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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt für die Freiwilligen Feuerwehren der Städte Bedburg, Bergheim, Kerpen sowie der Gemeinde Elsdorf vom 01. Februar 1990 - Sachstandsbericht -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt für die Freiwilligen Feuerwehren der Städte Bedburg, Bergheim, Kerpen sowie der Gemeinde Elsdorf vom 01. Februar 1990
- Sachstandsbericht -) Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt für die Freiwilligen Feuerwehren der Städte Bedburg, Bergheim, Kerpen sowie der Gemeinde Elsdorf vom 01. Februar 1990
- Sachstandsbericht -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-183/2003 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Feuerschutzausschuss Bemerkungen: 25.11.2003 Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt für die Freiwilligen Feuerwehren der Städte Bedburg, Bergheim, Kerpen sowie der Gemeinde Elsdorf vom 01. Februar 1990 - Sachstandsbericht - Beschlussvorschlag: Der Feuerschutzausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen mit der Stadt Kerpen, mit dem Ziel des Abschlusses einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab dem 01.01.2005, fortzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Thematik „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer Zentralwerkstatt“ wurde bereits in der Sitzung des Feuerschutzausschusses am 13. November 2002 - TOP 5 d) ö. T. ausführlich beraten; um Wiederholungen zu vermeiden wird vollinhaltlich auf die o. a. Ausschussvorlage verwiesen. Im Ergebnis dieser Beratung wurde die Verwaltung beauftragt, Alternativen zur Zentralwerkstatt zu ermitteln. Verwaltungsseitig wurde daher Kontakt mit den Hauptamtlichen Feuerwehren/ Berufsfeuerwehren nahegelegener größerer Kommunen aufgenommen; im einzelnen handelte es sich hierbei um die Feuerwehren der Städte Düren, Jülich, Grevenbroich und Mönchengladbach. Nach Auswertung der verwaltungsseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen - auf Abrechnungsbasis der Zentralwerkstatt - teilten sämtliche o. a. Kommunen mit, dass aufgrund zu geringer Personalkapazitäten eine Aufgabenübernahme nicht erfolgen könne. Aufgrund der - uni sono - negativen Stellungnahmen der Kommunen wurde darüber hinaus verwaltungsseitig geprüft, inwieweit ggf. private Unternehmen derartige Dienstleistungen anbieten; diesbezüglich liegt der Verwaltung nunmehr ein konkretes Angebot einer Firma für Beratung und Service in Sicherheitstechnik und Umweltschutz vor. Im Ergebnis dieses Angebotes bleibt festzuhalten, dass im Rahmen einer verwaltungsseitig erstellten Vergleichsberechnung mit den Kosten der Zentralwerkstatt - so sind im Angebot des privaten Unternehmens die Transportkosten pro Einsatzfahrt (Abholen der technischen Gerätschaften vor Ort) nicht berücksichtigt - das Privatunternehmen rd. 10 - 12 % (7 T€) über den Kosten der Zentralwerkstatt liegt. In Anbetracht der Tatsache, dass selbst bei einer Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Stadt Bergheim eine Kostensteigerung von rd. 8 % für die Stadt Bedburg zu erwarten wäre, schlägt die Verwaltung - alleine aus Kostengesichtspunkten - vor, die Verhandlungen mit der Stadt Kerpen, mit dem Ziel des Abschlusses einer neuen öffentlichrechtlichen Vereinbarung, weiterzuführen. Rein informatorisch weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach derzeit vorliegenden Informationen sowohl die Stadt Bergheim als auch die Gemeinde Elsdorf beabsichtigen, eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung - hinsichtlich der Zentralwerkstatt - mit der Stadt Kerpen abzuschließen. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Naujock ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Stv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Erster Beigeordneter und Kämmerer