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Beschlussvorlage (Zuleitung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Zuleitung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Zuleitung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Zuleitung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Zuleitung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2009)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7232/2008 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.11.2008 Betreff: Zuleitung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2009 Beschlussvorschlag: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die einzelnen Fachausschüsse haben inzwischen die jeweiligen Budgets beraten. Aufgrund der Kalkulationen der Organisationseinheiten waren die Fehlbedarfe der Planungsjahre 2009 bis 2011 deutlich höher als noch bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2008. Die einzelnen Organisationseinheiten und die Fachausschüsse wurden hierüber unterrichtet. Gleichzeitig wurde vom Kämmerer angeraten, die im Haushaltsplan 2008 ausgewiesenen nachstehend aufgelisteten Salden für das Planjahr 2009 durch geeignete Maßnahmen zu erreichen: • • • • • • Fachbereich I Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Fachbereich II Schule, Kultur, Ordnung, Soziales Fachbereich III Facility-Management Fachbereich IV Finanzen, Personal, Organisation (ohne allgemeine Finanzwirtschaft) Ratsbüro Rechnungsprüfungsamt 2.578.787 € 6.757.858 € 5.414.725 € 2.562.633 € 1.070.746 € 101.980 € Sofern die Maßgabe des Kämmerers erfüllt worden wäre, läge der Fehlbedarf des Jahres 2009 bei rd. 2,1 Mio. €. Im Haushaltsplan 2008 lag der negative Saldo im Planjahr 2009 bei rd. 850 T€. Der Saldo der „allgemeinen Finanzwirtschaft“ steigt zwar gegenüber dem Vorjahr deutlich, allerdings im Vergleich zum Saldo des Planjahrs 2009 im Haushaltsplan 2008 nicht so stark wie erwartet. Dies liegt insbesondere an den weniger stark steigenden Schlüsselzuweisungen. Dies hat folgende Gründe: • • • • Prognostiziert war ein Anstieg der Schlüsselzuweisungen, also der Schlüsselmasse von 5,1% (= 5,34 Mrd. €); tatsächliche Schlüsselmasse 5,186 Mrd. € (Anstieg von 2,1%) Aufgrund der Anstiege der Steuerkraft der letzten Jahre wurde ein Mittelwert für die Prognose des Jahres 2009 angesetzt. Die in der ersten Proberechnung des LDS zugrunde gelegte Steuerkraftzahl ist um 338 Mio. € niedriger. Der Gesamtansatz ist lt. erster Proberechnung um rd. 135.000 Punkte geringer, was die vorgenannten Verluste etwas mindert. Die für 2009 maßgebliche Steuerkraftzahl der Stadt Bedburg ist aufgrund höherer Gewerbesteuer- und Einkommensteuerzahlungen um rd. 400.000 € höher. Hinsichtlich der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs wird auf die Sitzungsvorlage WP735/2008 verwiesen. Da viele Faktoren die individuelle Höhe der Schlüsselzuweisungen beeinflussen, ist eine exakte Prognose überaus schwierig. Eine Abweichung von rd. 13% gegenüber der Prognose im Haushaltsplan 2008 ist nicht unerheblich. Die Abweichungen bei den einzelnen Faktoren liegen allerdings jeweils nur um rd. 2%. Die einzelnen Budgets weisen nach den Beratungen in den Fachausschüssen nunmehr folgende Salden aus: • • • • • • Fachbereich I Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Fachbereich II Schule, Kultur, Ordnung, Soziales Fachbereich III Facility-Management Fachbereich IV Finanzen, Personal, Organisation (ohne allgemeine Finanzwirtschaft) Ratsbüro Rechnungsprüfungsamt Beschlussvorlage WP7-232/2008 2.421.973 € 7.006.130 € 5.812.982 € 2.565.640 € 1.070.700 € 112.900 € Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Familie, Freizeit hat keine der vom Fachbereich II zur Disposition gestellten Konsolidierungsmöglichkeiten beschlossen. Darüber hinaus wurde das Budget um weitere 130.000 € erhöht. Die Budgetsumme des Fachbereichs II steigt um 3,67 % gegenüber dem Planwert 2009 aus dem Haushaltsplan 2008. Vom Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen wurden neben Einsparungen beim Sachaufwand (Streichung der Erneuerung