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Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW hier: Vergabe einer Ehrengrabstätte an den Ehrenbürger der Stadt Bedburg, Herrn Karl-Friedrich Schild, verstorben am 19. September 2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW
hier: Vergabe einer Ehrengrabstätte an den Ehrenbürger der Stadt Bedburg, Herrn Karl-Friedrich Schild, verstorben am 19. September 2008) Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW
hier: Vergabe einer Ehrengrabstätte an den Ehrenbürger der Stadt Bedburg, Herrn Karl-Friedrich Schild, verstorben am 19. September 2008)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7228/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 67 31 02 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.11.2008 Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW hier: Vergabe einer Ehrengrabstätte an den Ehrenbürger der Stadt Bedburg, Herrn Karl-Friedrich Schild, verstorben am 19. September 2008 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringelichkeitsentscheidung vom 26.09.2008 bezüglich der Vergabe einer Ehrengrabstätte. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Zum Sachverhalt wird vollinhaltlich auf die Begründung der beigefügten Vorlage zur Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW verwiesen. Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW sind Dringlichkeitsentscheidung dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf Vorlage WP7-190/2008 1. Ergänzung dieser Sitzung des Rates; in der vorgelegten Änderung der Friedhofssatzung wird in § 18 vorgeschlagen, die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten der Verwaltung zu übertragen. Die Änderung wurde im zuständigen Fachausschuss - Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - am 21.10.2008 einstimmig vorberaten. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 28.10.2008 ----------------------------------Stroben ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Abteilungsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-228/2008 Seite 2