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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009 - Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009
- Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009
- Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7238/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 50 64 11 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 25.11.2008 Betreff: Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009 - Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 und b) der zweiten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig : Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Bemerkungen: Ja Nein Enthaltun g Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Als Übergangsheime für Asylsuchende und Aussiedler werden aktuell die Unterkünfte Gommershovener Weg 20a und 20b, Pannengasse 32 und 34 sowie Kolpingstraße 48 und 49 genutzt. Im Vorjahr wurde eine Gebühr in Höhe von insgesamt 120,74 € je Person und Monat berechnet und beschlossen. Die Gebührenabrechnung für das Jahr 2007 ergibt ein Defizit in Höhe von 14.555,39 €. Ursächlich hierfür ist in erster Linie eine nicht unerhebliche `Überversorgung´ mit entsprechendem Wohnraum; auf diese Situation wurde verwaltungsseitig bereits mehrfach im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hingewiesen. Im Ergebnis wurde seinerzeit die Empfehlung an den zuständigen Fachbereich/ Fachausschuss ausgesprochen, die Unterkünfte Heinsberger Straße 24 sowie Kolpingstraße 48 und 49 zu veräußern. Dies wurde in Bezug auf die Unterkunft Heinsberger 24 in sofern umgesetzt, als sie zwischenzeitlich nicht mehr für die Unterbringung genutzt wird. Somit stehen derzeit die oben genannten Unterkünfte noch zur Verfügung. Diese sind jedoch unter Berücksichtigung der seit Jahren geringen Zuweisungszahlen noch erheblich überhöht. Bei der Berechnung der Gebühren für das Jahr 2009 wurden daher die Kosten der derzeit leerstehenden Unterkünfte (Pannengasse 32, Gommershovener Weg 20b und Kolpingstraße 49) als – nicht notwendige Vorhaltekosten – nicht gebührenrechtlich relevant gewertet. Unter Berücksichtigung der ansonsten notwendigen Vorhaltekosten, die auf die tatsächlichen Nutzer umzulegen sind, ergibt sich entsprechend der ertstellten Gebührenbedarfsberechnung [Anlage 1] für das Jahr 2009 eine Gesamtgebühr von 130,33 € pro Person und Monat. Die zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen ist als Anlage 2 beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.11.2008 ----------------------------------Brunken stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: --------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-238/2008 Seite 2