Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,3 MB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
A m t 20/22
Jülich, den 13.05.2014
Herrn
Stadtverordneten Capeilmarm
Bürgermeister Stommel
52428 Jülich
Betr:
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO N R W
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln i m Haushalt 2014
Sehr geehrte Herren !
Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird
gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen:
Entscheidungssentvrorf:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, entscheiden die Unterzeichner nach
§ 60 Abs. 1 Satz 2 GO N R W wie folgt:
I m Haushalt 2014 werden für die Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen für die
Musikschule
i m investiven Bereich Mittel i n H ö h e von 17.500 € und
i m konsumtiven Bereich Mittel i n Höhe von 25.500 €
bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt
i m investiven Bereich aus Wenigerausgaben bei der Investitionsnummer 1217001001
„ L e m z e n t r u m Gymnasium"
i m konsumtiven Bereich Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuerzinsen für
Steuemachforderungen (Sachkonto 61 611 001 01 4562000).
W i r entscheiden hiermit g e m ä ß vorstehendem Entwurf.
Schilderung des Sachverhaltes und Begründung der Dringlichkeit:
I m Zusammenhang m i t dem Umzug der städtischen Musikschule i m Sommer 2014 i n die neu
erstellten R ä u m e i m Schulzentrum, Linnicher Straße, müssen für die Musikschule
Einrichtungsgegenstände neu beschafft werden. Die Musikschule war davon ausgegangen, dass die
Beschaffungen aus der Investitionsnummer I I 100000039 „Einrichtung sanierter Bereich
Schulzentrum" m i t finanziert würden. Die dort in 2014 veranschlagten Mittel von 450.000 € sind
jedoch i n voller H ö h e erforderlich für die Einrichtung der von Haupt-, Real- und Sekundärschule
genutzten Bereiche. Für Beschaffungen für die Musikschule sind also keine Mittel veranschlagt.
Diese müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Notwendigkeit der Beschaffungen
für die Musikschule w i r d wie folgt begründet:
1. Der Raumzuschnitt und die Anzahl der Fach- und Abstellräume i m Schulzentrum sind mit den
jetzigen Gegebenheiten nicht zu vergleichen. Beispielsweise verfügt die Musikschule zur Zeit
über einige fest eingebaute Wandschränke, die nicht transportabel sind. Zum weiteren ist i m
neuen Gebäude lediglich ein (kleiner) Abstellraum vorhanden, i m jetzigen vier. Dies hat zur
Folge, dass Verwaltungs- und Unterrichtsräume mit einer größeren und passgenauen Anzahl von
abschließbaren Schränken ausgestattet werden müssen. So müssen i n den Fachräumen die
Leihinstrumente sicher aufbewahrt werden, die sich zur Zeit i m Sekretariat befinden. Altakten
können nur noch i m Sekretariat gelagert werden, daher müssen auch hier Schränke beschafft
werden. Die Aufbewahrung i m Früherziehungsbereich muss erstmalig beschafft werden, da
bisher die für den Unterricht benötigten Dinge i n einem separaten Abstellraum gelagert wurden,
der nun nicht mehr vorhanden ist.
2. In der Musikschule befindet sich zur Zeit eine große Anzahl von abgenutzten und verbrauchten
Möbeln, die ersetzt werden müssen. So sind die Anfang der 70er Jahre beschafften Plastikstühle
verschlissen. E i n großer Teil der vorhandenen Schülertische wurde schon beim Einzug i n das
jetzige Gebäude gebraucht übernommen.
3. Andere, bisher nicht vorhandene Gegenstände sollen neu beschafft werden. So soll z.B. jeder
Fachlehrer einen eigenen abschließbaren Schrank für Arbeitsmaterial, Instrumente usw. zur
Verfügung haben.
4. Der positive Eindruck der neuen Räumlichkeiten sollte nicht durch herunter gekommenes
Mobiliar gestört werden. E i n frisches und freundliches Outfit ist bei der Bindung von zahlenden
Kunden an die Musikschule durchaus hilfreich.
Es ist selbstverständlich, dass brauchbare Gegenstände weiter verwendet werden. So wird die
Ebene 1 komplett mit vorhandenen Stühlen ausgestattet, ebenso werden alle Schreibtische, einige
sonstige Tische und Schränke i m Verwaltungsbereich weiter genutzt. Zudem wurde die
Ausschreibungsliste des Architekturbüros, das die Möblierungsvorschläge ausgearbeitet hat, um
einige verzichtbare Positionen gekürzt, um Kosten einzusparen
Aus haushaltsrechtlichen Gründen sind die Mittel für die Beschaffungen zu differenzieren i n
a) Mittel für Beschaffung von Gegenständen mit einem Einzelwert von unter 410 € und
b) Mittel für Beschaffung von Gegenständen mit einem Einzelwert von über 410 €.
Erstere werden aus dem konsumtiven Bereich (= Verwaltungshaushalt kameraler A r t ) beschafft,
letztere aus dem investiven Bereich (= Vermögenshaushalt kameraler A r t )
G e m ä ß den Ermittlungen der Musikschule w i r d auf der Basis von vorliegenden Katalogpreisen mit
folgenden Kosten gerechnet:
-
Einrichtung Verwaltungsbereich:
investiv
-
ca.
5.700 €
konsumtiv ca.
2.500 €
Einrichtung Unterrichtsräume/Wartebereich:
investiv
ca. 11.800 €
konsumtiv ca. 23.000 €
Summen:
investiv
ca, 17.500 €
konsumtiv ca. 25.500 €
Die Deckung der Mehrausgaben i m konsumtiven Bereich (25.500 €) kann aus Mehreinnahmen aus
Gewerbesteuerzinsen erfolgen. Hier haben sich aus einer Nachveranlagung bei einem
Gewerbesteuerzahler für 2006 entsprechende zusätzliche Einnahmen ergeben.
Die Deckung der Mehrausgaben i m investiven Bereich (17.500 €) kann aus Wenigerausgaben bei
der Investition I 216001001 „ L e m z e n t r u m Gymnasium" erfolgen. Hier wurden mit dem Nachtrag
für 2014 Mittel i n H ö h e von 100.000 € bereitgestellt. Da die M a ß n a h m e erst mit Vorliegen der
Genehmigung der Nachtragssatzung begonnen werden kann, werden die für 2014 veranschlagten
Mittel aller Voraussicht nach nicht i n voller H ö h e abfließen.
V o m K ä m m e r e r dürfen nur über- \md außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einer Höhe von
10.000 € bewilligt werden. Liegt der Betrag darüber, müssen die Mittel v o m Rat bereitgestellt
werden. Der Umzug der Musikschule ist für die Sommerferien vorgesehen. Unter Berücksichtigung
von Ausschreibungsfristen und Lieferzeiten kann daher mit der Mittelbereitstellung nicht bis zur
nächsten Ratssitzung gewartet werden. Daher sollen die Mittel i m Wege einer
Dringlichkeitsentscheidung bereitgestellt werden.