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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13a/Bedburg -Gebiet: Zentrum / Innenstadt Bedburg- (Lindenstraße, Graf-Salm-Straße, Friedrich-Wilhelm-Straße) hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13a/Bedburg
-Gebiet: Zentrum / Innenstadt Bedburg-
(Lindenstraße, Graf-Salm-Straße, Friedrich-Wilhelm-Straße)
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13a/Bedburg
-Gebiet: Zentrum / Innenstadt Bedburg-
(Lindenstraße, Graf-Salm-Straße, Friedrich-Wilhelm-Straße)
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13a/Bedburg
-Gebiet: Zentrum / Innenstadt Bedburg-
(Lindenstraße, Graf-Salm-Straße, Friedrich-Wilhelm-Straße)
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7222/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 04.11.2008 Betreff: Bebauungsplan Nr. 13a/Bedburg -Gebiet: Zentrum / Innenstadt Bedburg(Lindenstraße, Graf-Salm-Straße, Friedrich-Wilhelm-Straße) hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst gem. § 2 (1) und (4) i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13a/Bedburg. Der Ausschuss beschließt ferner, in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB, die Planung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und das Beteiligungsverfahren nach § 13 (2) Nr. 2, 2. Halbsatz i.V.m. mit § 3 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.11.2007 die Neufassung des Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg gefasst. Wesentliches Planungsziel dieser Neuaufstellung ist zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklung, wie z.B. die Verdrängung des Einzelhandels und Aufrechterhaltung der Versorgungsfunktion, die jeweilige Aufnahme einer textlichen Festsetzung gem. § 1 (9) i.V.m. § 1 (5) der BauNVO, wonach  Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne des § 33 i) der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie  Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke nur ausnahmsweise zulässig sind. Zu diesen Beratungen am 06.11.2007 und zu den Vorberatungen zum Rahmenplan Bedburg wurde durch den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung einvernehmlich noch einmal die Absicht bekräftigt, die hier getroffenen ergänzenden textlichen Festsetzungen auf den gesamten Innenstadtbereich auszudehnen. Die hier maßgebenden Bebauungspläne sind neben dem Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg, die nach „altem“ Recht eingeleiteten und noch nicht abgeschlossenen Bebauungspläne Nr. 9/Bedburg, 5. Änderung und Nr. 10/Bedburg, 3. Änderung. Zur Sicherung der Planung wurden hier bereits frühzeitig Veränderungssperren erlassen. Der Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg wurde zwischenzeitlich zur Rechtskraft geführt und soll nunmehr gem. der politischen Zielvorgabe um den zweiten Absatz der textlichen Festsetzungen (Anlagen ...) ergänzt werden. Aus Rechtssicherheitsgründen schlägt die Verwaltung nunmehr vor, die o.g. Bauleitpläne nicht einzeln fortzuführen, sondern zu einem Bebauungsplanverfahren –Bebauungsplan Nr. 13a/Bedburg- nach „neuem“ Recht –Gesetzesnovelle 2006- zusammengefasst abzuwickeln. Wesentliches Planungsziel für den Bebauungsplan Nr. 13a/Bedburg mit dem Plangeltungsbereich von der oberen „Lindenstraße“ bis hin zum „Kölner Platz“, ist in konsequenter Anlehnung an die o.g. Bauleitverfahren und hierzu ergangenen politischen Beschlüsse, die Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen* im sensiblen zentralen Bereich von Bedburg. -* Ziel ist u.a. eine Verdrängung kleinerer Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetriebe zu verhindern und vielmehr eine Sicherung und Attraktivitätssteigerung, Schlagwort Urbanität, der gesamten „Einkaufsstraße“ im Zentrum zu erreichen.Dies soll durch die Aufnahme der o.a. textlichen Festsetzung nach § 9 BauGB i.V.m. § 1 (9) i.V.m. § 1 (5) der Baunutzungsverordnung sichergestellt bzw. erreicht werden. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu verfahren. Beschlussvorlage WP7-222/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: (Siehe Bebauungspläne Nr. 9/Bedburg, 5. Änderung, 10/Bedburg, 3. Änderung, 13/Bedburg) Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 28.10.2008 ----------------------------------(Lukas) ----------------------------------(Schmeier) ----------------------------------(Koerdt) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter 1 Bürgermeister -Kenntnis genommen- Beschlussvorlage WP7-222/2008 Seite 3