Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7138/2008 1.
Ergänzung
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 51 10 12
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
26.08.2008
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
25.11.2008
Betreff:
Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr
- Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 27.10.2008
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 26.08.2008 wurde
unter TOP 4 [WP 7-138/2008] einstimmig nachfolgender Beschluss gefasst:
1) Kinder haben einen Anspruch auf unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung in dem
Kindergartenjahr, dass der Schulpflicht gem. § 35 SchulG NRW bzw. der tatsächlichen
Einschulung vorausgeht, wenn sie
a) bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der ersten Jahreshälfte ab dem 01.08. des
entsprechenden Jahres einen Kindergarten besucht haben oder
b) bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der zweiten Jahreshälfte spätestens drei Monate
nach Vollendung des 3. Lebensjahres einen Kindergarten besucht haben.
[Hinweis: Ab Schuljahr 2012/2013 ist die Formulierung auf 30.09. zu ändern]
2) Die Erstattung bemisst sich aus verwaltungsökonomischen Gründen - basierend auf dem
seitens der Eltern gewünschten Betreuungsumfang - nach dem Elternbeitrag gem.
Beitragsbescheid.
3) Der Erstattungsanspruch/ die Gebührenfreiheit umfasst nicht die Beteiligung an den Kosten der
Verpflegung.
4) Bei vorzeitiger Einschulung werden auf Antrag der Eltern die gezahlten Beiträge für das der
Einschulung vorangegangene Kindergartenjahr erstattet.
Über diesen Ausschussbeschluss wurden alle Eltern/ Erziehungsberechtigten von
Kindergartenkindern mit Schreiben vom 23.09.2008 in Kenntnis gesetzt; diesem Schreiben waren
entsprechende Antragsvordrucke beigefügt [Anlage 1].
Konkret befinden sich derzeit 218 Kinder in Bedburger Kindertageseinrichtungen im dritten
Kindergartenjahr; davon sind nach Aussage des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises bereits 46
Kinder aufgrund der Einkommensstufe der Eltern/ Erziehungsberechtigten oder aufgrund der
Geschwisterkindregelung beitragsfrei. Zum Stand 11.11.2008 stellt sich folgende Situation dar:
Kinder im dritten/ letzten Kindergartenjahr
Zum Stand 11.11.2008 insgesamt eingereichte Anträge, davon
- bewilligt
- offen [wegen fehlender bzw. nicht vollständig eingereichter Unterlagen]
- `abgelehnt´, weil
bereits eine Beitragsfreiheit besteht
Kind erst nach 2009 eingeschult wird
Kind Voraussetzung nach 1 b) des Beschlusses nicht erfüllt [Fristenregelung]
218
133
76
21
36
[4]
[25]
[7]
Noch offenstehende Anträge
110
Wenn auch `nur´ in vier der bislang insgesamt sieben abgelehnten Anträge `Widerspruch´ gegen
die Ablehnung eingelegt wurde, geben die Eltern/ Erziehungsberechtigten uni sono an, dass
bedingt durch nicht vorhandene Plätze in den entfernungsmäßig nahe gelegenen Einrichtungen
bzw. in den Einrichtungen, die bereits von Geschwisterkindern besucht werden/ wurden, trotz
erfolgter frühzeitiger Anmeldung ein Kindergartenbesuch erst ab Vollendung des vierten
Lebensjahres möglich gewesen wäre. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass die
betroffenen Kinder im Zeitraum August bis November 2002 geboren wurden, so dass diese entsprechend der im Ausschussbeschluss getroffenen `Fristenregelung´ [bei Vollendung des 3.
Lebensjahres in der zweiten Jahreshälfte Besuch des Kindergartens spätestens drei Monate nach
Vollendung des 3. Lebensjahres] - `unterjährig´ hätten angemeldet werden müssen.
Beschlussvorlage WP7-138/2008 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
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Im Ergebnis muss somit verwaltungsseitig konstatiert werden, dass der der Beschlussfassung
zugrunde liegende bildungspolitische Aspekt, nämlich eine Beitragsbefreiung für das letzte
Kindergartenjahr zu gewähren, sofern die Eltern/ Erziehungsberechtigten ihre Kinder frühzeitig
[spätestens ab Vollendung des dritten Lebensjahres] und dauerhaft in eine Kindertageseinrichtung
schicken, trotz erkennbar gezeigter Bemühungen der Eltern/ Erziehungsberechtigten aufgrund
fehlender `Rahmenbedingungen´ nicht in allen Fällen umgesetzt werden konnte.
