Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7203/2008 1.
Ergänzung
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
28.10.2008
Rat der Stadt Bedburg
18.11.2008
Betreff:
Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung
der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2009
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf mehrheitliche Empfehlung des Ausschusses für
Personal, Organisation und Finanzmanagement, der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage
für die Durchführung der Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg im Jahr 2009 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Kosten aller Abfallfraktionen werden in die Gebühr des Restmüllgefäßes eingerechnet.
Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung betragen für das Jahr 2009 bereinigt um die Abwicklung
eines Überschusses aus 2007 1.790.100 €.
Nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 betragen die Gesamtkosten der
Abfallbeseitigung bereinigt um die Veranschlagung eines Überschusses aus 2006 1.933.200 €.
Dies bedeutet eine Kostensenkung von 7,40 %.
Für das Haushaltsjahr 2007 wurde die Rückerstattung einer Unternehmerentschädigung in Höhe
von 22.954,45 € vorgenommen.
Diese Erstattung wurde entsprechend § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW in die Kalkulation 2009
eingestellt.
Nachfolgend die Gegenüberstellung der Gebühren im laufenden Jahr mit den Gebühren aus der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009:
Behälter:
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
1 x 70 l Sack
2008
2009
je Leerung in €
7,47
7,27
11,21
10,91
22,42
21,82
71,92
69,99
102,75
99,99
6,54
6,36
Die Restmüllgebühr im Jahr 2009 sinkt im Vergleich zum laufenden Jahr um 2,68 %, trotz einer
eingeplanten Steigerung der Gesamt-Kreisgebühren um 3,45 % bezogen auf das Bedburger
Abfallaufkommen (s. auch „Rückblick“, Anlage 2).
Das „tatsächliche“ Jahresliteraufkommen ist von 17.864.840 l auf 17.962.180 gestiegen; dies
entspricht einer Steigerung von 0,54 %.
Die zu zahlende Gebühr bei 12 Pflichtleerungen und die zu zahlende Vorausleistung für das Jahr
2009 auf der Basis der durchschnittlich durchgeführten Entleerungen je Gefäßart betragen wie
folgt:
BehälterGebühr bei 12
Entleerungshäufig- Vorausleistungen Vorausleistungen im
Jahr 2008
größe
Pflichtleerungen keit je Behälterart
im Jahr 2009
16 (in 2008: 14)
116,32 €
104,58 €
80 l
87,24 €
18 (in 2008: 16)
196,38 €
179,36 €
120 l
130,92 €
20 (in 2008: 18)
436,40 €
403,56 €
240 l
261,84 €
27 (in 2008: 25)
1.889,73 €
1.798,00 €
770 l
839,88 €
32 (in 2008: 33)
3.199,68 €
3.390,75 €
1.100 l
1.199,88 €
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre
Vorauszahlungsleerungen bei einer großen Zahl
Abrechnung zur Folge haben und unterjährig
Gebührenhaushaltes belasten, denn am Jahresende
fehlen.
würde ein Beibehalten der diesjährigen
von Haushalten Nachzahlungen bei der
die Liquidität in der Ausführung des
2009 würde ein Betrag von etwa 170.000 €
Wird auf die zustehende Biotonne verzichtet, so ist auf die Abfallentsorgungsgebühr ein jährlich
einmaliger Eigenkompostiererabschlag zu gewähren. Dieser Abschlag beinhaltet die
Bereitstellungsgebühr für die nicht in Anspruch genommene Tonne - für Nutzer von 770 l
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Sitzungsvorlage
Restmüllcontainer die Bereitstellungsgebühr für 3 und für Nutzer von 1.100 l Container für 4
zustehende und nicht in Anspruch genommene Biotonnen - und ist nach der Kalkulation 2009 in
folgender Höhe zu gewähren:
Behälter
Abschlag
2009
12,00 €
17,00 €
33,00 €
106,00 €
151,00 €
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
Abschlag
2008
17,00 €
24,00 €
45,00 €
145,00 €
206,00 €
Werden neben der/den ohne Erhebung einer gesonderten Gebühr zustehenden Biotonne/n
zusätzliche Biotonnen angemeldet, so ist nach der Kalkulation für das Jahr 2009 für jede weitere
Biotonne eine Gebühr von 58,55 € (in 2008: 70,50 €) zu zahlen.
Der Kostendeckungsgrad beträgt bei der vorgelegten Gebührenkalkulation 100,79 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06.11.2008
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-203/2008 1. Ergänzung
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