Daten
Kommune
Jülich
Größe
105 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 04.06.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 190/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2014
TOP
Ergebnisse
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom
28.05.2013)
Anlg.: ./.
I
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt:
§ 24 „Niederschrift“
(Änderung des Absatzes 5 ab Satz 3)
Sollte ein Ratsmitglied Einwendungen gegen die Niederschrift haben, kann es das Abhören der
Tonträgeraufzeichnungen verlangen. Andernfalls sind diese zu löschen. Eine bereits unterschriebene Niederschrift kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Die Mitglieder des Rates
der Stadt Jülich haben jedoch die Möglichkeit die Einwendungen in Form eines neuen Beschlusses
bei der nächstfolgenden Ratssitzung festzustellen.
Begründung:
Nach § 52 GO NRW ist eine Genehmigung der Niederschrift durch den Rat nicht vorgesehen. Die
vorschriftsmäßig gefertigte und unterzeichnete Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde mit der
Bedeutung eines Beweismittels (§§ 415, 417, 418 ZPO). Die Richtigkeit der Niederschrift wird
durch die Unterzeichnung gemäß § 52 Abs. 1 S. 2 und nicht durch die spätere Genehmigung durch
den Rat beurkundet. Sie kann zwar durch Gegenbeweise entkräftet werden; dafür ist jedoch der volle Nachweis der Unrichtigkeit erforderlich.
Aufgrund dessen ist § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich entsprechend abzuändern.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 190/2014
x
nein
nein
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