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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung einer Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung einer Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung einer Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7210/2008 1. Ergänzung Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 28.10.2008 Rat der Stadt Bedburg 18.11.2008 Betreff: Beratung und Beschlussfassung einer Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement die im Entwurf beigefügte Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 die Überarbeitung der Muster-Vergnügungssteuersatzung des StGB NRW beschlossen. Die Überarbeitung erfolgte in erster Linie in redaktioneller Hinsicht. Die derzeitige Vergnügungssteuersatzung ist – basierend auf der vorherigen Mustersatzung – eine Artikelsatzung, da mit ihr aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in lfd. Rechtsmittelverfahren rückwirkend vom Stückzahlmaßstab bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit auf das Einspielergebnis als Besteuerungsmaßstab umgestellt werden musste. Die Satzung ist daher untergliedert in drei Artikel. Artikel 1 befasst sich ausschließlich mit dem rückwirkenden In-Kraft-Setzen des neuen Steuermaßstabs. Artikel 2 regelt dann die eigentliche Vergnügungssteuersatzung für die Zukunft. Artikel 3 enthält ausschließlich eine Vorschrift zum InKraft-Treten. In der Zwischenzeit hat sich die Untergliederung in drei Artikel überholt. Der beigefügte Satzungsentwurf ist daher - auch zur besseren Lesbarkeit - genau wie die neue Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW nicht mehr in verschiedene Artikel untergliedert. Die Änderungen der neuen Muster-Vergnügungssteuersatzung haben keine Auswirkung auf das Vergnügungssteueraufkommen. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.11.2008 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-210/2008 1. Ergänzung Seite 2