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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-203/2008 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Abfallgebühr des Rhein-Erft-Kreises: Die Gebührenkalkulation 2009 wurde auf der Basis einer an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Abfallgebühr von 158,00 €/to. für Restabfälle und Sperrgut (= Steigerung von 6,04 %) und von 103,00 €/to. für Grün- und Bioabfälle vorgenommen. Bei der Kalkulation 2008 wurde eine zu zahlende Kreis-Gebühr von 149,00 € bzw. 103,00 € angenommen; festgesetzt wurden vom Kreis letztlich 148,75 € bzw. 102,92 €. Die gesamt zu zahlende Abfallgebühr an den Rhein-Erft-Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation 1.234.100,00 €, im Jahr 2008 wurde mit einer Gebühr von 1.192.900,00 € gerechnet. Dies bedeutet eine Steigerung von 3,45 %. Entwicklung Abfallgebühren Kreis 700.000 € 600.000 € 500.000 € 400.000 € 300.000 € 200.000 € 100.000 € 0€ Restmüll + wilder Müll 2001 Sperrmüll 2002 2003 2004 Grünabfall 2005 2006 2007 Bioabfall 2008 2009 Unternehmerentschädigungen: Im Jahr 2009 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für alle Abfallentsorgungsteilleistungen in Höhe von 451.500,00 € zu zahlen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2008 beinhaltet Unternehmerentschädigungen i. H. v. 640.200,00 €. Dies stellt damit eine Senkung von 29,48 % dar. Ursächlich hierfür ist der Ausgang des Verhandlungsverfahrens betreffend die Dienstleistung „Einsammeln und Befördern von Restmüll, Bioabfällen, Sperrmüll und Elektro- und Elektronikaltgeräte in der Stadt Bedburg“ für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2017. Entwicklung Unternehmerentschädigung 450.000 € 400.000 € 350.000 € 300.000 € 250.000 € 200.000 € 150.000 € 100.000 € 50.000 € 0€ Restmüll Sperrmüll 2001 2002 2003 2004 Grünabfall 2005 2006 2007 Bioabfall 2008 2009 Zu berücksichtigen ist, dass die Biotonne zum 01.04.2003 flächendeckend eingeführt wurde. Mengenentwicklung: Tonnen 5.500,00 4.500,00 Restabfall 3.500,00 Grün-/Bioabfall 2.500,00 Sperrgut 1.500,00 500,00 -500,00 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Zu Bioabfall: Die Bioabfallmenge wurde in der Kalkulation 2009 mit 4.000 to. berücksichtigt. Dies entspricht dem Aufkommen aus der Zeit Oktober 2007 bis September 2008. In die Gebührenberechnung 2008 wurde eine Menge von 3.800 to. eingestellt. Dies bedeutet für 2009 somit eine Steigerung von 5,26 %. Der Anschlussgrad der Biotonne beträgt derzeit 71 % (im Vorjahr 70 %). Zu Grünabfall: Die Grünabfallmenge 2009 wurde in der Kalkulation 2009 mit 650 to. berücksichtigt, in der Berechnung für das Jahr 2008 mit 700 to. Zu Sperrgut: Die Sperrgutmenge wurde in der Kalkulation 2009 mit einer Menge von 935 to. berücksichtigt. Dies entspricht einer Reduzierung gegenüber der kalkulierten Menge 2008 von 6,03 %. Zu Papierabfall: Die Papierabfuhrmenge wurde in der Kalkulation 2009 mit 1.810 to. angenommen (2008: 1.800 to.). Das eingesammelte Altpapier steht dem Entsorgungsunternehmer zur Vermarktung zur Verfügung. Der tatsächlich vom Auftragnehmer erzielte Vermarktungserlös steht diesem selbst zu. Die Stadt Bedburg erhält jedoch eine monatlich auf der Basis der erfassten Tonnage abzurechnende Vergütung auf der Grundlage eines bestimmten Marktpreises des Altpapierpreisspiegels des Europäischen Wirtschaftsdienstes GmbH (EUWID). Die Marktpreise im EUWID unterliegen starken Schwankungen, was die Bestimmung des jährlichen Vergütungspreises schwierig macht. In der Kalkulation 2009 wurde ein Vermarktungserlös von 100.000 € berücksichtigt. Zu Schadstoffe: Die schadstoffhaltigen Abfälle sind bei den ersten drei Einsatzterminen dieses Jahres gesunken, so dass in die Kalkulation 2009 eine Menge von 38 to. gegenüber einer Menge von 42 to. für das Jahr 2008 eingestellt wurde. Zu „Wilder Müll/Straßenpapierkörbe“: Die Position „Wilder Müll/Straßenpapierkörbe“ erfährt eine leichte Steigerung von kalkulierten 140 to. für das Jahr 2008 auf 144 to. für das Jahr 2009 (2,86 %). Die hier anzusetzenden Personalstunden des Bauhofes sind jedoch gesunken. Ein Rückschluss der Arbeitsstunden auf die Müllmengen ist hier nicht möglich, da insbesondere im Bereich der einzusammelnden wild abgelagerten Abfälle die Arbeitszeiten und das Gewicht der abzutransportierenden Abfälle sehr stark differieren. Allgemeines: Die Personalund Sachkosten des Fachbereiches IV wurden in die Gebührenbedarfsberechnung 2009 auf der Basis der Jahreswerte der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) eingestellt; ebenso erfolgte die Berechnung des durchschnittlichen Stundensatzes für Arbeiter nach den Sätzen der KGSt. Rückblick: Nachfolgend wird die Entwicklung der Entleerungsgebühr eines 80 l-Gefäßes aufgezeigt. Im Vergleich wird dargestellt, wie sich die an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlende Abfallgebühr entwickelt hat. Die Kreisgebühren wurden den jeweiligen Gebührenkalkulationen entnommen. 80 l Gebühr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 7,09 € 5,79 € 6,02 € 6,67 € 7,64 € 7,95 € 7,12 € 7,47 € 7,27 € Kreisgebühr Kreisgebühr für Restmüll, für Grün- und Sperrmüll Bioabfälle 113,71 € 117,38 € 117,38 € 125,40 € 134,00 € 145,00 € 143,57 € 149,00 € 158,00 € 63,91 € 64,00 € 70,00 € 80,00 € 80,00 € 80,00 € 101,00 € 103,00 € 103,00 € Eine fiktive Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren des Jahres 2009 mit den Kreisgebühren des Jahres 2001 führt zu dem Ergebnis, dass die Entleerung eines 80 lRestmüllgefäßes „nur“ 5,65 € kosten würde. Dies zeigt, dass die seitens der Stadt zu beeinflussenden Parameter in der Kalkulation eine durchaus positive Entwicklung aufzeigen.