Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7219/2008 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
04.11.2008
Rat der Stadt Bedburg
18.11.2008
Betreff:
Beratung und Beschließung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage
für die Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die in die Kalkulation eingehenden Kosten des Fachbereichs I beinhalten den entsprechenden
Anteil an Personalkosten der zuständigen Mitarbeiter.Die Personalkosten setzen sich zusammen
aus den Dienstbezügen für Beamte, den Dientsbezügen der tariflich Beschäftigten, den Beiträgen
zur Sozialversicherung, sowie den Beiträgen zur Versorgungskasse. Die Aufteilung dieser
Personalkosten erfolgt hochgerechnet auf Grundlage der durch den Fachbereich IV im Jahr 2008
durchgeführten Buchungen auf den beiden Entkostenstellen und ergibt somit den Betrag von ca.
6.300,00 €..Für das Jahr 2008 wurden die Personalkosten irrtümlich mit 50 % sprich 2.475,00 €
angesetzt, so dass die Erhöhung bei korretker Berücksichtigung nicht so gravierend ist, wie aus
der Berechnung ersichtlich. Eine Korrektur efolgt mit der Gebührenabrechnung.
Das durchschnittliche Stundenaufkommen des Arbeitsaufwandes für die Durchführung des
Winterdienstes bezogen auf die letzten fünf Jahre beträgt 1.618,77 Stunden. Bei einem zu
berücksichtigenden Stundensatz von 29,14 € (ermittelt auf Grund des Gutachtens KGST vom
Fachbereich IV) entstehen hier Kosten von rund 47.177,00 € Die Personalkosten bei der
Winterwartung unterliegen ständigen Schwankungen, die witterungsbedingt auftreten
Für die Fahrbahnreinigung (in der Regel Reinigung von Hand) werden 199 Arbeitsstunden
(ermittelt aus dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre) angesetzt, was bei einem Stundensatz von
29,14 € zu Kosten in Höhe von 5.798,86 € führt. Bei der Fahrbahnreinigung ist eine Reduzierung
der Personalkosten um ca. 2.100,00 € eingetreten.
An Deponiekosten des Rhein-Erft-Kreises für Straßenkehricht wird der Durchschnitt der letzten
drei Jahre (16.692,18 €) eingestellt. Hier ist eine Erhöhung von ca. 500,00 € erfolgt.
Die Kosten für Streumittel werden aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre ermittelt (nach
Abzug des Eigenbedarfs von 14 %) und gehen mit 9.366,76 € in die Berechnung ein. Zu diesen
sonstigen Aufwendungen sind die Kosten für den Wetterdienst in Höhe von 892,93 € mit
einzubeziehen. Er ergibt sich hier eine Reduzierung von ca. 2.300,00 €.
Die Abschreibung des Anlagevermögens wird – wie in den Vorjahren – vom
Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Da in 2008 sowohl ein LKW als auch ein Streuer neu
angeschafft wurden, ist hier eine Erhöhung der Abschreibungskosten zu verzeichnen.
Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde ein Zinssatz in Höhe von 5,33 % zugrunde gelegt.
Durch die Neuanschaffung von Geräten geht damit auch hier eine Erhöhung einher.
Für die Durchführung der Fahrbahnreinigung bedient sich die Stadt Bedburg eines
privatwirtschaftlichen Unternehmens. Da sich die Anzahl der Kehrmeter reduziert hat, konnte auch
die Unternehmerentschädigung reduziert werden. Beim Winterdienst, der von der Witterung
abhängig ist, konnte eine leichte Erhöhung festgestellt werden.
Im Bereich des Winterdienstes geht für die Unterhaltung von Fahrzeugen und Maschinen ein
Betrag in Höhe von insgesamt 2.425,97 € in die Berechnung ein (Aufwendungen von Januar bis
September 2008 hochgerechnet) Bei den Maschinen war eine größere Reparatur fällig, die zu der
Erhöhung führt.
‚Die Abrechnung der Gebühren 2007 hat ergeben, dass bei der Fahrbahnreinigung ein
Überschuss in Höhe von 1.869,99 € entstanden ist, und bei der Winterwartung konnte ein
Überschuss in Höhe von 8.235,89 € ermittelt werden. Diesem Überschuss bei der Winterwartung
steht jedoch ein anteiliger Fehlbetrag in Höhe von 13.321,48 € aus dem Jahr 2006 gegenüber, der
für 2009 noch berücksichtigt werden muss.
Beschlussvorlage WP7-219/2008 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Die Kosten der Fahrbahnreinigung summieren sich unter Einbeziehung der allgemeinen
Verwaltungskosten auf einen Gesamtbetrag von 62.580,58 € und für den Winterdienst auf
77.912,07 €.
Für das „allgemeine öffentliche Interesse ist ein Abschlag auf die ermittelten Kosten vorzunehmen.
Bei der Fahrbahnreinigung wird von einem prozentualen Anteil für das Allgemein-Interesse von 25
% ausgegangen. Dieser Betrag, sowie der Überschuss ist von den ermittelten Kosten abzusetzen,
so dass von umlagefähigen Kosten in Höhe von 45.065,59 € auszugehen ist. Dieser Betrag ist auf
38.174 m aufzuteilen, so dass sich eine Gebühr in Höhe von 1,18 €/m ergibt.
Bei der Straßenreinigung ergibt sich eine Erhöhung der Gebühr um 0,07 € von 1,11 € auf 1,18
€.Dies ist eine Erhöhung um 6,3%, die sich hauptsächlich aus den Personalkosten ergibt.
Die Abschläge bei der Winterwartung sind je nach Straßenart unterschiedlich gewichtet:
Anliegerstraße
10 %
Innerörtliche Straßen
15 %
Hauptgeschäftsstraßen
20 %
Überörtliche Straßen
25 %.
Bei der Winterwartung ist von Gesamtkosten in Höhe von 77.912,07 € auszugehen. Die
entsprechende Zuordnung anhand der Veranlagungsmeter, die Berücksichtigung des öffentlichen
Interesses, die Einbringung des Überschusses 2007 und des anteiligen Fehlbetrages 2006 führen
zu nachfolgender Gebührenkalkulation:
Eine teilweise Erhöhung der Kosten für die Winterwartung ergibt sich im Wesentlichen aus der
Erhöhung der Personlkosten sowie eine Erhöhung der Abschreibungskosten, sowie der
kalkulatorischen Verzinsung, die bedingt sind durch die Neuanschaffung eines LKW sowie eines
Streuers.
Für den Winterdienst ergeben sich somit folgende festzusetzende Gebühren je
Veranlagungsmeter:
Anliegerstraßen
Innerörtliche Straßen
Hauptgeschäftsstraßen
Überörtliche Straßen
Lfd. m
50.673
33.765
6.401
21.142
Gebühren 2009
0,67 €
0,64 €
0,60 €
0,57 €
Gebühren 2008
0,67 €
0,63 €
0,59 €
0,56 €
Erhöhung
keine
0,01 €
0,01 €
0,01 €
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 04.11.2008 (TOP 15) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
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Sitzungsvorlage
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50181 Bedburg, den 07.November.2008
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Wilfried Naujock
----------------------------------Jürgen Schmeier
Sachbearbeiter(in)
Stellv.Fachbereichsleiter(in)
Fachbereichsleiterr
Kenntnis genommen:
---------------------------------Gunnar Koerdt
Bürgermeister
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