Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
24 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
26.11.10, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 17.11.2010
Vorlagen-Nr.: 89/2010 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
23.11.2010
07.12.2010
Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr
2011
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Schulausschusses vom 10.11.2010 wurde vorgeschlagen, das Budget der
Schulen im Finanzplan dergestalt zu erhöhen, dass in Zukunft hierdurch auch ein wesentlicher Teil
der Anschaffungen im investiven Bereich abgegolten werden kann, für den in der Vergangenheit
Einzelanträge gestellt worden sind.
Seitens der Verwaltung wurde daher versucht, eine Lösung zu finden. Hierzu wurde aus den
Ausgaben der vergangenen drei Jahre, die aufgrund der jeweiligen Bewilligung des Rates der
Gemeinde Kreuzau getätigt wurden, ein Durchschnitt ermittelt. Dieser Durchschnitt wurde den
Mitteln, die den Schulen als Budget zur Verfügung gestellt worden sind, zugeschlagen. Es ist
davon auszugehen, dass in Zukunft der allergrößte Teil der früheren Anmeldungen seine
Erledigung gefunden haben wird. Lediglich Anschaffungen oder Maßnahmen, die über die Höhe
des jeweiligen Schulbudgets hinaus gehen, sollen noch angemeldet werden können, jedoch unter
Anrechnung der Budgetierten Mittel.
Bezüglich der Verteilung wird vorgeschlagen, dass allen Schulen zunächst ein Grundbetrag von
1.000 Euro zugestanden wird. Es wird davon ausgegangen, dass auch die kleineren Schulen
Grunderfordernisse decken müssen, die nicht zwingend durch Veränderungen der Schülerzahlen
beeinflusst werden. Der darüber hinaus gehende Betrag soll dann aber anhand der Schülerzahlen
verteilt werden. Bisher wurde je Schüler/in ein Betrag von 9 Euro bei den Grundschulen und von
12,60 Euro bei den weiterführenden Schulen zur Verfügung gestellt. In Zukunft sollen diese
Pauschalen bei den Grundschulen auf 12 Euro und bei den weiterführenden Schulen auf 15 Euro
angehoben werden. Diese Vorgehensweise wurde mit den SchulleiterInnen der Grund- und der
weiterführenden Schulen besprochen. Einwände sind nicht erhoben worden.
In einem weiteren Schritt sollen zunächst befristet auf drei Jahre die Mittel des Finanzplanes für
übertragbar erklärt werden, so dass die Schulen auch die Möglichkeit haben, für größere
Anschaffungen anzusparen.
Als Anlage sind die Berechnungen, getrennt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen,
beigefügt. Bei den Grundschulen würde sich für das Haushaltsjahr 2011 ein zusätzlicher Betrag
vom insgesamt 6.845 Euro und bei den weiterführenden Schulen von insgesamt 6.484,80 Euro
ergeben.
Bei den zusätzlichen Anmeldungen zum Haushalt hatten die Grundschulen Winden/Obermaubach
und Stockheim allerdings auch die Übernahme der Kosten für das Grundschulprojekt des
Science-College Overbach beantragt. Diese Position wäre durch die Erhöhung des Budgets nicht
ausgeglichen, da es sich nicht um investive Kosten handeln würde. Nach Rücksprache mit der
zuständigen Schulrätin, Frau Lürken, sollte allerdings auch mit diesem Angebot nicht verbunden
sein, dass die Schulen beim Schulträger zusätzliche Mittel beantragen, sondern sie sollten die
Teilnahme aus eigenen Mitteln finanzieren, z.B. über den Förderverein. Erschwerend kommt
hinzu, dass für das Haushaltsjahr 2011 wieder ein Haushaltsicherungskonzept aufgestellt werden
muss und in diesem Zusammenhang zu prüfen wäre, ob die Ausgaben unabweisbar sind. Dies ist
beim Besuch des Science-College aus Sicht der Verwaltung sicher nicht der Fall, auch wenn eine
Teilnahme am Schulprojekt aus schulischer Sicht sinnvoll ist. Zusätzliche Mittel sollten daher
hierfür nicht bereit gestellt werden.
Im Rahmen der Gespräche mit den SchulleiterInnen haben diese allerdings mitgeteilt, dass auch
das Budget des Ergebnisplanes nicht mehr ausreichend sei, da die Kosten in den vergangenen
Jahren deutlich angestiegen seien. Sie wurden gebeten, darzustellen, in welchen Bereichen es zu
Kostensteigerungen gekommen sei und wie diese das Budget belasten. Gegebenenfalls würde
hierüber zur nächsten Sitzung des Schulausschusses eine gesonderte Vorlage gefertigt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Aufgrund der Erhöhung des Budgets müssen dauerhaft jährlich zusätzliche Mittel bereit gestellt
werden. Im Haushaltsjahr 2011 belaufen sich diese auf 6.845 Euro für die Grundschulen und auf
6.484,80 Euro für die weiterführenden Schulen. Da die Mittel schülerbezogen angepasst werden,
können die Veränderungen für die Folgejahre noch nicht beziffert werden.
III. Beschlussvorschlag:
Das Budget der Schulen der Gemeinde Kreuzau im Finanzplan wird ab dem Haushaltsjahr 2011
nach folgenden Maßgaben angepasst:
Je Schule wird ein Grundbetrag von 1.000 Euro eingesetzt.
Bei den Grundschulen wird darüber hinaus ein Pauschalbetrag je Schüler/in in Höhe von
12 Euro und bei den weiterführenden Schulen in Höhe von 15 Euro zu Verfügung gestellt.
Berechnungsgrundlage ist die Schulstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die budgetierten Mittel des Finanzplanes können zunächst befristet auf drei Jahre in das
auf das Haushaltsjahr folgende Jahr übertragen werden, wenn die jeweilige Schule
konkrete Maßnahmen plant, die dies rechtfertigen. Die Entscheidung hierüber trifft die
Verwaltung.
Einzelanträge, die in der Höhe unter dem errechneten Gesamtbudget einer Schule liegen,
können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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