Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
17.03.10, 08:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - BE:Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 05.03.2010
Vorlagen-Nr.: 4/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
23.03.2010
13.04.2010
Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau hat mit Scheiben vom 21.08.2009, welches
als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist, beantragt, die zur Zeit gewährten
Aufwandsentschädigungen für die Wahrnehmung von Funktionen innerhalb der Feuerwehr
anzupassen.
Die Aufgaben der Funktionsträger und der mit der Ausübung des jeweiligen Aufgabenbereiches
einhergehende Zeitaufwand sind in den letzten Jahren überproportional gestiegen, so dass es
durch die derzeit gewährten Aufwandsentschädigungen nicht möglich ist, eine Kostenerstattung
und gleichzeitig eine Anerkennung des Aufwandes zu erzielen.
Zudem werden innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr zusätzlich zu den bisher mit einer
Aufwandsentschädigung versehenen Positionen weitere Funktionen wahrgenommen, für die
bislang keinerlei Entschädigung gewährt wird.
Der Wehrführer bittet daher um Prüfung, in wie weit auch für derartige Funktionen eine
Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann, da sich dies für die ehrenamtlichen Kräfte
motivationsstärkend auswirken und die Bereitschaft erhöhen würde, solche Aufgaben zu
übernehmen.
Da die Höhe der bisher gezahlten Aufwandsentschädigungen teilweise auf Ratsbeschlüsse fußt,
die bereits 8 Jahre alt sind, ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine betragsmäßige
Anpassung der Sätze angebracht ist, um der Preissteigerung der letzten Jahre Rechnung zu
tragen und so zu verhindern, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch die
Übernahme von Funktionen finanziellen Aufwand (durch größere Anzahl von Telefonaten und z.B.
Fahrtkosten durch die Teilnahme an Besprechungen) selbst tragen müssen.
Zudem teile ich die Auffassung der Wehrführung, dass sich eine finanzielle Anerkennung der
ehrenamtlichen Arbeit motivationsstärkend auswirken kann, so dass es zukünftig möglicherweise
einfacher wird, Interessenten für die Übernahme derartiger Aufgaben zu finden.
Die im Antrag des Wehrführers vorgeschlagenen Beträge wurden von ihm mit den
Führungskräften der Feuerwehr erarbeitet und würden deshalb im Falle eines entsprechenden
Ratsbeschlusses innerhalb der Feuerwehr voll akzeptiert werden.
Für folgende Funktionen wird bereits eine Aufwandsentschädigung gezahlt:
Funktion:
Wehrführer
Stellv. WF
Zugführer
Gruppenführer
Gemeindejugendfeuerwehrwart
Jugendgruppenleiter
Ratsbeschluss
20.11.2001
20.11.2001
05.04.2005
17.02.2004
20.01.2006
20.11.2001
Betrag pro Funktion bisher
102,50 €/Monat
56,50 €/Monat
20,00 €/Monat
20,00 €/Monat
20,00 €/Monat
10,25 €/Monat
Da für einige Funktionen mehrere Funktionsstellen vorgesehen sind, war bisher bei Besetzung
aller Funktionsstellen ein Finanzaufwand von 6.198,00 €/Jahr erforderlich, bei Anwendung der
nunmehr vorgeschlagenen Beträge beläuft sich der jährliche Gesamtaufwand auf 11.040,00 €, so
dass sich ein finanzieller Mehraufwand von 4.842,00 €/Jahr ergibt.
Die als Anlage beigefügte Übersicht zeigt auf, wie sich v.g. Gesamtbeträge errechnen.
Zusätzlich zu den bisherigen Funktionen beantragt der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr,
Herr Eismar, für folgende weitere Funktionen eine Aufwandsentschädigung in nachfolgend
aufgeführter Höhe zu gewähren:
- 1 Ausbildungsbeauftragter
- 1 Atemschutzbeauftragter
- 1 Einsatzplanung u. Einsatzvorbereitung, AAO
- 1 Beauftragter für Technik
- 1 Fahrzeugtechnik
- 1 Betreuung der Brandmeldeanlagen
- 1 Datenbeauftragter Löschzug 1
- 1 Datenbeauftragter Löschzug 2
- 1 Datenbeauftragter Löschzug 3
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
25,00 €/Monat
25,00 €/Monat
25,00 €/Monat
Durch die zusätzlichen Zahlungen für diese „Sonderfunktionen“ würde der gemeindliche Haushalt
mit weiteren Kosten von 3.060,00 €/Jahr belastet werden; die Ermittlung der Kosten ist ebenfalls
auf der beigefügten Anlage ausgewiesen.
