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Allgemeine Vorlage (Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr 2011)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
24 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
26.11.10, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr 2011) Allgemeine Vorlage (Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr 2011)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 17.11.2010 Vorlagen-Nr.: 89/2010 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 23.11.2010 07.12.2010 Anmeldung der Haushaltsmittel durch die gemeindlichen Schulen für das Haushaltsjahr 2011 I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Schulausschusses vom 10.11.2010 wurde vorgeschlagen, das Budget der Schulen im Finanzplan dergestalt zu erhöhen, dass in Zukunft hierdurch auch ein wesentlicher Teil der Anschaffungen im investiven Bereich abgegolten werden kann, für den in der Vergangenheit Einzelanträge gestellt worden sind. Seitens der Verwaltung wurde daher versucht, eine Lösung zu finden. Hierzu wurde aus den Ausgaben der vergangenen drei Jahre, die aufgrund der jeweiligen Bewilligung des Rates der Gemeinde Kreuzau getätigt wurden, ein Durchschnitt ermittelt. Dieser Durchschnitt wurde den Mitteln, die den Schulen als Budget zur Verfügung gestellt worden sind, zugeschlagen. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft der allergrößte Teil der früheren Anmeldungen seine Erledigung gefunden haben wird. Lediglich Anschaffungen oder Maßnahmen, die über die Höhe des jeweiligen Schulbudgets hinaus gehen, sollen noch angemeldet werden können, jedoch unter Anrechnung der Budgetierten Mittel. Bezüglich der Verteilung wird vorgeschlagen, dass allen Schulen zunächst ein Grundbetrag von 1.000 Euro zugestanden wird. Es wird davon ausgegangen, dass auch die kleineren Schulen Grunderfordernisse decken müssen, die nicht zwingend durch Veränderungen der Schülerzahlen beeinflusst werden. Der darüber hinaus gehende Betrag soll dann aber anhand der Schülerzahlen verteilt werden. Bisher wurde je Schüler/in ein Betrag von 9 Euro bei den Grundschulen und von 12,60 Euro bei den weiterführenden Schulen zur Verfügung gestellt. In Zukunft sollen diese Pauschalen bei den Grundschulen auf 12 Euro und bei den weiterführenden Schulen auf 15 Euro angehoben werden. Diese Vorgehensweise wurde mit den SchulleiterInnen der Grund- und der weiterführenden Schulen besprochen. Einwände sind nicht erhoben worden. In einem weiteren Schritt sollen zunächst befristet auf drei Jahre die Mittel des Finanzplanes für übertragbar erklärt werden, so dass die Schulen auch die Möglichkeit haben, für größere Anschaffungen anzusparen. Als Anlage sind die Berechnungen, getrennt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen, beigefügt. Bei den Grundschulen würde sich für das Haushaltsjahr 2011 ein zusätzlicher Betrag vom insgesamt 6.845 Euro und bei den weiterführenden Schulen von insgesamt 6.484,80 Euro ergeben. Bei den zusätzlichen Anmeldungen zum Haushalt hatten die Grundschulen Winden/Obermaubach und Stockheim allerdings auch die Übernahme der Kosten für das Grundschulprojekt des Science-College Overbach beantragt. Diese Position wäre durch die Erhöhung des Budgets nicht ausgeglichen, da es sich nicht um investive Kosten handeln würde. Nach Rücksprache mit der zuständigen Schulrätin, Frau Lürken, sollte allerdings auch mit diesem Angebot nicht verbunden sein, dass die Schulen beim Schulträger zusätzliche Mittel beantragen, sondern sie sollten die Teilnahme aus eigenen Mitteln finanzieren, z.B. über den Förderverein. Erschwerend kommt hinzu, dass für das Haushaltsjahr 2011 wieder ein Haushaltsicherungskonzept aufgestellt werden muss und in diesem Zusammenhang zu prüfen wäre, ob die Ausgaben unabweisbar sind. Dies ist beim Besuch des Science-College aus Sicht der Verwaltung sicher nicht der Fall, auch wenn eine Teilnahme am Schulprojekt aus schulischer Sicht sinnvoll ist. Zusätzliche Mittel sollten daher hierfür nicht bereit gestellt werden. Im Rahmen der Gespräche mit den SchulleiterInnen haben diese allerdings mitgeteilt, dass auch das Budget des Ergebnisplanes nicht mehr ausreichend sei, da die Kosten in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen seien. Sie wurden gebeten, darzustellen, in welchen Bereichen es zu Kostensteigerungen gekommen sei und wie diese das Budget belasten. Gegebenenfalls würde hierüber zur nächsten Sitzung des Schulausschusses eine gesonderte Vorlage gefertigt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Aufgrund der Erhöhung des Budgets müssen dauerhaft jährlich zusätzliche Mittel bereit gestellt werden. Im Haushaltsjahr 2011 belaufen sich diese auf 6.845 Euro für die Grundschulen und auf 6.484,80 Euro für die weiterführenden Schulen. Da die Mittel schülerbezogen angepasst werden, können die Veränderungen für die Folgejahre noch nicht beziffert werden. III. Beschlussvorschlag: Das Budget der Schulen der Gemeinde Kreuzau im Finanzplan wird ab dem Haushaltsjahr 2011 nach folgenden Maßgaben angepasst: Je Schule wird ein Grundbetrag von 1.000 Euro eingesetzt. Bei den Grundschulen wird darüber hinaus ein Pauschalbetrag je Schüler/in in Höhe von 12 Euro und bei den weiterführenden Schulen in Höhe von 15 Euro zu Verfügung gestellt. Berechnungsgrundlage ist die Schulstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen. Die budgetierten Mittel des Finanzplanes können zunächst befristet auf drei Jahre in das auf das Haushaltsjahr folgende Jahr übertragen werden, wenn die jeweilige Schule konkrete Maßnahmen plant, die dies rechtfertigen. Die Entscheidung hierüber trifft die Verwaltung. Einzelanträge, die in der Höhe unter dem errechneten Gesamtbudget einer Schule liegen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-