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Sitzungsvorlage (Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Brückenkopf-Park Jülich gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
132 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 05.06.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 197/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2014 TOP Ergebnisse Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Brückenkopf-Park Jülich gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH Anlg.: ./. I 30 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat wählt und bestellt - vorbehaltlich der Änderung des Gesellschaftsvertrages über die Festsetzung der Größe des Aufsichtsrates (Sitzungsvorlage 188/2014) - neben dem Bürgermeister als geborenes Mitglied weitere 9 Mitglieder als Vertreter der Stadt Jülich in den Aufsichtsrat der Brückenkopf-Park Jülich gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH wie folgt: Mitglieder: 1. _________________________ 2. _________________________ 3. _________________________ 4. _________________________ 5. _________________________ 6. _________________________ 7. _________________________ 8. _________________________ 9. _________________________ Begründung: Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Brückenkopf-Park Jülich gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH besteht der Aufsichtsrat aus 11 Mitgliedern. Die Mitglieder werden von den Gesellschaftern bestellt: - 9 Mitglieder, die der Rat der Stadt Jülich bestellt Bürgermeister der Stadt Jülich ein Mitglied, welches durch den Brückenkopfverein Jülich e.V. entsandt wird. Die Mitglieder des Aufsichtsrates bleiben so lange im Amt, bis sie auf Anregung der vorschlagenden Stelle durch die Gesellschafterversammlung abberufen werden. Im Übrigen kann die Mitgliedschaft auch durch Niederlegung des Aufsichtsratsmandates enden. Für den Aufsichtsrat der Brückenkopf-Park Jülich gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH sind somit 9 Vertreter vom Stadtrat zu wählen und zu bestellen. Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW. Dieser besagt: „Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist das Verfahren nach Absatz 3 entsprechend anzuwenden. Dies gilt ebenso, wenn zwei oder mehr Personen vorzeitig aus dem Gremium ausgeschieden sind, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden waren und für diese mehrere Nachfolger zu wählen sind. Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das die bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach Absatz 2.“ Für die Wahl ist somit das Wahlverfahren wie für die Besetzung der Ausschüsse gem. § 50 Abs. 3 GO NRW durchzuführen, wenn sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen. In den amtierenden Aufsichtsrat der Brückenkopf-Park Jülich gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH sind nachfolgende Vertreter der Stadt Jülich entsandt: Mitglied: Bürgermeister Fuchs, Elmar Gunia, Wolfgang Fink, Stefan Müller, Heinrich Becker, Ulrike Meyer, Hans Talarek, Anke Cremerius, Winfried Persönliche Vertreterin bzw. persönlicher Vertreter: Allgemeiner Vertreter Lorscheid-Kratz, Kathleen Stauch, Ingrid Lingnau, Michael Dohmen, Martina Schiffer, Wolfgang Pelzer, Klaus Riebe, Helmut Bourguignon, Frank Vertreter des Beteiligungsmanagements Sitzungsvorlage 197/2014 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 197/2014 x nein nein Seite 3