Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
57 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 12:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 29.04.2010
Vorlagen-Nr.: 64/2009 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.05.2010
22.06.2010
06.07.2010
Übernahme von Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Drove ab
dem Schuljahr 2009/2010
I. Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 16.09.2010 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau unter TOP 6.1 folgendes
beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Einrichtung eines gemeindeweiten
Schülerspezialverkehrs zu prüfen.“
Nach mehreren Gesprächen hat die DKB nunmehr mit Schreiben 26.03.2010 eine
Kostenaufstellung für verschiedene Beförderungsvarianten vorgelegt. Dieses Schreiben
einschließlich Anlagen ist zu Ihrer Kenntnis beigefügt. Danach würden die Kosten bei einer
Umstellung auf einen gemeindeweiten Schülerspezialverkehr um 197.000 Euro von derzeit
430.000 Euro auf dann 623.000 Euro ansteigen.
Gleichzeitig wird in diesem Schreiben deutlich gemacht, dass eine Umstellung auf einen
gemeindeweiten Schülerspezialverkehr auch zu Auswirkungen beim ÖPNV führen könne, da dem
Linienverkehr Fahrgäste entzogen würden. Gegebenenfalls müsste das Fahrtangebot überprüft
und angepasst werden.
In der Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO) wird auf die wirtschaftlichste, der Schülerin oder
dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen, abgestellt. Nach der
Verwaltungsvorschrift zu § 14 der SchfkVO steht die Einrichtung und Durchführung eines
Schülerspezialverkehrs im Ermessen des Schulträgers. Veränderungen sind der Bezirksregierung
anzuzeigen. Diese prüft dann, ob und ggf. in welcher Art und Weise neu einzurichtende
Schülerspezialverkehre so in das öffentliche Verkehrsnetz einbezogen werden können, dass ohne
Störung der Verkehrsordnung die wirtschaftlichste, für die Schülerinnen und Schüler zumutbare
Lösung realisiert werden kann. In diesem Zusammenhang muss dargestellt werden, aus welchen
Gründen öffentliche Verkehrsmittel ausscheiden. Da bisher auch schon der ÖPNV für die
Schülerbeförderung genutzt wird dürfte es zumindest schwierig sein, die angedachten
Veränderungen zu begründen.
In der Vergangenheit wurden mehrfach Alternativangebote eingeholt. Diese haben regelmäßig zu
dem Ergebnis geführt, dass die DKB das günstigste Angebot unterbreitet hat. In diesem
Zusammenhang wurden vor wenigen Jahren bereits insgesamt 13 Unternehmen aus der näheren
Umgebung gebeten, ein Angebot für die Schülerbeförderungsfahrten der Gemeinde Kreuzau
abzugeben. Auch bei dieser umfassenden Erhebung war die DKB günstigster Anbieter. Zu
bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass bei einer solchen Preisanfrage nicht von allen
potentiellen Anbietern eine Antwort zu erwarten ist, da diese teilweise nur bei einer offiziellen
Ausschreibung abgegeben wird.
Allein aufgrund der seitens der DKB dargestellten Kosten und der möglichen Auswirkungen auf
den ÖPNV rate ich von einer flächendeckenden Ausweitung des Schülerspezialverkehrs ab. Die
zusätzlichen Kosten von 197.000 Euro können durch den gemeindlichen Haushalt nicht getragen
werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
III. Beschlussvorschlag:
Die Ergebnisse zur Prüfung der Einrichtung eines gemeindeweiten Schülerspezialverkehrs werden
zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten von rund 197.000 Euro jährlich wird von einer
Umsetzung Abstand genommen.
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
-2-