Daten
Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
23.06.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 28.05.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 180/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2014
TOP
Ergebnisse
Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Anlg.: -/I
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Nach § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass die Ratsmitglieder durch Erheben
von den Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Stadt Jülich erfüllen werde.“
Bei der Stadt Jülich ist es Brauch, dass diese Verpflichtung durch Handschlag bestätigt wird.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 180/2014
x
nein
nein
Seite 2