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Mitteilungsvorlage (Bauleitplanung der Gemeinde Aldenhoven; hier: Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
16 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
28.02.13, 19:01
Aktualisiert
28.02.13, 19:01
Mitteilungsvorlage (Bauleitplanung der Gemeinde Aldenhoven;
hier: Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen) Mitteilungsvorlage (Bauleitplanung der Gemeinde Aldenhoven;
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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Mitteilungsvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache M-10/2013 Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Stadtentwicklung 07.03.2013 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich FB5 15.02.2013 Herr Reyer Fb 5 Bauleitplanung der Gemeinde Aldenhoven; hier: Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Ergebnis der Mitteilung Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen Ergebnis der Mitteilung: Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Inhalt der Mitteilung: Zur Sitzung am 04.09.2012 wurde der Ausschuss über die vorhabenbezogenen Bebauungspläne der Gemeinde Aldenhoven informiert, mit denen in den Bereichen westlich der Ortschaft Siersdorf (Stadtgrenze zu Baesweiler) und südlich des Weilers Langweiler (Stadtgrenze zu Eschweiler) Vorrangzonen für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen. Planungsstand für die vorhabenbezogenen Bebauungspläne war seinerzeit die frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die parallel zu den Bebauungsplänen verfolgte Änderung des Flächennutzungsplanes war dagegen aufgrund der Historie der dortigen Planung auf zwei Verfahren (37. und 40. Änderung des Flächenutzungsplanes) aufgeteilt, die zeitlich mit den Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne auseinanderfielen und sich bereits auf dem Planungsstand der Offenlage befanden. Mittlerweile hat die Gemeinde Aldenhoven für die beiden o.a. Bebauungspläne die Planungsunterlagen im Zuge der Offenlage/Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut vorgelegt. Darüberhinaus plant man jetzt zusätzlich eine weitere Vorrangzone im Bereich zwischen den Ortschaften Aldenhoven, Dürboslar und Engelsdorf. Ähnlich wie bei der planerischen Vorgehensweise im hiesigen Stadtgebiet wurde auch diese Fläche aus einer Potenzianalyse abgeleitet, die sich auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckte. Aus den im Zuge der Trägerbeteiligung vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass man auf Ebene des Flächennutzungsplanes alle drei Planungen nunmehr in der 40. Änderung zusammenfasst und zu diesem Zweck die bereits erfolgte Offenlage (s.o.) wiederholt. Hintergrund ist, dass man bei dem bisherigen zeitlichen und sachlichen Auseinanderfallen der Planungschritte formelle Fehler nicht ausschließen kann, die u.U. zur Rechtswidrigkeit der Bauleitplanung führen würden. Insoweit wird parallel zur Offenlage der beiden Bebauungspläne die Offenlage des Flächennutzungsplans wiederholt, wobei man nunmehr die dritte Fläche in die laufende Änderung mit einbezogen hat. Für diese Fläche ist bislang nur das Verfahren auf Ebene des Flächennutzungsplanes anhängig. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan befindet sich noch in Entwicklung. Die Lage aller drei geplanten Vorrangzonen ist auf dem als Anlage beigefügten Auszug aus dem GEOviewer des Landes NRW kenntlich gemacht. Die zum Teil im vorliegenden Verfahrensschritt aktualisierten Daten der Flächen sind wie folgt: Die geplante Vorrangzone nach B-Plan 55 S – WK II – ist nach den Planungsunterlagen ca. 17 ha groß und liegt westlich der Ortschaft Siersdorf nahe der Gemeindegrenze zur Stadt Baesweiler und den Ortschaften Oidtweiler und Bettendorf. Das Plangebiet wird vollständig landwirtschaftlich genutzt. In westlicher Richtung befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Baesweiler bereits drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 100 m. Geplant sind auf Aldenhovener Seite zwei Anlagen des Typs ENERCON E 82 E2 an vorgegebenen Standorten. Die Anlagen werden eine Gesamthöhe von 149,40 m haben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes orientiert sich an den in der Standortanalyse zugrunde gelegten Mindesabständen von 800 m zu Ortschaften und 500 m zu Einzelgehöften. Die geplante Vorrangzone nach B-Plan 56 N – WK III – hat nach den Planungsunterlagen eine Größe von 37 ha und liegt südlich des Weilers Langweiler bzw. westlich des Weilers Hausen. Ca. 1 km nördlich liegt die Ortschaft Schleiden. Unmittelbar südlich vom Plangebiet verläuft die Gemeindegrenze zur Stadt Eschweiler. Westlich vom Plangebiet verläuft die Gemeindegrenze zur Stadt Aldorf. In ca. 1,6 km Entfernung liegt hier die Ortschaft Alsdorf-Warden. Das Plangebiet wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt, mittig in Ost-West Richting verläuft allerdings ein Graben, der von Vegetation begleitet wird. Entlang den Gemeindegrenzen zu Eschweiler verlaufen breite Pflanzstreifen. Geplant sind insgesamt fünf Anlagen des Typs VESTAS V 112 an vorgegebenen Standorten mit einer Gesamthöhe von 175 m. Für die geplante Vorrangzone WK IV existiert noch keine konkrete Planung. Diese wird im Rahmen eines späteren Bauleitverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erstellt. Die vorgesehene Fläche umfasst ein Gebiet von ca. 90 ha. Die Entfernung zu angrenzenden Siedlungsbereichen beträgt 800 m, die Entfernung zu zwei Einzelgehöften beträgt 500 m. Im Bereich des Plangebietes sind bereits zwei Windkraftanlagen errichtet. Ein Teilbereich der Fläche wird als Abgrabungsfläche für Sand und Kies sowie als Deponie zur Ablagerung von Bauschutt genutzt. Der Bereich ist im Regionalplan entsprechend dargestellt. Der übrige Bereich der vorgesehen Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Die Planung der Gemeinde Aldenhoven betrifft Flächen, die von der Grenze zur Stadt Linnich abgewandt sind bzw. in einiger Entfernung liegen. Es ist nicht ersichtlich, dass Auswirkungen auf das Stadtgebiet Linnich zu erwarten sind oder dass die eigenen Planungen berührt werden. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren an den beiden bebauungsplänen und an der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde verwaltungsseitig daher das Signal „keine Anregungen“ gegeben. Anlage Witkopp