Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7879/2007 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
14.08.2007
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
04.11.2008
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
- Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft
hier: Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg fasst in Ergänzung zum
Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg mit
dem Ziel der
o Änderung von gewerblichen Bauflächen in Grünfläche mit der ergänzenden Darstellung
gem. § 5 Abs. 2 Ziffer 7 als Flächen für die Wasserwirtschaft, für
Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses
den Beschluss, die entfallenden im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen
im Industriepark Mühlenerft neu auszuweisen. Dies erfolgt durch
¾ Die Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen (G) unter
Berücksichtigung eines ausreichenden Puffers zur Mühlenerft.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Zum Juli 2006 ist der Regionalplan Köln, sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender
Hochwasserschutz in Kraft getreten. Ein Teilausschnitt der Erläuterungskarte hierzu – das
Stadtgebiet von Bedburg betreffend – ist in der Anlage beigefügt. Die schraffierten Flächen entlang
der Erft in Bedburg stellen mögliche Überschwemmungsbereiche dar. Auf die durch den
Erftverband im Ausschuss bereits vorgestellten Planungen, die im Regionalplan vollinhaltlich
Berücksichtigung gefunden haben, wird ferner verwiesen.
Die Bezirskregierung Köln hat um Vereinbarung eines Erörterungstermins gebeten, um die künftig
betroffenen aber nicht bebauten Flächen in den zentralen Bereichen zu thematisieren. Ein
Erörterungsgespräch mit offiziellem Charakter hat unter Beteiligung der Vertreter des
Erftverbandes am 13.04.2007 stattgefunden. Hauptaugenmerk wurde hierbei auf die mit
Planungsrecht belegten bebaubaren bzw. entwicklungsfähigen Flächen – insbesondere der
vorbereitenden Bauleitplanung / Flächennutzungsplan - im Stadtgebiet von Bedburg gelegt.
Besondere Betrachtung bedurfte lediglich das Gebiet zwischen Otto-Hahn-Straße, Erft und
Gleisanlage. Zur planungsrechtlichen Situation wird hierzu seitens der Verwaltung ausgeführt,
dass die Fläche im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg als gewerbliche Baufläche dargestellt
ist.
Im übrigen ist das Ergebnis des Gespräches in der Anlage beigefügt.
Auf der Grundlage dieses Gesprächsvermerkes konnte ein ersatzloser Wegfall der betroffenen
Flächen vermieden werden. Der Eigentümer der vom Wegfall bzw. vom vorbeugenden
Hochwasserschutz betroffenen Flächen ist identisch mit dem Eigentümer der Flächen in der
Umgebung des Industrieparkes Mühlenerft. Insofern kann die Geltendmachung von
Planungsnachteilen – bei Änderung des Flächennutzungsplanes - ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus können hierdurch wertvolle gewerbliche Bauflächen durch eine Verlagerung
erhalten bleiben und an einem zentralen Standort verlagert werden.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.08.2007 den
Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. §
2 Abs. 1 des Baugesetzbuches für einen Teilbereich zwischen Otto-Hahn-Straße, Gleisanlage, Erft
und Wiesenstrasse in Bedburg gefasst. Dies erfolgt durch die
o
Änderung von gewerblichen Bauflächen in Grünfläche mit der ergänzenden Darstellung
gem. § 5 Abs. 2 Ziffer 7 als Flächen für die Wasserwirtschaft, für
Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses
Wesentliches Planungsziel ist die die Berücksichtigung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
entlang der Erft. Es erfolgt daher eine Zurücknahme der planungsrechtlich abgesicherten aber
nicht genutzten Bauflächen im Planungsbereich. Gleichzeitig sollen die aus Gründen des
vorbeugenden Hochwasserschutzes aufgegebenen Gewerbeflächen in einer Größenordnung von
ca. 6,5 ha an anderer Stelle im Stadtgebiet – in der Umgebung des Industrieparkes Mühlenerftneu ausgewiesen werden.
Sofern die im Rahmen des „Flächentausches“ neu auszuweisenden Gewerbeflächen im
Industriepark Mühlenerft näher bestimmt sind, sollte die Verwaltung ferner eine Vorlage zur
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg erarbeiten und diese zu gegebener Zeit
zur Beratung im Fachausschuss vorlegen.
Die Neuausweisung der entfallenden Flächen wurde in einem Erörterungstermin am 23.10.2008 im
Hause auch im Hinblick auf das nicht mehr vorhandene Flächenpotential diskutiert. Unter
eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten aber auch unter Einbeziehung der Lage der ErgänzungsBeschlussvorlage WP7-879/2007 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
bzw. Tauschflächen erscheint die Fläche zwischen Mühlenerft und dem vorhandenen
Plangeltungsbereich als geeignet.
Diese ist in der beigefügten Planzeichnung ersichtlich und verfügt insgesamt über eine Größe von
mehr als 10 ha. Berücksichtigt man hier einen ausreichend dimensionierten Puffer zur Mühlenerft
und den Abstand zur nächst gelegenen Wohnbebauung, ist er als geeigneter Standort – auch in
direkter Anbindung an den IPM – zu qualifizieren. Darüber hinaus kann derzeit nicht mehr über
großteilige zusammenhängende Flächen verfügt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom 14.08.2007 bei Bestimmung der „Tauschflächen“
entsprechend dem Gesprächsvermerk vom 13.04.2007 zu ergänzen.
Der Planentwurf der 44. Änderung Teil 1 (14.08.2007) sowie der Teil 2 hierzu ist in der Anlage
beigefügt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 28.10.2008
----------------------------------(Schmitz)
-----------------------------------
Bearbeiter
----------------------------------(Schmeier)
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
--------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
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