Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,9 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Fünfte Änderungssatzung
zur Satzung der Stadt Bedburg
über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr
gewidmeten Straßen, Wege und Plätze
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom
Aufgrund des § 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S.
666, SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. I des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV
NRW S. 380), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen
(StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706), zuletzt geändert durch Artikel 74
des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.Oktober 1969 (GV. NW. S.
712), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW
2008 S. 8), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 18.11.2008 folgende Fünfte
Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bedburg vom
09.12.2003 beschlossen:
Artikel 1
§ 5 wird wie folgt geändert:
(1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
bei Innerortsstraßen
bei Hauptgeschäftsstraßen
bei überörtlichen Straßen
0,67 €
0,64 €
0,60 €
0,57 €
(1) Wird neben der Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,18 € je veranlagtem Frontmeter Reinigungsstrecke.
Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
Artikel 2
Die Fünfte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem
öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) tritt zum 01. Januar 2009 in
Kraft. Gleichzeitig endet damit die Rechtskraft der 4. Änderungssatzung.
50181 Bedburg, den
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Koerdt
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2684.doc
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht
mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.
Die Verletzung solcher Verfahrens- oder Formvorschriften kann beim Bürgermeister
der Stadt Bedburg, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, geltend gemacht werden.
50181 Bedburg, den
Koerdt
Bürgermeister
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2684.doc