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Sitzungsvorlage (Wahl des Mitglieds und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für die Verbandsversammlung der kommunalen Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) Rhein-Erft-Rur)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Sitzungsvorlage (Wahl des Mitglieds und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für die Verbandsversammlung der kommunalen Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) Rhein-Erft-Rur) Sitzungsvorlage (Wahl des Mitglieds und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für die Verbandsversammlung der kommunalen Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) Rhein-Erft-Rur)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 04.06.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 192/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2014 TOP Ergebnisse Wahl des Mitglieds und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für die Verbandsversammlung der kommunalen Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) Rhein-Erft-Rur Anlg.: ./. I 30 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat wählt folgendes Mitglied und folgende Stellvertreterin bzw. folgenden Stellvertreter in die Verbandsversammlung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) Rhein-Erft-Rur: Mitglied: Stellvertreterin bzw. Stellvertreter: ___________________________ ______________________________ Begründung: Nach der Verbandssatzung steht der Stadt Jülich in der Verbandsversammlung ein Sitz zu. Nach § 6 der Verbandssatzung wird der Vertreter bzw. der Stellvertreter von der Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit gewählt. Da lediglich ein Mitglied und dessen Stellvertreterin bzw. dessen Stellvertreter zu wählen ist, erfolgt die Wahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Dieser besagt: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.“ Derzeit sind folgende Vertreter in die Verbandsversammlung gewählt: Mitglied: Stellvertreter: Jürgen Laufs, Ratsmitglied Dr. Helmut Schumacher, Ratsmitglied Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 192/2014 x nein nein Seite 2