Daten
Kommune
Jülich
Größe
639 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt 20/22
Jülich, den 29.04.2014
Herrn
Stadtverordneten Capeilmann
Bürgermeister Stommel
52428 Jülich
Betr:
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014
Sehr geehrte Herren !
Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird
gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen:
Entscheidungssentwurf:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, entscheiden die Unterzeichner nach
§ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wie folgt:
Im Haushalt 2014 werden für die Rasensanierung des Schlossplatzes beim Sachkonto
55 551 001 01 5211700 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 13.000 € bereitgestellt:
Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahme bei den Gewerbesteuerzinsen für Steuemachforderungen
(Sachkonto 61 611 001 01 4562000).
Wir entscheiden hiermit gemäß vorstehendem Entwurf
Jülich, den 29.04.2014
Stadtverordneter
Schilderung des Sachverhaltes und Begründung der Dringlichkeit:
Für die Rasensanierung auf dem Schlossplatz waren in 2013 Mittel in Höhe von 60.000 €
veranschlagt. Zur Erteilung der erforderlichen Aufträge (Ingenieur = 3.500 €, Rasensanierung =
59.500 € wurden 3.000 € in 2013 überplanmäßig bereitgesteUt. Die Aufträge wurden Ende 2013
erteilt und die Mittel in Höhe von 63.000 € im Wege der Ermächtigungsübertragung (siehe Vorlage
Nr. 155/2014) nach 2014 übertragen.
Im Zuge der Durchführung der Maßnahme wurden zusätzliche Arbeiten erforderlich
(Entwässerungsarbeiten und Herstellung eines Straßenablaufes, Verlegung von Leerrohren, Ausbau
zusätzlicher Teilflächen aufgrund der instabilen Verhältnisse). Die Gesamtaufwendungen für die
Maßnahme erhöhen sich damit auf knapp 76.000 €. Da aus der Ermächtigung aus 2013 nur
63.000 € zvir Verfügung stehen, sind weitere 13.000 € im Haushalt 2014 bereit zu stellen.
Die Deckung der Mehraufwendungen kann aus Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuerzinsen
erfolgen. Hier haben sich aus einer Nachveranlagung bei einem Gewerbesteuerzahler für 2006
entsprechende zusätzliche Einnahmen ergeben.
Vom Kämmerer dürfen nur über- und außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einer Höhe von
10.000 € bewilligt werden. Liegt der Betrag darüber, müssen die Mittel vom Rat bereitgestellt
werden. Die Rechnungen zu o.g. Maßnahme liegen vor, so dass mit der Mittelbereitstellung nicht
bis zur nächsten Ratssitzung gewartet werden kann. Daher sollen die Mittel im Wege einer
Dringlichkeitsentscheidung bereitgestellt werden.