Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
58 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
25.10.10, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 20.10.2010
Vorlagen-Nr.: 77/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
04.11.2010
23.11.2010
07.12.2010
Errichtung einer Bedarfshaltestelle der Rurtalbahn an der Nordstraße sowie Anbindung
eines barrierefreien Zugangs des ehemaligen Geländes Hoesch an den Ortskern;
hier: Zustimmung zum vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion vom 10.10.2010
I. Sach- und Rechtslage:
Mit dem als Anlage in Ablichtung beigefügten Schreiben vom 10.10.2010 beantragt die CDUFraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Rurtalbahn GmbH Düren als Betreiber des
Schienenverkehrs an der Nordstraße in Kreuzau eine Bedarfshaltestelle zu beantragen.
Ebenfalls wird die Verwaltung beauftragt, eine Anbindung für einen barrierefreien Zugang des
ehemaligen Geländes Hoesch an den Ortskern zu prüfen und umzusetzen.“
Wegen der Begründung verweise ich auf den beigefügten Schriftsatz.
Beide Anträge werden aus der Sicht der Verwaltung voll unterstützt. Die neue Haltestelle sollte
nicht nur mit dem Hinweis auf die in der Begründung der CDU-Fraktion erwähnten Einrichtungen
beantragt werden, sondern auch mit Hinweis auf die zusätzlich entstehenden ca. 80
Wohneinheiten, die entstehenden Arbeitsplätze, den zu erwartenden Besucherverkehr sowie
letztendlich auch auf die Arbeitsplätze bei der Fa. Hoesch Design.
Der beantragte barrierefreie Zugang des Bebauungsplangeländes zum Ortskern wurde von mir
bereits geprüft und ist mit geringem finanziellen Aufwand wie folgt umzusetzen:
Die öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Baugebietes werden barrierefrei angelegt. Der
Bebauungsplan sieht, wie Ihnen bekannt, auch eine wegemäßige Anbindung an die Kreuzstraße
vor. Die Kreuzstraße verfügt beidseitig über einen Gehweg. Hier wäre es erforderlich, einseitig im
Bereich der abzweigenden Straße „In der Au“ die vorhandenen Hochbordsteine auf 0 abzusenken.
Beim Auftreffen auf die Bahnhofstraße sind bereits 0-Absenkungen in Höhe der Apotheke
vorhanden, so dass hier ein barrierefreies Queren der Bahnhofstraße möglich ist. Da auch die
Flemingstraße bereits barrierefrei gequert und der Bahnhof barrierefrei erreicht werden können,
sind aus meiner Sicht keine weiteren baulichen Maßnahmen erforderlich. Der finanzielle Aufwand
beläuft sich auf max. 2.000,00 €. Die Absenkung der Bordsteine im Bereich der Straße „In der Au“
kann aus Mitteln der Straßenunterhaltung finanziert werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern die Rurtalbahn GmbH bereit ist, eine Bedarfshaltestelle einzurichten, müssen die hiermit
verbundenen Kosten auch in voller Höhe von der Rurtalbahn übernommen werden. Eine
Kostenbeteiligungspflicht der Gemeinde besteht aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht (bei
Bahnsicherungsanlagen muss sich die Gemeinde nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz mit 1/3
beteiligen).
Wie bereits erwähnt, stehen für das Absenken der Bordsteine im Bereich der Straße „In der Au“
die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 2.000,00 € bei der Position „Unterhaltung der
Straßen“ sicherlich zur Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Rurtalbahn GmbH als Betreiber des
Schienenverkehrs an der Nordstraße in Kreuzau eine Bedarfshaltestelle zu beantragen.
2.
Aufgrund der bereits vorgenommenen Prüfung wird ein barrierefreier Zugang des
ehemaligen Geländes Hoesch an den Ortskern umgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt,
die hierzu erforderlichen Bordsteinabsenkungen durchführen zu lassen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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