Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-183/2003
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Feuerschutzausschuss
Bemerkungen:
25.11.2003
Betreff:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt für die
Freiwilligen Feuerwehren der Städte Bedburg, Bergheim, Kerpen sowie der Gemeinde
Elsdorf vom 01. Februar 1990
- Sachstandsbericht -
Beschlussvorschlag:
Der Feuerschutzausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen mit der Stadt Kerpen, mit dem Ziel des Abschlusses
einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab dem 01.01.2005, fortzuführen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Thematik „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt“ wurde
bereits in der Sitzung des Feuerschutzausschusses am 13. November 2002 - TOP 5 d) ö. T. ausführlich beraten; um Wiederholungen zu vermeiden wird vollinhaltlich auf die o. a.
Ausschussvorlage verwiesen.
Im Ergebnis dieser Beratung wurde die Verwaltung beauftragt, Alternativen zur Zentralwerkstatt
zu ermitteln. Verwaltungsseitig wurde daher Kontakt mit den Hauptamtlichen Feuerwehren/
Berufsfeuerwehren nahegelegener größerer Kommunen aufgenommen; im einzelnen handelte es
sich hierbei um die Feuerwehren der Städte Düren, Jülich, Grevenbroich und Mönchengladbach.
Nach Auswertung der verwaltungsseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen - auf
Abrechnungsbasis der Zentralwerkstatt - teilten sämtliche o. a. Kommunen mit, dass aufgrund zu
geringer Personalkapazitäten eine Aufgabenübernahme nicht erfolgen könne.
Aufgrund der - uni sono - negativen Stellungnahmen der Kommunen wurde darüber hinaus
verwaltungsseitig geprüft, inwieweit ggf. private Unternehmen derartige Dienstleistungen anbieten;
diesbezüglich liegt der Verwaltung nunmehr ein konkretes Angebot einer Firma für Beratung und
Service in Sicherheitstechnik und Umweltschutz vor. Im Ergebnis dieses Angebotes bleibt
festzuhalten, dass im Rahmen einer verwaltungsseitig erstellten Vergleichsberechnung mit den
Kosten der Zentralwerkstatt - so sind im Angebot des privaten Unternehmens die Transportkosten
pro Einsatzfahrt (Abholen der technischen Gerätschaften vor Ort) nicht berücksichtigt - das
Privatunternehmen rd. 10 - 12 % (7 T€) über den Kosten der Zentralwerkstatt liegt.
In Anbetracht der Tatsache, dass selbst bei einer Kündigung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung durch die Stadt Bergheim eine Kostensteigerung von rd. 8 % für die Stadt Bedburg
zu erwarten wäre, schlägt die Verwaltung - alleine aus Kostengesichtspunkten - vor, die
Verhandlungen mit der Stadt Kerpen, mit dem Ziel des Abschlusses einer neuen öffentlichrechtlichen Vereinbarung, weiterzuführen.
Rein informatorisch weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach derzeit
vorliegenden Informationen sowohl die Stadt Bergheim als auch die Gemeinde Elsdorf
beabsichtigen, eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung - hinsichtlich der Zentralwerkstatt - mit
der Stadt Kerpen abzuschließen.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Naujock
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Stv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Erster Beigeordneter und
Kämmerer