Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 06.06.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 206/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2014
TOP
Ergebnisse
Wahl, Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Anlg.: ./.
I
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich wählt gemäß § 67 Abs. 1 und 2 GO NRW in geheimer Wahl ohne Aussprache das Ratsmitglied
Herrn/Frau _________________
zum ersten Stellvertreter/zur ersten Stellvertreterin des Bürgermeisters bis zum Ablauf der Wahlperiode
Herrn/Frau _________________
zum zweiten Stellvertreter/zur zweiten Stellvertreterin des Bürgermeisters bis zum Ablauf der
Wahlperiode
Begründung:
Gemäß § 67 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzung und
bei der Repräsentation.
Nach § 13 der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 wählt der Rat zwei ehrenamtliche
Stellvertreter/innen. Die ehrenamtlichen Stellvertreter führen die Bezeichnung „Stellvertretender
Bürgermeister bzw. Stellvertretende Bürgermeisterin.
In § 67 Abs. 2 GO NRW ist normiert, dass bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt wird.
Hierbei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach
der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge
entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist,
wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf
den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch
genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen
Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los.
Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben
Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit
der nächsten Höchstzahl. Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlzeit aus, ist
der Nachfolger für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50
Abs. 2 GO NRW zu wählen.
Der Bürgermeister ist bei der Wahl seiner Stellvertreter wahlberechtigt. Dies gilt über § 31 Abs. 3
Nr. 2 GO NRW auch für die zur Wahl stehenden Kandidaten.
Sodann werden die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters nach § 67 Abs. 3 GO NRW vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung in feierlicher Form kann analog der Verpflichtung der Ratsmitglieder erfolgen.
Dies bedeutet, dass sich die Stellvertreter/innen von ihren Plätzen erheben und ihr Einverständnis
mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben als stellvertretende Bürgermeisterin bzw.
stellvertretender Bürgermeister der Stadt Jülich nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten, und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“
Bei der Stadt Jülich ist es Brauch, dass die Verpflichtung durch Handschlag bestätigt wird.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
Sitzungsvorlage 206/2014
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 206/2014
x
nein
nein
Seite 3