Da die o.g. Tätigkeiten auch bisher bereits ausgeübt wurden, dies aber ohne jegliche finanzielle
Anerkennung erfolgt ist, wird durch die Verwaltung die Zahlung einer Aufwandsentschädigung
unterstützt, zumal die Tätigkeiten der freiwilligen Feuerwehrangehörigen auch zu
Kosteneinsparungen für die Verwaltung führen (z.B. durch die Tätigkeit der Datenbeauftragten, die
viele Kleinreparaturen an Meldeempfängern selbst durchführen).
Herr Eismar weist in seinem Antrag zudem darauf hin, dass den Funktionsinhabern nach der
derzeit bestehenden Regelung nur eine einzige Aufwandsentschädigung gewährt wird,
unabhängig davon, ob mehrere Funktionen von einer Person gleichzeitig besetzt werden; diese
Festlegung bittet er zu ändern.
Derzeit erhält der Betreffende bei Mehrfachbesetzungen von Funktionen nur die jeweils
betragsmäßig höchste Aufwandsentschädigung ausgezahlt, die betraglich geringere
Aufwandsentschädigung entfällt ersatzlos.
Dies trägt dem Arbeitsaufwand, den die Person betreiben muss, aber in keinster Weise Rechnung,
da sich der Aufwand mit der Übernahme einer weiteren oder mehreren zusätzlichen Funktionen
erheblich vergrößert.
-2-
Die Verwaltung schlägt daher
nebeneinander zuzulassen.
vor,
die
Zahlung
mehrerer
Aufwandsentschädigungen
Ein weiteres Problem stellt derzeit die fehlende Besetzung der Funktion des stellvertretenden
Wehrführers dar.
Da die Funktion nicht besetzt ist, entfällt nach den bisherigen Festlegungen die Zahlung dieser
Aufwandsentschädigung; dennoch müssen die Aufgaben wahrgenommen werden.
Zur Unterstützung des Wehrführers haben sich aus diesem Grunde die drei Zugführer bereit
erklärt, die Aufgaben bis zur Wahl eines neuen stellvertretenden Wehrführers gemeinsam zu
übernehmen.
Diese Unterstützung des Wehrführers durch die Zugführer sollte aus diesem Grund dahingehend
gefördert werden, dass die Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Wehrführer während
des Zeitraumes der Vertretungslösung anteilig an die Zugführer (zusätzlich zur deren eigentlicher
Aufwandsentschädigung) ausgezahlt wird, auch wenn die Funktion „stellv. Wehrführer“ im Moment
nicht besetzt werden kann.
Ein weiterer Punkt, den Herr Eismar in seinem Antrag anspricht, ist die bisher rein ehrenamtlich
innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr abgewickelte Grundausbildung (gestaffelt in die Lehrgänge
Truppmann 1 und Truppmann 2, die jeweils getrennt voneinander durchgeführt werden). Dabei ist
beabsichtigt, pro Jahr einen Lehrgang (rd. 70 Stunden) abzuhalten.
Die Grundausbildung wurde bisher mit abendlichen Unterrichtsstunden im Anschluss an die
eigentliche berufliche Betätigung der „Ausbilder“ durchgeführt.
Aufgrund geänderter Anforderungen an alle Berufstätigen sind die Ausbilder nicht mehr in der
Lage oder gewillt, die Ausbildung abends durchzuführen.
Die Feuerwehr beabsichtigt daher, zukünftig die Grundausbildung in ganztägigen
Samstagslehrgängen durchzuführen.
Um eine ausreichende Anzahl qualifizierte Feuerwehrangehörige als Ausbilder zu requirieren, wird
es zukünftig jedoch ebenfalls erforderlich werden, den nicht unerheblichen Aufwand, den die
Ausbilder betreiben, zu entgelten.
Herr Eismar schlägt vor, analog der Regelung des Kreises Düren, jedem Ausbilder für seine Arbeit
eine Entschädigung zu zahlen.
Der Kreis Düren zahlt seinen Ausbildern derzeit eine Entschädigung in Höhe von 11,50 €/Stunde
einschließlich Vorbereitungsarbeit (diese wird nur aus besonderem Anlass zusätzlich auf Antrag
abgegolten).
Die Feuerwehr Kreuzau wäre bereits mit einem Betrag von 5,00 Euro/Stunde einverstanden, da
dieser Betrag, obwohl er erheblich unter dem des Kreises Düren liegt, die geleistete Arbeit aber
anerkennt und zumindest teilweise entlohnt.
