Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7215/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
04.11.2008
Rat der Stadt Bedburg
18.11.2008
Betreff:
Vorberatung der Fünften Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung
der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der
Fünften Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem
öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gegenüber dem Jahr 2008 ergeben sich Änderungen bei den Gebühren für Straßenreinigung und
Winterwartung. Bei der Winterwartung resultiert dies unter anderem durch die Einbringung des
anteiligen Fehlbetrages aus dem Jahr 2006. Aufgrund der Aufschlüsselung der Personalkosten,
sind die Kosten des Personals Fachbereich I sowohl bei der Straßenreinigung als auch bei der
Winterwartung stark gestiegen.
Wird nur die Winterwartung von der Stadt Bedburg ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr
jährlich je veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen.
0,67 €
bei Innerortsstraßen..
0,64 €
bei Hauptgeschäftsstraßen
0,60 €
bei überörtlichen Straßen.
0,57 €.
Wird in 2009 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,18 € je Veranlagungsmeter.
Nachrichtlich
In 2008 stellten sich die Gebühren wie folgt darf:
Anliegerstraßen
Innerortsstraßen
Hauptgeschäftsstraßen
Überörtliche Straßen
0,67 €
0,63 €
0,59 €
0,56 €.
Die Fahrbahnreinigung betrug je veranlagten Frontmeter 1,11 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 27. Oktober 2008
----------------------------------Angelika Metzmacher
Sachbearbeiter(in)
----------------------------------Wilfried Naujock
Fachbereichsleiter(in)
----------------------------------Jürgen Schmeier
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
Gunnar Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-215/2008
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