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Allgemeine Vorlage (Übernahme von Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Drove ab dem Schuljahr 2009/2010)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
57 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 12:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Übernahme von Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Drove ab dem Schuljahr 2009/2010) Allgemeine Vorlage (Übernahme von Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Drove ab dem Schuljahr 2009/2010)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 29.04.2010 Vorlagen-Nr.: 64/2009 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 19.05.2010 22.06.2010 06.07.2010 Übernahme von Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Drove ab dem Schuljahr 2009/2010 I. Sach- und Rechtslage: In seiner Sitzung vom 16.09.2010 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau unter TOP 6.1 folgendes beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Einrichtung eines gemeindeweiten Schülerspezialverkehrs zu prüfen.“ Nach mehreren Gesprächen hat die DKB nunmehr mit Schreiben 26.03.2010 eine Kostenaufstellung für verschiedene Beförderungsvarianten vorgelegt. Dieses Schreiben einschließlich Anlagen ist zu Ihrer Kenntnis beigefügt. Danach würden die Kosten bei einer Umstellung auf einen gemeindeweiten Schülerspezialverkehr um 197.000 Euro von derzeit 430.000 Euro auf dann 623.000 Euro ansteigen. Gleichzeitig wird in diesem Schreiben deutlich gemacht, dass eine Umstellung auf einen gemeindeweiten Schülerspezialverkehr auch zu Auswirkungen beim ÖPNV führen könne, da dem Linienverkehr Fahrgäste entzogen würden. Gegebenenfalls müsste das Fahrtangebot überprüft und angepasst werden. In der Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO) wird auf die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen, abgestellt. Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 14 der SchfkVO steht die Einrichtung und Durchführung eines Schülerspezialverkehrs im Ermessen des Schulträgers. Veränderungen sind der Bezirksregierung anzuzeigen. Diese prüft dann, ob und ggf. in welcher Art und Weise neu einzurichtende Schülerspezialverkehre so in das öffentliche Verkehrsnetz einbezogen werden können, dass ohne Störung der Verkehrsordnung die wirtschaftlichste, für die Schülerinnen und Schüler zumutbare Lösung realisiert werden kann. In diesem Zusammenhang muss dargestellt werden, aus welchen Gründen öffentliche Verkehrsmittel ausscheiden. Da bisher auch schon der ÖPNV für die Schülerbeförderung genutzt wird dürfte es zumindest schwierig sein, die angedachten Veränderungen zu begründen. In der Vergangenheit wurden mehrfach Alternativangebote eingeholt. Diese haben regelmäßig zu dem Ergebnis geführt, dass die DKB das günstigste Angebot unterbreitet hat. In diesem Zusammenhang wurden vor wenigen Jahren bereits insgesamt 13 Unternehmen aus der näheren Umgebung gebeten, ein Angebot für die Schülerbeförderungsfahrten der Gemeinde Kreuzau abzugeben. Auch bei dieser umfassenden Erhebung war die DKB günstigster Anbieter. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass bei einer solchen Preisanfrage nicht von allen potentiellen Anbietern eine Antwort zu erwarten ist, da diese teilweise nur bei einer offiziellen Ausschreibung abgegeben wird. Allein aufgrund der seitens der DKB dargestellten Kosten und der möglichen Auswirkungen auf den ÖPNV rate ich von einer flächendeckenden Ausweitung des Schülerspezialverkehrs ab. Die zusätzlichen Kosten von 197.000 Euro können durch den gemeindlichen Haushalt nicht getragen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: Die Ergebnisse zur Prüfung der Einrichtung eines gemeindeweiten Schülerspezialverkehrs werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten von rund 197.000 Euro jährlich wird von einer Umsetzung Abstand genommen. Der Bürgermeister I.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-