der Tore im Feuerwehrgerätehaus Kaster, Abrißkosten für die Fahrzeughalle Bauhof), für Beratungsleistungen (110.000 €) auch der Bau der Mensa am Schulzentrum gestrichen. Dennoch reichen die Konsolidierungen nicht zur Erreichung des vom Kämmerer ausgegebenen Ziels. Der Budgetsaldo steigt gegenüber dem Planjahr 2009 aus dem Haushaltsplan 2008 um 7,36%. Der Fachbereich IV hat das Ziel erreicht. Vom zuständigen Ausschuss wurde die Einrichtung der zentralen Vergabestelle bzw. deren externe Besetzung zurück gestellt. Hier ist allerdings anzumerken, dass die Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite und Zinserträge aus Geldanlagen gemäß der Zuordnungsbestimmungen der allgemeinen Finanzwirtschaft zugeordnet wurde. Eine Verschlechterung im Budget des Fachbereichs IV resultiert beispielsweise aus steigenden Beträgen der Beihilfe- und Versorgungsaufwendungen für Beamte (u.a. durch Stellenzuwachs in einzelnen Fachbereichen). Der vom Kämmerer am 03.11.2008 aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2009 weist ein negatives Ergebnis in Höhe von 2.787.824 € aus. Die allgemeine Finanzwirtschaft (Saldo: 16.202.500 €) „finanziert“ die negativen Budgetsalden zu rd. 94%. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement hat dem Kämmerer empfohlen (8 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen), den Entwurf des Haushaltsplans entsprechend der vorgelegten Zahlen aufzustellen. Weiterhin empfahl der o.g. Ausschuss dem Kämmerer pauschale Kürzungen in den einzelnen Budgets vorzunehmen, sofern von den Fachausschüssen keine konkreten Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gefasst waren. Von der Möglichkeit, pauschale Kürzungen vorzunehmen, wurde im Entwurf der Haushaltssatzung abgesehen. Statt dessen wird vorgeschlagen, in den Budgets der Fachbereiche II und III pauschale Sperren (s. § 8 der Haushaltssatzung) in Höhe von 5% der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen vorzunehmen (Fachbereich II = 73.000 €; Fachbereich III = 242.000 €). Die evtl. notwendige Freigabe der Mittel könnte durch den Kämmerer erfolgen, die einzelnen Fachausschüsse sollten über die vorgenommenen Freigaben unterrichtet werden. Folgende Punkte wurden in den Haushaltsplan 2009 eingearbeitet: ¾ Veranschlagung des Grunderwerbs und Investitionen zur Schaffung von Infrastrukturmaßnahmen am Kasterer Acker sowie der Erlöse aus dem Verkauf des Teilstückes für die Wohnbebauung ¾ Auswirkungen des Betriebes eines „Sport- und Wellnessbades“ ab Mai 2010 ¾ Betrieb des Freibades im kompletten Finanzplanungszeitraum ¾ Unveränderte Realsteuerhebesätze ¾ Berechnung der Sockelkreisumlage mittels des im Finanzplan des Rhein-Erft-Kreises festgesetzten Umlagesatzes (42,37 v.H.) ¾ Umwandlung des Tennenplatzes in Kaster in einen Kunstrasenplatz ¾ Umbau der Turnhalle an der Grundschule Kaster ¾ Verkauf des Gebäudes Lindenstraße 4 ¾ Ankauf weiterer Grundstücke Beschlussvorlage WP7-232/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Nicht berücksichtigt sind u.a.: ¾ Neubau eines Rathauses bzw. Erweiterung des Rathauses Kaster ¾ Eventuelle baulich umzusetzende Maßnahmen aus den städtebaulichen Wettbewerben ¾ Übernahme der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Gemeinde (Jugendamt, Bauaufsicht) ¾ Bau einer Mensa am Schulzentrum ¾ Umwandlung des Tennenplatzes am Sportzentrum Bedburg in einen Kunstrasenplatz (lt. Ausschussempfehlung für 2011) ¾ Auswirkungen der Gewerbeansiedlung im Industriegebiet „Mühlenerft“ ¾ Einstellung eines Beigeordneten und eines Stadtplaners sowie externe Besetzung einer Stelle zur Einrichtung einer zentralen Vergabestelle. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 unterläge im Falle der Beschlussfassung durch den Rat am 16.12.2008 der Genehmigungspflicht durch den Rhein-Erft-Kreis, da die allgemeine Rücklage gemindert wird. Nähere Erläuterungen sind dem Vorbericht sowie den einzelnen Teilplänen des Haushaltes zu entnehmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 03.11.2008 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-232/2008 Seite 4