Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7238/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 50 64 11
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
25.11.2008
Betreff:
Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für
die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und
sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten
Personen
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009
- Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der
Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009
und
b) der zweiten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und
Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen
Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig
:
Sitzung am:
Mit
Stimmenmehrheit:
Bemerkungen:
Ja
Nein
Enthaltun
g
Laut
Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Als Übergangsheime für Asylsuchende und Aussiedler werden aktuell die Unterkünfte
Gommershovener Weg 20a und 20b, Pannengasse 32 und 34 sowie Kolpingstraße 48 und 49
genutzt. Im Vorjahr wurde eine Gebühr in Höhe von insgesamt 120,74 € je Person und Monat
berechnet und beschlossen.
Die Gebührenabrechnung für das Jahr 2007 ergibt ein Defizit in Höhe von 14.555,39 €. Ursächlich
hierfür ist in erster Linie eine nicht unerhebliche `Überversorgung´ mit entsprechendem
Wohnraum; auf diese Situation wurde verwaltungsseitig bereits mehrfach im Ausschuss für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hingewiesen. Im Ergebnis wurde seinerzeit die Empfehlung
an den zuständigen Fachbereich/ Fachausschuss ausgesprochen, die Unterkünfte Heinsberger
Straße 24 sowie Kolpingstraße 48 und 49 zu veräußern. Dies wurde in Bezug auf die Unterkunft
Heinsberger 24 in sofern umgesetzt, als sie zwischenzeitlich nicht mehr für die Unterbringung
genutzt wird. Somit stehen derzeit die oben genannten Unterkünfte noch zur Verfügung.
Diese sind jedoch unter Berücksichtigung der seit Jahren geringen Zuweisungszahlen noch
erheblich überhöht. Bei der Berechnung der Gebühren für das Jahr 2009 wurden daher die Kosten
der derzeit leerstehenden Unterkünfte (Pannengasse 32, Gommershovener Weg 20b und
Kolpingstraße 49) als – nicht notwendige Vorhaltekosten – nicht gebührenrechtlich relevant
gewertet.
Unter Berücksichtigung der ansonsten notwendigen Vorhaltekosten, die auf die tatsächlichen
Nutzer umzulegen sind, ergibt sich entsprechend der ertstellten Gebührenbedarfsberechnung
[Anlage 1] für das Jahr 2009 eine Gesamtgebühr von 130,33 € pro Person und Monat.
Die zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und
Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen
Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
leistungsberechtigten Personen ist als Anlage 2 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.11.2008
----------------------------------Brunken
stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
--------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-238/2008
Seite 2