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Allgemeine Vorlage (2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, "Schafsbenden"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
49 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 12:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, "Schafsbenden";
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 11.05.2010 Vorlagen-Nr.: 37/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 01.06.2010 22.06.2010 06.07.2010 2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, "Schafsbenden"; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 06.07.2010 die 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des o. a. Bebauungsplanes zur Aufstellung beschließen. Ich verweise hierzu auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 36/2010 vom heutigen Tage. Da von der Planänderung Träger öffentlicher Belange nicht berührt werden und auch nachbarliche Interessen nicht beeinträchtigt sind, kann auf ein förmliches Verfahren zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen verzichtet werden. Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, in der gleichen Sitzung bereits den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller in voller Höhe übernommen. III. Beschlussvorschlag: Die 2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, „Schafsbenden“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________