Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 27.10.2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr
- Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 27.10.2008) Beschlussvorlage (Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr
- Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 27.10.2008) Beschlussvorlage (Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr
- Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 27.10.2008) Beschlussvorlage (Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr
- Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 27.10.2008)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7138/2008 1. Ergänzung Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 51 10 12 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 26.08.2008 Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 25.11.2008 Betreff: Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 27.10.2008 Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 26.08.2008 wurde unter TOP 4 [WP 7-138/2008] einstimmig nachfolgender Beschluss gefasst: 1) Kinder haben einen Anspruch auf unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung in dem Kindergartenjahr, dass der Schulpflicht gem. § 35 SchulG NRW bzw. der tatsächlichen Einschulung vorausgeht, wenn sie a) bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der ersten Jahreshälfte ab dem 01.08. des entsprechenden Jahres einen Kindergarten besucht haben oder b) bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der zweiten Jahreshälfte spätestens drei Monate nach Vollendung des 3. Lebensjahres einen Kindergarten besucht haben. [Hinweis: Ab Schuljahr 2012/2013 ist die Formulierung auf 30.09. zu ändern] 2) Die Erstattung bemisst sich aus verwaltungsökonomischen Gründen - basierend auf dem seitens der Eltern gewünschten Betreuungsumfang - nach dem Elternbeitrag gem. Beitragsbescheid. 3) Der Erstattungsanspruch/ die Gebührenfreiheit umfasst nicht die Beteiligung an den Kosten der Verpflegung. 4) Bei vorzeitiger Einschulung werden auf Antrag der Eltern die gezahlten Beiträge für das der Einschulung vorangegangene Kindergartenjahr erstattet. Über diesen Ausschussbeschluss wurden alle Eltern/ Erziehungsberechtigten von Kindergartenkindern mit Schreiben vom 23.09.2008 in Kenntnis gesetzt; diesem Schreiben waren entsprechende Antragsvordrucke beigefügt [Anlage 1]. Konkret befinden sich derzeit 218 Kinder in Bedburger Kindertageseinrichtungen im dritten Kindergartenjahr; davon sind nach Aussage des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises bereits 46 Kinder aufgrund der Einkommensstufe der Eltern/ Erziehungsberechtigten oder aufgrund der Geschwisterkindregelung beitragsfrei. Zum Stand 11.11.2008 stellt sich folgende Situation dar: Kinder im dritten/ letzten Kindergartenjahr Zum Stand 11.11.2008 insgesamt eingereichte Anträge, davon - bewilligt - offen [wegen fehlender bzw. nicht vollständig eingereichter Unterlagen] - `abgelehnt´, weil bereits eine Beitragsfreiheit besteht Kind erst nach 2009 eingeschult wird Kind Voraussetzung nach 1 b) des Beschlusses nicht erfüllt [Fristenregelung] 218 133 76 21 36 [4] [25] [7] Noch offenstehende Anträge 110 Wenn auch `nur´ in vier der bislang insgesamt sieben abgelehnten Anträge `Widerspruch´ gegen die Ablehnung eingelegt wurde, geben die Eltern/ Erziehungsberechtigten uni sono an, dass bedingt durch nicht vorhandene Plätze in den entfernungsmäßig nahe gelegenen Einrichtungen bzw. in den Einrichtungen, die bereits von Geschwisterkindern besucht werden/ wurden, trotz erfolgter frühzeitiger Anmeldung ein Kindergartenbesuch erst ab Vollendung des vierten Lebensjahres möglich gewesen wäre. