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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung - Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft hier: Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
- Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft
hier: Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses
) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
- Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft
hier: Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses
) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
- Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft
hier: Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7879/2007 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 14.08.2007 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 04.11.2008 Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung - Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft hier: Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg fasst in Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg mit dem Ziel der o Änderung von gewerblichen Bauflächen in Grünfläche mit der ergänzenden Darstellung gem. § 5 Abs. 2 Ziffer 7 als Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses den Beschluss, die entfallenden im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen im Industriepark Mühlenerft neu auszuweisen. Dies erfolgt durch ¾ Die Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen (G) unter Berücksichtigung eines ausreichenden Puffers zur Mühlenerft. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Zum Juli 2006 ist der Regionalplan Köln, sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz in Kraft getreten. Ein Teilausschnitt der Erläuterungskarte hierzu – das Stadtgebiet von Bedburg betreffend – ist in der Anlage beigefügt. Die schraffierten Flächen entlang der Erft in Bedburg stellen mögliche Überschwemmungsbereiche dar. Auf die durch den Erftverband im Ausschuss bereits vorgestellten Planungen, die im Regionalplan vollinhaltlich Berücksichtigung gefunden haben, wird ferner verwiesen. Die Bezirskregierung Köln hat um Vereinbarung eines Erörterungstermins gebeten, um die künftig betroffenen aber nicht bebauten Flächen in den zentralen Bereichen zu thematisieren. Ein Erörterungsgespräch mit offiziellem Charakter hat unter Beteiligung der Vertreter des Erftverbandes am 13.04.2007 stattgefunden. Hauptaugenmerk wurde hierbei auf die mit Planungsrecht belegten bebaubaren bzw. entwicklungsfähigen Flächen – insbesondere der vorbereitenden Bauleitplanung / Flächennutzungsplan - im Stadtgebiet von Bedburg gelegt. Besondere Betrachtung bedurfte lediglich das Gebiet zwischen Otto-Hahn-Straße, Erft und Gleisanlage. Zur planungsrechtlichen Situation wird hierzu seitens der Verwaltung ausgeführt, dass die Fläche im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg als gewerbliche Baufläche dargestellt ist. Im übrigen ist das Ergebnis des Gespräches in der Anlage beigefügt. Auf der Grundlage dieses Gesprächsvermerkes konnte ein ersatzloser Wegfall der betroffenen Flächen vermieden werden. Der Eigentümer der vom Wegfall bzw. vom vorbeugenden Hochwasserschutz betroffenen Flächen ist identisch mit dem Eigentümer der Flächen in der Umgebung des Industrieparkes Mühlenerft. Insofern kann die Geltendmachung von Planungsnachteilen – bei Änderung des Flächennutzungsplanes - ausgeschlossen werden. Darüber hinaus können hierdurch wertvolle gewerbliche Bauflächen durch eine Verlagerung erhalten bleiben und an einem zentralen Standort verlagert werden. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.08.2007 den Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches für einen Teilbereich zwischen Otto-Hahn-Straße, Gleisanlage, Erft und Wiesenstrasse in Bedburg gefasst. Dies erfolgt durch die o Änderung von gewerblichen Bauflächen in Grünfläche mit der ergänzenden Darstellung gem. § 5 Abs. 2 Ziffer 7 als Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses Wesentliches Planungsziel ist die die Berücksichtigung des vorbeugenden Hochwasserschutzes entlang der Erft. Es erfolgt daher eine Zurücknahme der planungsrechtlich abgesicherten aber nicht genutzten Bauflächen im Planungsbereich. Gleichzeitig sollen die aus Gründen des vorbeugenden Hochwasserschutzes aufgegebenen Gewerbeflächen in einer Größenordnung von ca. 6,5 ha an anderer Stelle im Stadtgebiet – in der Umgebung des Industrieparkes Mühlenerftneu ausgewiesen werden. Sofern die im Rahmen des „Flächentausches“ neu auszuweisenden Gewerbeflächen im Industriepark Mühlenerft näher bestimmt sind, sollte die Verwaltung ferner eine Vorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg erarbeiten und diese zu gegebener Zeit zur Beratung im Fachausschuss vorlegen. Die Neuausweisung der entfallenden Flächen wurde in einem Erörterungstermin am 23.10.2008 im Hause auch im Hinblick auf das nicht mehr vorhandene Flächenpotential diskutiert. Unter eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten aber auch unter Einbeziehung der Lage der ErgänzungsBeschlussvorlage WP7-879/2007 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage bzw. Tauschflächen erscheint die Fläche zwischen Mühlenerft und dem vorhandenen Plangeltungsbereich als geeignet. Diese ist in der beigefügten Planzeichnung ersichtlich und verfügt insgesamt über eine Größe von mehr als 10 ha. Berücksichtigt man hier einen ausreichend dimensionierten Puffer zur Mühlenerft und den Abstand zur nächst gelegenen Wohnbebauung, ist er als geeigneter Standort – auch in direkter Anbindung an den IPM – zu qualifizieren. Darüber hinaus kann derzeit nicht mehr über großteilige zusammenhängende Flächen verfügt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom 14.08.2007 bei Bestimmung der „Tauschflächen“ entsprechend dem Gesprächsvermerk vom 13.04.2007 zu ergänzen. Der Planentwurf der 44. Änderung Teil 1 (14.08.2007) sowie der Teil 2 hierzu ist in der Anlage beigefügt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 28.10.2008 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------- Bearbeiter ----------------------------------(Schmeier) Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: --------------------------------(Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-879/2007 1. Ergänzung Seite 3