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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg und Kerpen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, Brandschau nach § 6 FSHG und Kostenersatz nach § 41 FSHG)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg und Kerpen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, Brandschau nach § 6 FSHG und Kostenersatz nach § 41 FSHG) Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg und Kerpen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, Brandschau nach § 6 FSHG und Kostenersatz nach § 41 FSHG) Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg und Kerpen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, Brandschau nach § 6 FSHG und Kostenersatz nach § 41 FSHG)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7240/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 25.11.2008 Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg und Kerpen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung von Einsatzfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, Brandschau nach § 6 FSHG und Kostenersatz nach § 41 FSHG Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg nachfolgende Beschlussfassung: 1) Die Verwaltung wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung einschließlich der Anlage 1 zur Kostenregelung mit der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen abzuschließen. 2) Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. durch die Kommunalaufsicht vorgeschlagene oder geforderte Änderungen in die öffentlich-rechtliche Vereinbarung einzuarbeiten, sofern der Sinn und Zweck der Vereinbarung hierdurch nicht in Frage gestellt wird. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bereich `Feuerwehrwesen´ - angesiedelt im Bereich Ordnungswesen - verfügt wie der gesamte Fachbereich II lediglich über eine [sehr] dünne Personaldecke; konkret werden die feuerwehrtechnischen Aufgaben lediglich von einem technischen Mitarbeiter wahrgenommen, der darüber hinaus noch mit einem Stellenanteil für die Aufgaben des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr freigestellt ist. Nicht zuletzt aufgrund des immer komplexer werdenden Aufgabenbereichs `Feuerwehrwesen´, der immer diffiziler werdenden Rechtsvorschriften und der damit einhergehenden haftungsrechtlichen Problemstellungen [insbesondere im Bereich der Brandschauen] sind aus Sicht der Verwaltung organisatorische Änderungen unabdingbar. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf die Rundverfügung des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Köln vom 11.04.2008, in welchem er die Kommunen des Regierungsbezirks ausdrücklich ermutigt, kreative ideen zur kommunalen Zusammenarbeit zu entwicklen und hierbei auch über die Grenzen des eigenen Stadtgebiets zu schauen. Derart neue kreative Wege wollen die Städte Kerpen und Bedburg durch Eigeninitiative in den Verwaltungsabläufen für den Bereich der `Feuerwehrverwaltung´ beschreiten. Zielsetzung hierbei ist, die Qualität ständig zu verbessern, überflüssige Kosten zu vermeiden, Personalkosten einzusparen und im Austausch und Vorhalten von breitem Fach- und Erfahrungswissen zu kooperieren sowie die seit Jahren gute Zusammenarbeit zu intensivieren. Im Ergebnis der bisher geführten Verwaltungsgespräche beabsichtigen die Städte Kerpen und Bedburg, die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung nebst entsprechender Kostenregelung abzuschließen. Gemäß § 23 GkG - Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit - können Gemeinden und Gemeindeverbände vereinbaren, dass einer der Beteiligten einzelne Aufgaben der übrigen Beteiligten in seine Zuständigkeit übernimmt oder sich verpflichtet, solche Aufgaben für die übrigen Beteiligten durchzuführen. Übernimmt ein Beteiligter die Aufgaben der Übrigen in seine Zuständigkeit, so gehen das Recht und die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben auf ihn über. Verpflichtet sich einer der Beteiligten, eine Aufgabe für die Übrigen durchzuführen, so bleiben deren Rechte und Pflichten als Träger der Aufgabe unberührt. In der Vereinbarung soll eine angemessene Entschädigung vorgesehen werden, die in der Regel so zu bemessen ist, dass die durch die Übernahme oder Durchführung entstehenden Kosten gedeckt werden. Die Stadt Bedburg soll an die Stadt Kerpen zur Deckung der aufgrund dieser Vereinbarung entstehenden Kosten eine Pauschale in Höhe von 41.059,08 € zahlen. Bezüglich der Berechnung wird auf die als Anlage 1 beigefügte Kostenregelung verwiesen; die Kosten wurden seitens der Verwaltung im Rahmen der Budgetberatungen in den Haushalt 2009 eingestellt. Die Verwaltungen der Städte Kerpen und Bedburg sind der Auffassung, durch den Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einen weiteren Beitrag zur Effizienzsteigerung, Qualitätssicherung und Kostenminimierung geleistet zu haben. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass die angedachten organisatorischen Änderungen unter Datum vom 13.11.2008 mit der Wehrführung, den Löschzug-/ Gruppenführern und deren Stellvertretern sowie dem Stadtjugendfeuerwehrwacht ausführlich erörtert wurden. Im Ergebnis dieses Gesprächs kann konstatiert werden, dass die Änderungen unsi sono positiv gewertet wurden; es wurde sich dahingehend vereinbart, dass in regelmäßigen Abständen Evaluationsgespräche im o. a. Kreis stattfinden, um bei ggf. bestehenden Problemstellungen gemäß § 11 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unverzüglich Korrekturen in Form von verbindlichen Richtlinien vorzunehmen. Beschlussvorlage WP7-240/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-240/2008 Seite 3