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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP7-138/2008 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
61 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

DER BÜRGERMEISTER STADT BEDBURG Rathaus Kaster * Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg *  Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg Auskunft erteilt: Herr Koerdt Zimmer: 101  Durchwahl: (02272) 402 114  Telefax: (02272) 402 851  E-Mail: g.koerdt@bedburg.de Mein Zeichen: Ihr Zeichen: Datum: 23. September 2008 Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr Sehr geehrte/r Frau/ Herr .... , auf diesem Wege kann ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass das dritte Kindergartenjahr für Ihr Kind ab sofort grundsätzlich beitragsfrei ist. Dies hat der bei der Stadt Bedburg zuständige Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 26.08.2008 beschlossen. Da für die Erhebung der Kindergartenbeiträge allerdings prinzipiell der Rhein-ErftKreis und nicht die Stadt Bedburg zuständig ist, und dort bislang eine entsprechende Satzungsänderung mit dem Ziel der oben genannten Beitragsfreiheit nicht durchgeführt werden konnte, sind Sie zunächst weiterhin verpflichtet, die seitens des RheinErft-Kreises satzungsgemäß erhobenen Beiträge zu zahlen. Damit jedoch der hier vor Ort gefasste Beschluss kurzfristig und für Sie auch finanziell spürbar umgesetzt werden kann, wird allen berechtigten Personen der gemäß Beitragsbescheid erhobene Betrag - vierteljährlich - in Form eines städtischen Zuschusses `rückerstattet´. Um diese Rückerstattung ordnungsgemäß abwickeln zu können, ist die Stadt Bedburg auf Ihre Unterstützung angewiesen. Zu diesem Zweck darf ich Sie – sofern Ihr Kind das dritte Kindergartenjahr besucht – bitten, den beigefügten „Antrag auf Zuschuss zum Besuch einer Kindertageseinrichtung“ ausgefüllt an mich zurück zu senden. Selbstverständlich stellt diese Vorgehensweise lediglich eine Übergangslösung dar. Die Stadt Bedburg wird in diesem Zusammenhang darauf hinwirken, dass der RheinErft-Kreis – wie zugesagt – im Herbst diesen Jahres die Anpassung der Elternbeitragssatzung in die dortigen Gremien zur Diskussion einbringt. Dabei soll zum einen die Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr und zum anderen auch das derzeitige finanzielle Missverhältnis zwischen der mittleren und der gehobenen Einkommensstufe einer Überprüfung unterzogen werden. STADT BEDBURG Seite - 2 - zum Schreiben der Stadt Bedburg vom 13. November 2008 Ich hoffe, dass der gemeinsame Appell vieler engagierter Eltern zusammen mit der Stadt Bedburg beim für die Kindergartenbeiträge zuständigen Rhein-Erft-Kreis Früchte trägt und dort die entlastenden Beschlüsse für das nächstmögliche Kindergartenjahr 2009/2010 gefasst werden. Schließlich liegt uns doch allen gleichermaßen die Förderung unserer Kinder besonders am Herzen. Dem in der Sache zahlreich gezeigten Engagement vieler Eltern gilt mein herzliches Dankeschön. Abschließend nochmals hinweisen darf ich auf die Informationen im Anhang, denen Sie die konkreten Voraussetzungen für eine Erstattung entnehmen können, und auf den von Ihnen auszufüllenden Antrag. Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen. Gunnar Koerdt Bürgermeister Anlagen Besuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von Konten: 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Hypovereinsbank Düsseldorf Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 302 201 90) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 609814101 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 Informationsblatt zur Beitragsfreiheit im dritten Kindergartenjahr Was sind die konkreten Voraussetzungen für eine Erstattung und was bedeutet dies für Sie? Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 26.08.2008 beschlossen, dass Kinder einen Anspruch auf unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung in dem Kindergartenjahr, dass der Schulpflicht vorausgeht, haben, wenn sie - bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der ersten Jahreshälfte ab dem 01.08. des entsprechenden Jahres einen Kindergarten besucht haben oder - bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der zweiten Jahreshälfte spätestens drei Monate nach Vollendung des 3. Lebensjahres einen Kindergarten besucht haben. Für die Beantragung des Zuschusses bitte ich Sie, dass diesem Schreiben beigefügte Antragsformular zu verwenden. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Fachbereichs meiner Verwaltung für weitere Nachfragen jederzeit gerne zur Verfügung. _____________ _____________ 50181 Bedburg Stadtverwaltung Bedburg Der Bürgermeister - Fachbereich II Friedrich-Wilhelm-Str. 43 50181 Bedburg Antrag auf Zuschuss zum Besuch einer Kindertageseinrichtung Hiermit beantrage ich einen Zuschuss für das Kindergartenjahr 2008/2009 für mein Kind: (Name, Vorname) (Geburtsdatum) (besuchte Kita) Entsprechende Nachweise sind in Kopie beigefügt.    aktueller Beitragsbescheid Bescheid aus dem die erste Anmeldung zu einer Kindertageseinrichtung hervorgeht Zahlungsnachweis für aktuelles Kindergartenjahr (z. B.: Kontoauszüge) Ich bitte um Erstattung des Beitrags auf das Konto: Kontoinhaber: Bankinstitut: BLZ: Kontonummer: Ich erkläre mich ausdrücklich bereit, Änderungen oder den Wegfall der Berechnungsgrundlagen unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Bedburg, den (Unterschrift)