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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 2. Änderung -Teilgebiet im Industriepark Mühlenerft- hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 2. Änderung
-Teilgebiet im Industriepark Mühlenerft-
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 2. Änderung
-Teilgebiet im Industriepark Mühlenerft-
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 2. Änderung
-Teilgebiet im Industriepark Mühlenerft-
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7221/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 IPM öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 04.11.2008 Betreff: Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 2. Änderung -Teilgebiet im Industriepark Mühlenerfthier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg – Industriepark Mühlenerft- gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches. Wesentliches Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist ¾ der Wegfall bzw. die Änderung der ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen bis an den Rand des Plangeltungsbereiches ¾ die Änderung der zulässigen Höhen im Plangebiet ¾ die Anpassung der Lämkontigentierung im Plangeltungsbereich Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg in der Fassung der ersten Änderung ist seit dem 19.03.2008 rechtskräftig. Es handelt sich hierbei um die Industriegebietsflächen im Industriepark Mühlenerft an der L 213. Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung war und ist es, auch künftig im Rahmen einer angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung im Hinblick auf die Nachfrage für Industrie und Gewerbe, insbesondere auch kurzfristig der Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen, nachkommen zu können. Dies sollte insbesondere durch: • Erweiterung des Plangebietes in nördliche Richtung und • Abänderung bzw. Neuordnung des Erschließungskonzeptes geschehen. Der Plan, welcher teilweise auch den Bestand mit berücksichtigt hat, ist in der Anlage 1 beigefügt. Eine großteilige Vermarktung der Flächen ist zwischenzeitlich erfolgt. Die seinerzeitige auf eine kleinteilige Vermarktung ausgerichtete Verkehrsflächenplanung zur Sicherung der öffentlichen Erschließung innerhalb des Plangeltungsbereiches ist zur Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der Gesamtprojektierung auf dem Areal hinderlich. Es ist vorgesehen, eine private innere Erschließung durch den einzigen Investor vorzunehmen. Hierdurch wird eine größere Flexibilität bei der weiteren Planung im Rahmen der Positionierung der Baukörper erreicht. In der Konsequenz wird mit dem Wegfall der Verkehrsflächen darüber hinaus auch eine Anpassung der Lärmkontigentierung vorgenommen. Darüber hinaus wird es erforderlich eine Änderung der maximal zulässigen Gebäudehöhen von derzeit 20,00 m auf ca.- 25,00 m im Bebauungsplan vorzunehmen, um den tatsächlichen Bedarf abzudecken. Das überarbeitete Plankonzept ist in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP7-221/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 50181 Bedburg, den 18.10.2008 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Schmeier) Bearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-221/2008 Seite 3