Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7223/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
04.11.2008
Betreff:
Aufstufung der Adolf-Silverberg-Straße
hier: Schreiben des Rhein-Erft-Kreises vom 11.04.2008
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung stimmt einer Aufstufung der Adolf-SilverbergStraße zum 01.01.2010 zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 11.04.2008 (Anlage 1) beantragt der Rhein-Erft-Kreis das Einvernehmen zur
Aufstufung der Adolf-Silverberg-Straße zur Kreisstraße.
Bei der Aufstufung einer Straße sind die bilanziellen Auswirkungen einer solchen Maßnahme zu
berücksichtigen. Für solche Fälle gibt es keine gesetzlichen Regelungen.
Aus diesem Grunde wurde dem Rhein-Erft-Kreis mit Schreiben vom 11.06.2008 mitgeteilt, dass
diese besondere Problematik einer Erörterung bedarf.
Der Rhein-Erft-Kreis hat das Anliegen der Bezirksregierung vorgetragen.
Wie der beigefügten Antwort vom 27.08.2008 zu entnehmen ist, ist ein Wechsel der
Straßenbaulast nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes für das Land NordrheinWestfalen unentgeltlich vorzunehmen. Den weiteren Ausführungen kann entnommen werden,
dass das Land NRW keine Veranlassung sieht, von den hauswirtschaftlichen Vorgaben, die sich
aus den gesetzlichen Bestimmung bei Auf- und Abstufungen von Straßen ergeben, abzuweichen.
Die genaue Belastung, die sich aus der Aufstufung der Adolf-Silverberg-Straße ergibt muss noch
genauestens ermittelt werden. Aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen
werden, dass es sich hier um einen Abschreibungsbetrag von rund 300.000,00 € handelt.
Sobald der genaue Aufwand ermittelt ist, wird der Ausschuss hierüber informiert.
Sofern das Einvernehmen durch die Stadt Bedburg nicht erteilt wird, muss davon ausgegangen
werden, dass aus Gründen des Netzschlusses von qualifizierten Straßen, die Bezirksregierung
dennoch die Aufstufung verfügt.
Mit dem Leiter des Amtes 66, Herrn Kapp, wurde vereinbart, dass eine Aufstufung frühestens zum
01.01.2010 angestrebt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 27.10.2008
----------------------------------Naujock
----------------------------------Schmeier
*----------------------------------Koerdt
Leiter der Bauverwaltung
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
* gesehen
Beschlussvorlage WP7-223/2008
Seite 2