Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 28.05.2013))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
105 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Sitzungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 28.05.2013)) Sitzungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 28.05.2013))

öffnen download melden Dateigröße: 105 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 04.06.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 190/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2014 TOP Ergebnisse Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 28.05.2013) Anlg.: ./. I 30 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt: § 24 „Niederschrift“ (Änderung des Absatzes 5 ab Satz 3) Sollte ein Ratsmitglied Einwendungen gegen die Niederschrift haben, kann es das Abhören der Tonträgeraufzeichnungen verlangen. Andernfalls sind diese zu löschen. Eine bereits unterschriebene Niederschrift kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Die Mitglieder des Rates der Stadt Jülich haben jedoch die Möglichkeit die Einwendungen in Form eines neuen Beschlusses bei der nächstfolgenden Ratssitzung festzustellen. Begründung: Nach § 52 GO NRW ist eine Genehmigung der Niederschrift durch den Rat nicht vorgesehen. Die vorschriftsmäßig gefertigte und unterzeichnete Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde mit der Bedeutung eines Beweismittels (§§ 415, 417, 418 ZPO). Die Richtigkeit der Niederschrift wird durch die Unterzeichnung gemäß § 52 Abs. 1 S. 2 und nicht durch die spätere Genehmigung durch den Rat beurkundet. Sie kann zwar durch Gegenbeweise entkräftet werden; dafür ist jedoch der volle Nachweis der Unrichtigkeit erforderlich. Aufgrund dessen ist § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich entsprechend abzuändern. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 190/2014 x nein nein Seite 2