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Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung Rasensanierung Schlossplatz)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
639 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt 20/22 Jülich, den 29.04.2014 Herrn Stadtverordneten Capeilmann Bürgermeister Stommel 52428 Jülich Betr: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 Sehr geehrte Herren ! Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen: Entscheidungssentwurf: Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, entscheiden die Unterzeichner nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wie folgt: Im Haushalt 2014 werden für die Rasensanierung des Schlossplatzes beim Sachkonto 55 551 001 01 5211700 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 13.000 € bereitgestellt: Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahme bei den Gewerbesteuerzinsen für Steuemachforderungen (Sachkonto 61 611 001 01 4562000). Wir entscheiden hiermit gemäß vorstehendem Entwurf Jülich, den 29.04.2014 Stadtverordneter Schilderung des Sachverhaltes und Begründung der Dringlichkeit: Für die Rasensanierung auf dem Schlossplatz waren in 2013 Mittel in Höhe von 60.000 € veranschlagt. Zur Erteilung der erforderlichen Aufträge (Ingenieur = 3.500 €, Rasensanierung = 59.500 € wurden 3.000 € in 2013 überplanmäßig bereitgesteUt. Die Aufträge wurden Ende 2013 erteilt und die Mittel in Höhe von 63.000 € im Wege der Ermächtigungsübertragung (siehe Vorlage Nr. 155/2014) nach 2014 übertragen. Im Zuge der Durchführung der Maßnahme wurden zusätzliche Arbeiten erforderlich (Entwässerungsarbeiten und Herstellung eines Straßenablaufes, Verlegung von Leerrohren, Ausbau zusätzlicher Teilflächen aufgrund der instabilen Verhältnisse). Die Gesamtaufwendungen für die Maßnahme erhöhen sich damit auf knapp 76.000 €. Da aus der Ermächtigung aus 2013 nur 63.000 € zvir Verfügung stehen, sind weitere 13.000 € im Haushalt 2014 bereit zu stellen. Die Deckung der Mehraufwendungen kann aus Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuerzinsen erfolgen. Hier haben sich aus einer Nachveranlagung bei einem Gewerbesteuerzahler für 2006 entsprechende zusätzliche Einnahmen ergeben. Vom Kämmerer dürfen nur über- und außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einer Höhe von 10.000 € bewilligt werden. Liegt der Betrag darüber, müssen die Mittel vom Rat bereitgestellt werden. Die Rechnungen zu o.g. Maßnahme liegen vor, so dass mit der Mittelbereitstellung nicht bis zur nächsten Ratssitzung gewartet werden kann. Daher sollen die Mittel im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung bereitgestellt werden.