da bisher die für den Unterricht benötigten Dinge i n einem separaten Abstellraum gelagert wurden, der nun nicht mehr vorhanden ist. 2. In der Musikschule befindet sich zur Zeit eine große Anzahl von abgenutzten und verbrauchten Möbeln, die ersetzt werden müssen. So sind die Anfang der 70er Jahre beschafften Plastikstühle verschlissen. E i n großer Teil der vorhandenen Schülertische wurde schon beim Einzug i n das jetzige Gebäude gebraucht übernommen. 3. Andere, bisher nicht vorhandene Gegenstände sollen neu beschafft werden. So soll z.B. jeder Fachlehrer einen eigenen abschließbaren Schrank für Arbeitsmaterial, Instrumente usw. zur Verfügung haben. 4. Der positive Eindruck der neuen Räumlichkeiten sollte nicht durch herunter gekommenes Mobiliar gestört werden. E i n frisches und freundliches Outfit ist bei der Bindung von zahlenden Kunden an die Musikschule durchaus hilfreich. Es ist selbstverständlich, dass brauchbare Gegenstände weiter verwendet werden. So wird die Ebene 1 komplett mit vorhandenen Stühlen ausgestattet, ebenso werden alle Schreibtische, einige sonstige Tische und Schränke i m Verwaltungsbereich weiter genutzt. Zudem wurde die Ausschreibungsliste des Architekturbüros, das die Möblierungsvorschläge ausgearbeitet hat, um einige verzichtbare Positionen gekürzt, um Kosten einzusparen Aus haushaltsrechtlichen Gründen sind die Mittel für die Beschaffungen zu differenzieren i n a) Mittel für Beschaffung von Gegenständen mit einem Einzelwert von unter 410 € und b) Mittel für Beschaffung von Gegenständen mit einem Einzelwert von über 410 €. Erstere werden aus dem konsumtiven Bereich (= Verwaltungshaushalt kameraler A r t ) beschafft, letztere aus dem investiven Bereich (= Vermögenshaushalt kameraler A r t ) G e m ä ß den Ermittlungen der Musikschule w i r d auf der Basis von vorliegenden Katalogpreisen mit folgenden Kosten gerechnet: - Einrichtung Verwaltungsbereich: investiv - ca. 5.700 € konsumtiv ca. 2.500 € Einrichtung Unterrichtsräume/Wartebereich: investiv ca. 11.800 € konsumtiv ca. 23.000 € Summen: investiv ca, 17.500 € konsumtiv ca. 25.500 € Die Deckung der Mehrausgaben i m konsumtiven Bereich (25.500 €) kann aus Mehreinnahmen aus Gewerbesteuerzinsen erfolgen. Hier haben sich aus einer Nachveranlagung bei einem Gewerbesteuerzahler für 2006 entsprechende zusätzliche Einnahmen ergeben. Die Deckung der Mehrausgaben i m investiven Bereich (17.500 €) kann aus Wenigerausgaben bei der Investition I 216001001 „ L e m z e n t r u m Gymnasium" erfolgen. Hier wurden mit dem Nachtrag für 2014 Mittel i n H ö h e von 100.000 € bereitgestellt. Da die M a ß n a h m e erst mit Vorliegen der Genehmigung der Nachtragssatzung begonnen werden kann, werden die für 2014 veranschlagten Mittel aller Voraussicht nach nicht i n voller H ö h e abfließen. V o m K ä m m e r e r dürfen nur über- \md außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einer Höhe von 10.000 € bewilligt werden. Liegt der Betrag darüber, müssen die Mittel v o m Rat bereitgestellt werden. Der Umzug der Musikschule ist für die Sommerferien vorgesehen. Unter Berücksichtigung von Ausschreibungsfristen und Lieferzeiten kann daher mit der Mittelbereitstellung nicht bis zur nächsten Ratssitzung gewartet werden. Daher sollen die Mittel i m Wege einer Dringlichkeitsentscheidung bereitgestellt werden.