Daten
Kommune
Jülich
Größe
132 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 05.06.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 197/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2014
TOP
Ergebnisse
Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Brückenkopf-Park Jülich gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH
Anlg.: ./.
I
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat wählt und bestellt - vorbehaltlich der Änderung des Gesellschaftsvertrages über die
Festsetzung der Größe des Aufsichtsrates (Sitzungsvorlage 188/2014) - neben dem Bürgermeister
als geborenes Mitglied weitere 9 Mitglieder als Vertreter der Stadt Jülich in den Aufsichtsrat der
Brückenkopf-Park Jülich gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH wie folgt:
Mitglieder:
1. _________________________
2. _________________________
3. _________________________
4. _________________________
5. _________________________
6. _________________________
7. _________________________
8. _________________________
9. _________________________
Begründung:
Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Brückenkopf-Park Jülich gemeinnützige Gesellschaft für
Kultur und Marketing mbH besteht der Aufsichtsrat aus 11 Mitgliedern. Die Mitglieder werden von
den Gesellschaftern bestellt:
-
9 Mitglieder, die der Rat der Stadt Jülich bestellt
Bürgermeister der Stadt Jülich
ein Mitglied, welches durch den Brückenkopfverein Jülich e.V. entsandt wird.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates bleiben so lange im Amt, bis sie auf Anregung der vorschlagenden Stelle durch die Gesellschafterversammlung abberufen werden. Im Übrigen kann die Mitgliedschaft auch durch Niederlegung des Aufsichtsratsmandates enden.
Für den Aufsichtsrat der Brückenkopf-Park Jülich gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH sind somit 9 Vertreter vom Stadtrat zu wählen und zu bestellen.
Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW. Dieser besagt:
„Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist das Verfahren nach Absatz 3 entsprechend anzuwenden. Dies gilt ebenso, wenn zwei oder mehr Personen vorzeitig aus dem Gremium
ausgeschieden sind, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden waren und für diese mehrere
Nachfolger zu wählen sind. Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das die bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach Absatz 2.“
Für die Wahl ist somit das Wahlverfahren wie für die Besetzung der Ausschüsse gem. § 50 Abs. 3
GO NRW durchzuführen, wenn sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
einigen.
In den amtierenden Aufsichtsrat der Brückenkopf-Park Jülich gemeinnützige Gesellschaft für Kultur
und Marketing mbH sind nachfolgende Vertreter der Stadt Jülich entsandt:
Mitglied:
Bürgermeister
Fuchs, Elmar
Gunia, Wolfgang
Fink, Stefan
Müller, Heinrich
Becker, Ulrike
Meyer, Hans
Talarek, Anke
Cremerius, Winfried
Persönliche Vertreterin bzw. persönlicher Vertreter:
Allgemeiner Vertreter
Lorscheid-Kratz, Kathleen
Stauch, Ingrid
Lingnau, Michael
Dohmen, Martina
Schiffer, Wolfgang
Pelzer, Klaus
Riebe, Helmut
Bourguignon, Frank
Vertreter des Beteiligungsmanagements
Sitzungsvorlage 197/2014
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 197/2014
x
nein
nein
Seite 3