Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7221/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00 IPM
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
04.11.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 2. Änderung
-Teilgebiet im Industriepark Mühlenerfthier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg fasst den
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg – Industriepark
Mühlenerft- gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches. Wesentliches Planungsziel dieser
Bebauungsplanänderung ist
¾ der Wegfall bzw. die Änderung der ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen bis an den
Rand des Plangeltungsbereiches
¾ die Änderung der zulässigen Höhen im Plangebiet
¾ die Anpassung der Lämkontigentierung im Plangeltungsbereich
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg in der Fassung der ersten Änderung ist seit dem 19.03.2008
rechtskräftig. Es handelt sich hierbei um die Industriegebietsflächen im Industriepark Mühlenerft an
der L 213.
Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung war und ist es, auch künftig im Rahmen einer
angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung im Hinblick auf die Nachfrage für Industrie
und Gewerbe, insbesondere auch kurzfristig der Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen,
nachkommen zu können. Dies sollte insbesondere durch:
• Erweiterung des Plangebietes in nördliche Richtung und
• Abänderung bzw. Neuordnung des Erschließungskonzeptes
geschehen.
Der Plan, welcher teilweise auch den Bestand mit berücksichtigt hat, ist in der Anlage 1 beigefügt.
Eine großteilige Vermarktung der Flächen ist zwischenzeitlich erfolgt.
Die seinerzeitige auf eine kleinteilige Vermarktung ausgerichtete Verkehrsflächenplanung zur
Sicherung der öffentlichen Erschließung innerhalb des Plangeltungsbereiches ist zur Umsetzung
des Vorhabens im Rahmen der Gesamtprojektierung auf dem Areal hinderlich.
Es ist vorgesehen, eine private innere Erschließung durch den einzigen Investor vorzunehmen.
Hierdurch wird eine größere Flexibilität bei der weiteren Planung im Rahmen der Positionierung
der Baukörper erreicht. In der Konsequenz wird mit dem Wegfall der Verkehrsflächen darüber
hinaus auch eine Anpassung der Lärmkontigentierung vorgenommen.
Darüber hinaus wird es erforderlich eine Änderung der maximal zulässigen Gebäudehöhen von
derzeit 20,00 m auf ca.- 25,00 m im Bebauungsplan vorzunehmen, um den tatsächlichen Bedarf
abzudecken.
Das überarbeitete Plankonzept ist in der Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Beschlussvorlage WP7-221/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
50181 Bedburg, den 18.10.2008
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Schmeier)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-221/2008
Seite 3