Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7222/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
04.11.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 13a/Bedburg
-Gebiet: Zentrum / Innenstadt Bedburg(Lindenstraße, Graf-Salm-Straße, Friedrich-Wilhelm-Straße)
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst gem. § 2 (1) und (4) i.V.m. § 13
BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316),
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13a/Bedburg. Der Ausschuss
beschließt ferner, in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB, die
Planung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und das Beteiligungsverfahren
nach § 13 (2) Nr. 2, 2. Halbsatz i.V.m. mit § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.11.2007 die
Neufassung des Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg gefasst.
Wesentliches Planungsziel dieser Neuaufstellung ist zur Vermeidung städtebaulicher
Fehlentwicklung, wie z.B. die Verdrängung des Einzelhandels und Aufrechterhaltung der
Versorgungsfunktion, die jeweilige Aufnahme einer textlichen Festsetzung gem. § 1 (9)
i.V.m. § 1 (5) der BauNVO, wonach
Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne des § 33 i) der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne
Gewinnmöglichkeit dienen, sowie
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
nur ausnahmsweise zulässig sind.
Zu diesen Beratungen am 06.11.2007 und zu den Vorberatungen zum Rahmenplan
Bedburg wurde durch den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung einvernehmlich
noch einmal die Absicht bekräftigt, die hier getroffenen ergänzenden textlichen
Festsetzungen auf den gesamten Innenstadtbereich auszudehnen.
Die hier maßgebenden Bebauungspläne sind neben dem Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg,
die nach „altem“ Recht eingeleiteten und noch nicht abgeschlossenen Bebauungspläne
Nr. 9/Bedburg, 5. Änderung und Nr. 10/Bedburg, 3. Änderung. Zur Sicherung der Planung
wurden hier bereits frühzeitig Veränderungssperren erlassen.
Der Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg wurde zwischenzeitlich zur Rechtskraft geführt und
soll nunmehr gem. der politischen Zielvorgabe um den zweiten Absatz der textlichen
Festsetzungen (Anlagen ...) ergänzt werden.
Aus Rechtssicherheitsgründen schlägt die Verwaltung nunmehr vor, die o.g. Bauleitpläne
nicht einzeln fortzuführen, sondern zu einem Bebauungsplanverfahren –Bebauungsplan
Nr. 13a/Bedburg- nach „neuem“ Recht –Gesetzesnovelle 2006- zusammengefasst
abzuwickeln.
Wesentliches Planungsziel für den Bebauungsplan Nr. 13a/Bedburg mit dem
Plangeltungsbereich von der oberen „Lindenstraße“ bis hin zum „Kölner Platz“, ist in
konsequenter Anlehnung an die o.g. Bauleitverfahren und hierzu ergangenen politischen
Beschlüsse, die Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen* im sensiblen zentralen
Bereich von Bedburg.
-* Ziel ist u.a. eine Verdrängung kleinerer Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetriebe zu
verhindern und vielmehr eine Sicherung und Attraktivitätssteigerung, Schlagwort Urbanität,
der gesamten „Einkaufsstraße“ im Zentrum zu erreichen.Dies soll durch die Aufnahme der o.a. textlichen Festsetzung nach § 9 BauGB i.V.m. § 1
(9) i.V.m. § 1 (5) der Baunutzungsverordnung sichergestellt bzw. erreicht werden.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu verfahren.
Beschlussvorlage WP7-222/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
(Siehe Bebauungspläne Nr. 9/Bedburg, 5. Änderung, 10/Bedburg, 3. Änderung, 13/Bedburg)
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 28.10.2008
----------------------------------(Lukas)
----------------------------------(Schmeier)
----------------------------------(Koerdt)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter 1
Bürgermeister
-Kenntnis genommen-
Beschlussvorlage WP7-222/2008
Seite 3