Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7210/2008
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
28.10.2008
Rat der Stadt Bedburg
18.11.2008
Betreff:
Vorberatung einer Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg, die im Entwurf beigefügte Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt
Bedburg zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW hat
in seiner Sitzung am 11.03.2008 die Überarbeitung der Muster-Vergnügungssteuersatzung des
StGB NRW beschlossen.
Die Überarbeitung erfolgte in erster Linie in redaktioneller Hinsicht.
Die derzeitige Vergnügunssteuersatzung ist – basierend auf der vorherigen Mustersatzung – eine
Artikelsatzung, da mit ihr aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in
lfd. Rechtsmittelverfahren rückwirkend vom Stückzahlmaßstab bei der Besteuerung von
Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit auf das Einspielergebnis als Besteuerungsmaßstab
umgestellt werden musste.
Die Satzung ist daher untergliedert in drei Artikel. Artikel 1 befasst sich ausschließlich mit dem
rückwirkenden In-Kraft-Setzen des neuen Steuermaßstabs. Artikel 2 regelt dann die eigentliche
Vergnügungssteuersatzung für die Zukunft. Artikel 3 enthält ausschließlich eine Vorschrift zum InKraft-Treten.
In der Zwischenzeit hat sich die Untergliederung in drei Artikel überholt. Der beigefügte
Satzungsentwurf ist daher - auch zur besseren Lesbarkeit - genau wie die neue Mustersatzung
des Städte- und Gemeindebundes NRW nicht mehr in verschiedene Artikel untergliedert.
Die Änderungen der neuen Muster-Vergnügungssteuersatzung haben keine Auswirkung auf das
Vergnügungssteueraufkommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.10.2008
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-210/2008
Seite 2