Daten
Kommune
Linnich
Größe
16 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
28.02.13, 19:01
Aktualisiert
28.02.13, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Mitteilungsvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache M-10/2013
Beratungsfolge
Termin
TOP
Ausschuss für Stadtentwicklung
07.03.2013
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich FB5
15.02.2013
Herr Reyer
Fb 5
Bauleitplanung der Gemeinde Aldenhoven;
hier: Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Ergebnis der Mitteilung
Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen
Ergebnis der Mitteilung:
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Zur Sitzung am 04.09.2012 wurde der Ausschuss über die vorhabenbezogenen Bebauungspläne
der Gemeinde Aldenhoven informiert, mit denen in den Bereichen westlich der Ortschaft Siersdorf
(Stadtgrenze zu Baesweiler) und südlich des Weilers Langweiler (Stadtgrenze zu Eschweiler)
Vorrangzonen für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen.
Planungsstand für die vorhabenbezogenen Bebauungspläne war seinerzeit die frühzeitige
Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die parallel zu den Bebauungsplänen verfolgte Änderung des
Flächennutzungsplanes war dagegen aufgrund der Historie der dortigen Planung auf zwei
Verfahren (37. und 40. Änderung des Flächenutzungsplanes) aufgeteilt, die zeitlich mit den
Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne auseinanderfielen und sich bereits auf dem
Planungsstand der Offenlage befanden.
Mittlerweile hat die Gemeinde Aldenhoven für die beiden o.a. Bebauungspläne die
Planungsunterlagen im Zuge der Offenlage/Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut
vorgelegt. Darüberhinaus plant man jetzt zusätzlich eine weitere Vorrangzone im Bereich zwischen
den Ortschaften Aldenhoven, Dürboslar und Engelsdorf. Ähnlich wie bei der planerischen
Vorgehensweise im hiesigen Stadtgebiet wurde auch diese Fläche aus einer Potenzianalyse
abgeleitet, die sich auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckte.
Aus den im Zuge der Trägerbeteiligung vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass man auf Ebene
des Flächennutzungsplanes alle drei Planungen nunmehr in der 40. Änderung zusammenfasst
und zu diesem Zweck die bereits erfolgte Offenlage (s.o.) wiederholt. Hintergrund ist, dass man bei
dem bisherigen zeitlichen und sachlichen Auseinanderfallen der Planungschritte formelle Fehler
nicht ausschließen kann, die u.U. zur Rechtswidrigkeit der Bauleitplanung führen würden. Insoweit
wird parallel zur Offenlage der beiden Bebauungspläne die Offenlage des Flächennutzungsplans
wiederholt, wobei man nunmehr die dritte Fläche in die laufende Änderung mit einbezogen hat. Für
diese Fläche ist bislang nur das Verfahren auf Ebene des Flächennutzungsplanes anhängig. Ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan befindet sich noch in Entwicklung.
Die Lage aller drei geplanten Vorrangzonen ist auf dem als Anlage beigefügten Auszug aus dem
GEOviewer des Landes NRW kenntlich gemacht. Die zum Teil im vorliegenden Verfahrensschritt
aktualisierten Daten der Flächen sind wie folgt:
Die geplante Vorrangzone nach B-Plan 55 S – WK II – ist nach den Planungsunterlagen
ca. 17 ha groß und liegt westlich der Ortschaft Siersdorf nahe der Gemeindegrenze zur
Stadt Baesweiler und den Ortschaften Oidtweiler und Bettendorf. Das Plangebiet wird
vollständig landwirtschaftlich genutzt. In westlicher Richtung befinden sich auf dem Gebiet
der Stadt Baesweiler bereits drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 100 m.
Geplant sind auf Aldenhovener Seite zwei Anlagen des Typs ENERCON E 82 E2 an
vorgegebenen Standorten. Die Anlagen werden eine Gesamthöhe von 149,40 m haben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes orientiert sich an den in der Standortanalyse
zugrunde gelegten Mindesabständen von 800 m zu Ortschaften und 500 m zu
Einzelgehöften.
Die geplante Vorrangzone nach B-Plan 56 N – WK III – hat nach den Planungsunterlagen
eine Größe von 37 ha und liegt südlich des Weilers Langweiler bzw. westlich des Weilers
Hausen. Ca. 1 km nördlich liegt die Ortschaft Schleiden. Unmittelbar südlich vom
Plangebiet verläuft die Gemeindegrenze zur Stadt Eschweiler. Westlich vom Plangebiet
verläuft die Gemeindegrenze zur Stadt Aldorf. In ca. 1,6 km Entfernung liegt hier die
Ortschaft Alsdorf-Warden. Das Plangebiet wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt, mittig in
Ost-West Richting verläuft allerdings ein Graben, der von Vegetation begleitet wird. Entlang
den Gemeindegrenzen zu Eschweiler verlaufen breite Pflanzstreifen. Geplant sind
insgesamt fünf Anlagen des Typs VESTAS V 112 an vorgegebenen Standorten mit einer
Gesamthöhe von 175 m.
Für die geplante Vorrangzone WK IV existiert noch keine konkrete Planung. Diese wird im
Rahmen eines späteren Bauleitverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erstellt.
Die vorgesehene Fläche umfasst ein Gebiet von ca. 90 ha. Die Entfernung zu
angrenzenden Siedlungsbereichen beträgt 800 m, die Entfernung zu zwei Einzelgehöften
beträgt 500 m. Im Bereich des Plangebietes sind bereits zwei Windkraftanlagen errichtet.
Ein Teilbereich der Fläche wird als Abgrabungsfläche für Sand und Kies sowie als Deponie
zur Ablagerung von Bauschutt genutzt. Der Bereich ist im Regionalplan entsprechend
dargestellt. Der übrige Bereich der vorgesehen Fläche wird landwirtschaftlich genutzt.
Die Planung der Gemeinde Aldenhoven betrifft Flächen, die von der Grenze zur Stadt Linnich
abgewandt sind bzw. in einiger Entfernung liegen. Es ist nicht ersichtlich, dass Auswirkungen auf
das Stadtgebiet Linnich zu erwarten sind oder dass die eigenen Planungen berührt werden. Im
Rahmen der Beteiligungsverfahren an den beiden bebauungsplänen und an der Änderung des
Flächennutzungsplanes wurde verwaltungsseitig daher das Signal „keine Anregungen“ gegeben.
Anlage
Witkopp