Wenngleich - ausweislich der halbjährlich erstellten und dem Ausschuss jeweils vorgelegten
`Kindergartenstatistik´ - ausreichende Kindergartenplätze [auch unterjährig] im gesamten
Stadtgebiet vorhanden waren, sind die in den Widersprüchen aufgeführten Begründungen
verständlich; so ist es, selbst wenn zahlreiche Eltern/ Erziehungsberechtigten ihre Kinder in einem
zur Wohnung weiter entfernt liegenden Kindergarten angemeldet haben, nachvollziehbar, dass der
Besuch unterschiedlicher Einrichtungen von Geschwisterkindern sicherlich mit zahlreichen
Schwierigkeiten verbunden ist.
Aufgrund der im Ergebnis des bisherigen Verfahrens erkennbaren Problemstellungen ist aus Sicht
der Verwaltung eine Modifizierung des in der Thematik `Kindergartenbeitragsfreiheit´ gefassten
Beschlusses opportun; die Grundintention des bildungspolitischen Aspekts [frühkindliche
Förderung] sollte hierbei jedoch bestehen bleiben. Hierfür sprechen auch die Ergebnisse
zahlreicher Fachaufsätze der Bertelsmann Stiftung, die im Ergebnis der Pisa Studien einer `frühen
Bildung und frühzeitigen Sprachförderung´ höchste Priorität einräumen; auch die Landesregierung
verfolgt diesen Ansatz durch die jährlich vorgezogenen Einschulungsfristen stringent.
Aus Sicht der Verwaltung kommen nachfolgende Handlungsansätze in Betracht:
Alternative a)
Beibehaltung der bisherigen Beschlusslage. Dem bildungspolitischen Aspekt nachkommend,
jedoch aufgrund der o. a. Problemstellungen überdenkenswert.
Alternative b)
Beibehaltung der bisherigen Beschlusslage unter vorübergehender - 2 bis 3 Jahre Bezuschussung der wegen Nichterfüllung der Voraussetzung gemäß 1 b) abgelehnten Anträge
[Fristenregelung]. Dem bildungspolitischen Aspekt nachkommend, jedoch werden die unter a)
aufgeführten Problemstellungen ausgeschlossen. Hierdurch können Eltern ab sofort die
Beitragsbefreiung durch einen frühzeitigen Kindergartenbesuch eigenverantwortlich steuern.
Alternative c)
Generelle `Beitragsfreiheit´, sofern das Kind eine Kindertageseinrichtung zwei Kindergartenjahre
besucht hat; entgegen der derzeitigen Beschlusslage ist hierbei das Alter des Kindes bei
Aufnahme in eine Einrichtung nicht relevant. Dem bildungspolitischen Aspekt wird bei dieser
Regelung verstärkt Rechnung getragen, da - in Erweiterung der bisherigen Regelung - Kinder, die
bereits mit 2 Jahren [oder gar früher] eine Kindertageseinrichtung besuchen, für mehr als ein
Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt werden. Hiermit einher geht indes eine derzeit nicht
kalkulierbare zusätzliche Haushaltsbelastung; insofern wird auf die noch andauernden
Haushaltsberatungen verwiesen. Verschiebungen innerhalb des Fachbereichsbudgets in dieser
Größenordnung sind ausgeschlossen.
Rein informativ teilt die Verwaltung mit, dass - da noch rd. 50 bis 60 Anträge ausstehen - aus
haushaltsrechtlichen Gründen nach dem 01.01.2009 eingehende Anträge erst mit Beginn des
Antragsmonats bewilligt werden.
Beschlussvorlage WP7-138/2008 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass aufgrund der eingegangenen Widersprüche
und des Antrages der CDU-Fraktion vom 27.10.2008 die Widerspruchsführer dahingehend
informiert worden sind, dass eine erneute Behandlung der Thematik in der Sitzung des
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 25.11.2008 erfolgt [Anlage 2].
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 13.11.2008
----------------------------------Brunken
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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