Die Vergütung dieser Tätigkeit wird durch die Verwaltung unterstützt.
Da in dem vom Wehrleiter vorgeschlagenen Entschädigungsbetrag jedoch keine Vorbereitungszeit
enthalten ist, schlägt die Verwaltung zur Verbesserung der Kalkulierbarkeit der Kosten vor, den
Betrag auf 7,00 €/Unterrichtsstunde festzusetzen und hiermit die Vorbereitung abschließend
abzugelten.
Da die Lehrgänge ganztägig durchgeführt werden, wird durch die Feuerwehr weiterhin angedacht,
den Lehrgangsteilnehmern eine Verpflegungspauschale zu gewähren, mit der es möglich wäre,
ein Mittagessen anzubieten. Der von Seiten der Feuerwehr vorgeschlagene Betrag von 5,00 € pro
Person und Lehrgangstag erscheint realistisch zu sein.
Unter diesen Voraussetzungen wären für die Durchführung z.B. eines Truppmann 1 - Lehrganges
Mittel von rd. 2.500,00 € zu veranschlagen.
-3-
Dieser Betrag setzt sich im Groben wie folgt zusammen: Verpflegungskosten für 30 Teilnehmer
einschließlich Ausbilder ca. 1.200,00 €, Ausbilderkosten rd. 700,00 € und etwa 450,00 € sonstige
Kosten.
Um die Kosten für jedes Jahr kalkulierbar zu machen, hat sich die Wehrführung bereit erklärt,
jeweils zum Ende eines Jahres die voraussichtliche Teilnehmerzahl und die Art der geplanten
Lehrgänge anzumelden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und die Gewährung weiterer
Aufwandsentschädigungen für Sonderfunktionen sind zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich
7.902,00
€
aufzubringen;
der
gesamte
Finanzaufwand
für
die
Zahlung
von
Aufwandsentschädigungen beläuft sich bei Besetzung aller Funktionen demnach zukünftig auf
14.100,00 €/Jahr.
Bei Sachkonto 542107 wurden insgesamt 15.100,00 € bereit gestellt.
Für die Durchführung der feuerwehrinternen Ausbildungen (Truppmann 1 und Truppmann 2)
wurde der bisherige Haushaltsansatz bei Sachkonto 541204 von bisher 5.000,00 € auf 7.500,00 €
erhöht.
III. Beschlussvorschlag:
Rückwirkend ab dem 01.01.2010 werden folgende Aufwandsentschädigungen für die Übernahme
von Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau gezahlt:
Wehrführer
Stellv. Wehrführer
Zugführer
Gruppenführer
Jugendfeuerwehrwart
Jugendgruppenleiter
150,00 €/Monat
75,00 €/Monat
40,00 €/Monat
40,00 €/Monat
40,00 €/Monat
25,00 €/Monat
Als „Sonderfunktionen“ erhalten folgende Funktionsinhaber ebenfalls rückwirkend ab dem
01.01.2010 eine Aufwandsentschädigung:
Ausbildungsbeauftragter
Atemschutzbeauftragter
Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung (AAO)
Beauftragter für Technik
Fahrzeugtechnik
Betreuung Brandmeldeanlagen
Datenbeauftragte der Löschzüge
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
25,00 €/Monat
Die Aufwandsentschädigungen werden nebeneinander gewährt.
Da derzeit die Position des stellvertretenden Wehrführers nicht besetzt ist, die Aufgaben jedoch
von den Zugführern wahrgenommen werden, wird die für den stellvertretenden Wehrführer
vorgesehene Aufwandsentschädigung bis zu einer Neubesetzung der Funktion anteilig an die
Personen ausgezahlt, die diese Aufgabenbereiche wahrnehmen.
Für die Durchführung der feuerwehrinternen Ausbildung (Truppmann 1 und Truppmann 2) erhalten
die Ausbilder eine Entschädigung in Höhe von 7,00 €/Unterrichtsstunde, dieser Betrag beinhaltet
eine Entschädigung für die erforderliche Vor- und Nachbereitungsarbeit. Die Abrechnung der
Entschädigung erfolgt nach Beendigung des Lehrgangs durch die Vorlage eines
Stundennachweis.
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Die Lehrgangsteilnehmer und Ausbilder erhalten für jeden Lehrgangstag an dem mindestens 7
Unterrichtsstunden stattfinden, eine Verpflegung. Hierfür wird für jeden Teilnehmer ein Betrag von
5,00 € zur Verfügung gestellt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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