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Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009.) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009.) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009.) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009.)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7219/2008 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 04.11.2008 Rat der Stadt Bedburg 18.11.2008 Betreff: Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die in die Kalkulation eingehenden Kosten des Fachbereichs I beinhalten den entsprechenden Anteil an Personalkosten der zuständigen Mitarbeiter.Die Personalkosten setzen sich zusammen aus den Dienstbezügen für Beamte, den Dientsbezügen der tariflich Beschäftigten, den Beiträgen zur Sozialversicherung, sowie den Beiträgen zur Versorgungskasse. Die Aufteilung dieser Personalkosten erfolgt hochgerechnet auf Grundlage der durch den Fachbereich IV im Jahr 2008 durchgeführten Buchungen auf den beiden Entkostenstellen und ergibt somit den Betrag von ca. 6.300,00 €..Für das Jahr 2008 wurden die Personalkosten irrtümlich mit 50 % sprich 2.475,00 € angesetzt, so dass die Erhöhung bei korretker Berücksichtigung nicht so gravierend ist, wie aus der Berechnung ersichtlich. Eine Korrektur efolgt mit der Gebührenabrechnung. Das durchschnittliche Stundenaufkommen des Arbeitsaufwandes für die Durchführung des Winterdienstes bezogen auf die letzten fünf Jahre beträgt 1.618,77 Stunden. Bei einem zu berücksichtigenden Stundensatz von 29,14 € (ermittelt auf Grund des Gutachtens KGST vom Fachbereich IV) entstehen hier Kosten von rund 47.177,00 € Die Personalkosten bei der Winterwartung unterliegen ständigen Schwankungen, die witterungsbedingt auftreten Für die Fahrbahnreinigung (in der Regel Reinigung von Hand) werden 199 Arbeitsstunden (ermittelt aus dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre) angesetzt, was bei einem Stundensatz von 29,14 € zu Kosten in Höhe von 5.798,86 € führt. Bei der Fahrbahnreinigung ist eine Reduzierung der Personalkosten um ca. 2.100,00 € eingetreten. An Deponiekosten des Rhein-Erft-Kreises für Straßenkehricht wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre (16.692,18 €) eingestellt. Hier ist eine Erhöhung von ca. 500,00 € erfolgt. Die Kosten für Streumittel werden aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre ermittelt (nach Abzug des Eigenbedarfs von 14 %) und gehen mit 9.366,76 € in die Berechnung ein. Zu diesen sonstigen Aufwendungen sind die Kosten für den Wetterdienst in Höhe von 892,93 € mit einzubeziehen. Er ergibt sich hier eine Reduzierung von ca. 2.300,00 €. Die Abschreibung des Anlagevermögens wird – wie in den Vorjahren – vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Da in 2008 sowohl ein LKW als auch ein Streuer neu angeschafft wurden, ist hier eine Erhöhung der Abschreibungskosten zu verzeichnen. Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde ein Zinssatz in Höhe von 5,33 % zugrunde gelegt. Durch die Neuanschaffung von Geräten geht damit auch hier eine Erhöhung einher. Für die Durchführung der Fahrbahnreinigung bedient sich die Stadt Bedburg eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Da sich die Anzahl der Kehrmeter reduziert hat, konnte auch die Unternehmerentschädigung reduziert werden. Beim Winterdienst, der von der Witterung abhängig ist, konnte eine leichte Erhöhung festgestellt werden. Im Bereich des Winterdienstes geht für die Unterhaltung von Fahrzeugen und Maschinen ein Betrag in Höhe von insgesamt 2.425,97 € in die Berechnung ein (Aufwendungen von Januar bis September 2008 hochgerechnet) Bei den Maschinen war eine größere Reparatur fällig, die zu der Erhöhung führt. ‚Die Abrechnung der Gebühren 2007 hat ergeben, dass bei der Fahrbahnreinigung ein Überschuss in Höhe von 1.869,99 € entstanden ist, und bei der Winterwartung konnte ein Überschuss in Höhe von 8.235,89 € ermittelt werden. Diesem Überschuss bei der Winterwartung steht jedoch ein anteiliger Fehlbetrag in Höhe von 13.321,48 € aus dem Jahr 2006 gegenüber, der für 2009 noch berücksichtigt werden muss. Beschlussvorlage WP7-219/2008 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Kosten der Fahrbahnreinigung summieren sich unter Einbeziehung der allgemeinen Verwaltungskosten auf einen Gesamtbetrag von 62.580,58 € und für den Winterdienst auf 77.912,07 €. Für das „allgemeine öffentliche Interesse ist ein Abschlag auf die ermittelten Kosten vorzunehmen. Bei der Fahrbahnreinigung wird von einem prozentualen Anteil für das Allgemein-Interesse von 25 % ausgegangen. Dieser Betrag, sowie der Überschuss ist von den ermittelten Kosten abzusetzen, so dass von umlagefähigen Kosten in Höhe von 45.065,59 € auszugehen ist. Dieser Betrag ist auf 38.174 m aufzuteilen, so dass sich eine Gebühr in Höhe von 1,18 €/m ergibt. Bei der Straßenreinigung ergibt sich eine Erhöhung der Gebühr um 0,07 € von 1,11 € auf 1,18 €.Dies ist eine Erhöhung um 6,3%, die sich hauptsächlich aus den Personalkosten ergibt. Die Abschläge bei der Winterwartung sind je nach Straßenart unterschiedlich gewichtet: Anliegerstraße 10 % Innerörtliche Straßen 15 % Hauptgeschäftsstraßen 20 % Überörtliche Straßen 25 %. Bei der Winterwartung ist von Gesamtkosten in Höhe von 77.912,07 € auszugehen. Die entsprechende Zuordnung anhand der Veranlagungsmeter, die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, die Einbringung des Überschusses 2007 und des anteiligen Fehlbetrages 2006 führen zu nachfolgender Gebührenkalkulation: Eine teilweise Erhöhung der Kosten für die Winterwartung ergibt sich im Wesentlichen aus der Erhöhung der Personlkosten sowie eine Erhöhung der Abschreibungskosten, sowie der kalkulatorischen Verzinsung, die bedingt sind durch die Neuanschaffung eines LKW sowie eines Streuers. Für den Winterdienst ergeben sich somit folgende festzusetzende Gebühren je Veranlagungsmeter: Anliegerstraßen Innerörtliche Straßen Hauptgeschäftsstraßen Überörtliche Straßen Lfd. m 50.673 33.765 6.401 21.142 Gebühren 2009 0,67 € 0,64 € 0,60 € 0,57 € Gebühren 2008 0,67 € 0,63 € 0,59 € 0,56 € Erhöhung keine 0,01 € 0,01 € 0,01 € Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 04.11.2008 (TOP 15) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP7-219/2008 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 50181 Bedburg, den 07.November.2008 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Wilfried Naujock ----------------------------------Jürgen Schmeier Sachbearbeiter(in) Stellv.Fachbereichsleiter(in) Fachbereichsleiterr Kenntnis genommen: ---------------------------------Gunnar Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-219/2008 1. Ergänzung Seite 4