Daten
Kommune
Bedburg
Größe
61 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
DER BÜRGERMEISTER
STADT BEDBURG
Rathaus Kaster * Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020
Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de
Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg
Auskunft erteilt:
Herr Koerdt
Zimmer:
101
Durchwahl:
(02272) 402 114
Telefax:
(02272) 402 851
E-Mail:
g.koerdt@bedburg.de
Mein Zeichen:
Ihr Zeichen:
Datum:
23. September 2008
Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr
Sehr geehrte/r Frau/ Herr .... ,
auf diesem Wege kann ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass das dritte
Kindergartenjahr für Ihr Kind ab sofort grundsätzlich beitragsfrei ist.
Dies hat der bei der Stadt Bedburg zuständige Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 26.08.2008 beschlossen.
Da für die Erhebung der Kindergartenbeiträge allerdings prinzipiell der Rhein-ErftKreis und nicht die Stadt Bedburg zuständig ist, und dort bislang eine entsprechende
Satzungsänderung mit dem Ziel der oben genannten Beitragsfreiheit nicht durchgeführt werden konnte, sind Sie zunächst weiterhin verpflichtet, die seitens des RheinErft-Kreises satzungsgemäß erhobenen Beiträge zu zahlen.
Damit jedoch der hier vor Ort gefasste Beschluss kurzfristig und für Sie auch finanziell spürbar umgesetzt werden kann, wird allen berechtigten Personen der gemäß
Beitragsbescheid erhobene Betrag - vierteljährlich - in Form eines städtischen Zuschusses `rückerstattet´.
Um diese Rückerstattung ordnungsgemäß abwickeln zu können, ist die Stadt Bedburg auf Ihre Unterstützung angewiesen. Zu diesem Zweck darf ich Sie – sofern Ihr
Kind das dritte Kindergartenjahr besucht – bitten, den beigefügten „Antrag auf Zuschuss zum Besuch einer Kindertageseinrichtung“ ausgefüllt an mich zurück zu senden.
Selbstverständlich stellt diese Vorgehensweise lediglich eine Übergangslösung dar.
Die Stadt Bedburg wird in diesem Zusammenhang darauf hinwirken, dass der RheinErft-Kreis – wie zugesagt – im Herbst diesen Jahres die Anpassung der Elternbeitragssatzung in die dortigen Gremien zur Diskussion einbringt. Dabei soll zum einen
die Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr und zum anderen auch das derzeitige finanzielle Missverhältnis zwischen der mittleren und der gehobenen Einkommensstufe einer Überprüfung unterzogen werden.
STADT
BEDBURG
Seite - 2 - zum Schreiben der Stadt Bedburg vom 13. November 2008
Ich hoffe, dass der gemeinsame Appell vieler engagierter Eltern zusammen mit der
Stadt Bedburg beim für die Kindergartenbeiträge zuständigen Rhein-Erft-Kreis Früchte trägt und dort die entlastenden Beschlüsse für das nächstmögliche Kindergartenjahr 2009/2010 gefasst werden. Schließlich liegt uns doch allen gleichermaßen die
Förderung unserer Kinder besonders am Herzen. Dem in der Sache zahlreich gezeigten Engagement vieler Eltern gilt mein herzliches Dankeschön.
Abschließend nochmals hinweisen darf ich auf die Informationen im Anhang, denen
Sie die konkreten Voraussetzungen für eine Erstattung entnehmen können, und auf
den von Ihnen auszufüllenden Antrag.
Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen.
Gunnar Koerdt
Bürgermeister
Anlagen
Besuchszeiten:
montags bis freitags von
montags und dienstags von
donnerstags von
Konten:
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Commerzbank
Hypovereinsbank Düsseldorf
Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster
Postbank Köln
Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster
(BLZ
(BLZ
(BLZ
(BLZ
(BLZ
375 400 50)
302 201 90)
370 502 99)
370 100 50)
370 692 52)
4405767
609814101
187 001 650
24859 - 501
200 004 000
Informationsblatt zur Beitragsfreiheit im dritten Kindergartenjahr
Was sind die konkreten Voraussetzungen für eine Erstattung und was bedeutet dies
für Sie?
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg hat in
seiner Sitzung am 26.08.2008 beschlossen, dass Kinder einen Anspruch auf unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung in dem Kindergartenjahr, dass der Schulpflicht vorausgeht, haben, wenn sie
- bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der ersten Jahreshälfte ab dem 01.08. des
entsprechenden Jahres einen Kindergarten besucht haben oder
- bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der zweiten Jahreshälfte spätestens drei
Monate nach Vollendung des 3. Lebensjahres einen Kindergarten besucht haben.
Für die Beantragung des Zuschusses bitte ich Sie, dass diesem Schreiben beigefügte Antragsformular zu verwenden. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Fachbereichs meiner Verwaltung für weitere
Nachfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
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50181 Bedburg
Stadtverwaltung Bedburg
Der Bürgermeister
- Fachbereich II Friedrich-Wilhelm-Str. 43
50181 Bedburg
Antrag auf Zuschuss zum Besuch einer Kindertageseinrichtung
Hiermit beantrage ich einen Zuschuss für das Kindergartenjahr 2008/2009 für mein Kind:
(Name, Vorname)
(Geburtsdatum)
(besuchte Kita)
Entsprechende Nachweise sind in Kopie beigefügt.
aktueller Beitragsbescheid
Bescheid aus dem die erste Anmeldung zu einer Kindertageseinrichtung hervorgeht
Zahlungsnachweis für aktuelles Kindergartenjahr (z. B.: Kontoauszüge)
Ich bitte um Erstattung des Beitrags auf das Konto:
Kontoinhaber:
Bankinstitut:
BLZ:
Kontonummer:
Ich erkläre mich ausdrücklich bereit, Änderungen oder den Wegfall der Berechnungsgrundlagen unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
Bedburg, den
(Unterschrift)