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass die betroffenen Kinder im Zeitraum August bis November 2002 geboren wurden, so dass diese entsprechend der im Ausschussbeschluss getroffenen `Fristenregelung´ [bei Vollendung des 3. Lebensjahres in der zweiten Jahreshälfte Besuch des Kindergartens spätestens drei Monate nach Vollendung des 3. Lebensjahres] - `unterjährig´ hätten angemeldet werden müssen. Beschlussvorlage WP7-138/2008 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Im Ergebnis muss somit verwaltungsseitig konstatiert werden, dass der der Beschlussfassung zugrunde liegende bildungspolitische Aspekt, nämlich eine Beitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr zu gewähren, sofern die Eltern/ Erziehungsberechtigten ihre Kinder frühzeitig [spätestens ab Vollendung des dritten Lebensjahres] und dauerhaft in eine Kindertageseinrichtung schicken, trotz erkennbar gezeigter Bemühungen der Eltern/ Erziehungsberechtigten aufgrund fehlender `Rahmenbedingungen´ nicht in allen Fällen umgesetzt werden konnte. Wenngleich - ausweislich der halbjährlich erstellten und dem Ausschuss jeweils vorgelegten `Kindergartenstatistik´ - ausreichende Kindergartenplätze [auch unterjährig] im gesamten Stadtgebiet vorhanden waren, sind die in den Widersprüchen aufgeführten Begründungen verständlich; so ist es, selbst wenn zahlreiche Eltern/ Erziehungsberechtigten ihre Kinder in einem zur Wohnung weiter entfernt liegenden Kindergarten angemeldet haben, nachvollziehbar, dass der Besuch unterschiedlicher Einrichtungen von Geschwisterkindern sicherlich mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden ist. Aufgrund der im Ergebnis des bisherigen Verfahrens erkennbaren Problemstellungen ist aus Sicht der Verwaltung eine Modifizierung des in der Thematik `Kindergartenbeitragsfreiheit´ gefassten Beschlusses opportun; die Grundintention des bildungspolitischen Aspekts [frühkindliche Förderung] sollte hierbei jedoch bestehen bleiben. Hierfür sprechen auch die Ergebnisse zahlreicher Fachaufsätze der Bertelsmann Stiftung, die im Ergebnis der Pisa Studien einer `frühen Bildung und frühzeitigen Sprachförderung´ höchste Priorität einräumen; auch die Landesregierung verfolgt diesen Ansatz durch die jährlich vorgezogenen Einschulungsfristen stringent. Aus Sicht der Verwaltung kommen nachfolgende Handlungsansätze in Betracht: Alternative a) Beibehaltung der bisherigen Beschlusslage. Dem bildungspolitischen Aspekt nachkommend, jedoch aufgrund der o. a. Problemstellungen überdenkenswert. Alternative b) Beibehaltung der bisherigen Beschlusslage unter vorübergehender - 2 bis 3 Jahre Bezuschussung der wegen Nichterfüllung der Voraussetzung gemäß 1 b) abgelehnten Anträge [Fristenregelung]. Dem bildungspolitischen Aspekt nachkommend, jedoch werden die unter a) aufgeführten Problemstellungen ausgeschlossen. Hierdurch können Eltern ab sofort die Beitragsbefreiung durch einen frühzeitigen Kindergartenbesuch eigenverantwortlich steuern. Alternative c) Generelle `Beitragsfreiheit´, sofern das Kind eine Kindertageseinrichtung zwei Kindergartenjahre besucht hat; entgegen der derzeitigen Beschlusslage ist hierbei das Alter des Kindes bei Aufnahme in eine Einrichtung nicht relevant. Dem bildungspolitischen Aspekt wird bei dieser Regelung verstärkt Rechnung getragen, da - in Erweiterung der bisherigen Regelung - Kinder, die bereits mit 2 Jahren [oder gar früher] eine Kindertageseinrichtung besuchen, für mehr als ein Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt werden. Hiermit einher geht indes eine derzeit nicht kalkulierbare zusätzliche Haushaltsbelastung; insofern wird auf die noch andauernden Haushaltsberatungen verwiesen. Verschiebungen innerhalb des Fachbereichsbudgets in dieser Größenordnung sind ausgeschlossen. Rein informativ teilt die Verwaltung mit, dass - da noch rd. 50 bis 60 Anträge ausstehen - aus haushaltsrechtlichen Gründen nach dem 01.01.2009 eingehende Anträge erst mit Beginn des Antragsmonats bewilligt werden. Beschlussvorlage WP7-138/2008 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass aufgrund der eingegangenen Widersprüche und des Antrages der CDU-Fraktion vom 27.10.2008 die Widerspruchsführer dahingehend informiert worden sind, dass eine erneute Behandlung der Thematik in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 25.11.2008 erfolgt [Anlage 2]. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 13.11.2008 ----------------------------------Brunken Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-138/2008 1. Ergänzung Seite 4