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Antrag (Antrag bzgl. Tagespflegepersonen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
131 kB
Datum
06.05.2015
Erstellt
27.04.15, 15:03
Aktualisiert
27.04.15, 15:03
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 53/2015 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 26.01.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 27.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 06.05.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Tagespflegepersonen in Erftstadt D Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Tagespflege ist als gleichberechtigte Form der U3 Kindertagesbetreuung ein sich stetig weiterentwickelnder Leistungsbereich der Jugendhilfe in öffentlicher Verantwortung. In NRW wurden in 2006 noch durchschnittlich 1,8 Kinder von Tagespflegepersonen betreut, zwischenzeitlich ist die Zahl auf durchschnittlich 3,2 Kinder angestiegen. Aus der Tradition der Betreuung von einzelnen Kindern in der eigenen Familie heraus, findet ein quantitativer Ausbau aber auch die erforderliche, qualitative Profilbildung verstärkt statt. Die Finanzierungsmodelle gestalten sich weiterhin sehr unterschiedlich und reichen von in der Regel 2,- € bis 5,50 €, im bundesweiten Schnitt aktuell 3,55 €. Die Stadt Erftstadt vergütet aktuell 6,- € pro Kind und Stunde Das eine weitere Verfachlichung, des Berufsbildes und die besondere Qualitätsentwicklung von Tagespflege im Bereich der Frühpädagogik erfolgt, zeigt sich u.a. auch darin, dass die aktuellen Mindeststandard des Deutschen Jugendinstitut (DJI) von 160 UST zur Qualifizierung auf 300 Stunden plus 80 Stunden Praxishospitation angehoben werden sollen. Die Konzepte von Tagespflegestellen müssen sich im unmittelbaren Personenbezug, der Lebensweltorientierung bei Bildungs- und Lernprozessen, der relativ kleinen Gruppengröße, dem überschaubaren Interaktionsrahmen sowie der Anpassungsfähigkeit an elterliche und sozialräumliche Bedarfslagen weiter profilieren. Dem Amt für Jugend und Familie sind neben der quantitativen Ausweitung auch die qualitativen Standards sowie die Aufwertung ein besonderes Anliegen, hier spiegelt sich dann auch die differenzierte Belegung wieder. Im bestehenden Dreiecksverhältnis Eltern, Tagespflegestelle und Jugendamt kommt der dialogischen Fachberatung eine besondere Bedeutung zu. Zu Pkt 1.: Die Darstellung der Anzahl der Tagespflegepersonen (TPP) im Stadtgebiet Erftstadt und die Anzahl der von diesen betreuten Kinder ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Z.Zt. gibt es in Erftstadt 37 Tagespflegepersonen und 9 Personen die sich bis Juni 2015 in der Qualifikation zur Tagespflege befinden. Von zukünftigen TPP betreuen 4 bereits je 1 Tageskind sowie 2 TPP jeweils 2 Kinder, nach dem Sommer steigen dann auch die 3 weiteren Personen, die z.Zt. noch mit der Einrichtung ihrer Räumlichkeiten beschäftigt sind, in die Tagespflege ein. Insgesamt können 138 Kinder von den TPP betreut werden. 10 TPP haben eine Pflegeerlaubnis zur Betreuung von 5 Kindern. 11 TPP haben eine Pflegeerlaubnis für 4 Kinder, davon - arbeiten 4 Personen in GTP –Großtagespflege- (können laut Gesetz nicht mehr Kinder betreuen) - bei 5 Personen sind die Räumlichkeiten nicht für mehr Kinder geeignet, 3 davon betreuen zurzeit 4 Kinder, 1 betreut zurzeit 3 Kinder, weil kein Kind zurzeit wegen Zeitangebot der TPP in die Tagespflege passt - 1 Person hat zurzeit 3 Kinder, möchte nicht mehr betreuen - 1 Person betreut zurzeit 2 Kinder, da im Oktober das 2. Kind geboren ist, ab Sommer wird Betreuung von 4 Kindern geplant 8 TPP haben eine Pflegeerlaubnis für 3 Kinder, davon - möchten 2 Personen nicht mehr als 3 Kinder gleichzeitig betreuen - haben 2 Personen zurzeit nur 2 Kinder, möchten nicht mehr betreuen - ist 1 Person schwer zu vermitteln, da die Betreuungszeiten unflexibel sind, sie betreut zurzeit 2 Kinder - 1 Person betreut 3 Familien als Kinderfrau und macht Großtagespflege-Vertretung, die Kapazitäten erschöpft - 1 Person ist zurzeit nicht belegt, da es keinen Bedarf für die angebotenen Randzeiten tagsüber gibt ist sie anderweitig berufstätig - 1 Person betreut zurzeit 2 Kinder, ein weiteres kommt im Sommer dazu, sie möchte nicht mehr Kinder betreuen 7 TPP haben eine Pflegeerlaubnis für 2 Kinder, davon - gestattet 1 Person der Vermieter nur die Betreuung für 1 Kind - 1 Person möchte aus steuerlichen Gründen nicht mehr Kinder aufnehmen - 3 Personen sind nach der Qualifizierung eingestiegen, betreuen daher zurzeit 2 Kinder, eine Aufstockung ist stufenweise möglich und geplant - 1 Person möchte nicht mehr als 2 Kinder betreuen, betreut zurzeit kein Kind, da Pflege der Schwiegermutter übernommen - 1 Person ist zurzeit in einer Familie mit 2 Kindern als Kinderfrau eingebunden, daher ist die Vermittlung für weitere Betreuung schwierig, da die Zeiten passen müssen 4 zukünftige TPP haben eine Pflegeerlaubnis für 1 Kind -2- 2 zukünftige TPP haben eine Pflegeerlaubnis für 2 Kind - diese Personen befinden sich seit September in der Qualifikation, 3 dieser TPP haben selbst noch einen Säugling zu versorgen. Zu Pkt. 2: Die Erlaubnis wird vom Jugendamt auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt. Bei Prüfung der Eignung sind die nach § 43 Abs. 2 SGB VIII genannten Kriterien entscheidend. Als Grundvoraussetzungen gelten:  eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung,  Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern,  liebevoller Kontakt mit Kindern und Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung,  persönliche Merkmale (psychische und physische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit)  fachliche Merkmale (Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen, zur Kooperation mit der Fachberatung, mit anderen Fachprofessionen und anderen Tagespflegepersonen sowie die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils) und  räumliche Voraussetzungen (Ausschluss von öffentlichen, räumlichen und sozialen Gefahrenpotenzialen: Sicherheit, Hygiene, ausreichend Platz für Spiel- und Bewegung-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten, angenehme Atmosphäre, entwicklungsförderndes Spielmaterial, evtl. Spielplätze oder Freiflächen in erreichbarer Nähe). Zu Pkt. 3: In Einzelgesprächen und im Rahmen von Hausbesuchen wird aufgrund der o. a. Standards und Kriterien gemeinsam mit der Tagespflegeperson und der Fachberatung des Jugendamtes vereinbart, wie viele fremde Tageskinder aufgrund der individuellen Merkmale der Tagespflegestelle, des gegebenen Umfeldes sowie der Räumlichkeiten betreut werden können. Allerdings ist an dieser Stelle deutlich herauszustellen, dass lt. § 43 SGB VIII das Jugendamt die Erlaubnis zur Kindertagespflege ausstellt und somit auch die Verantwortung der Überprüfung der entsprechenden Rahmenbedingungen trägt und ggf. ein fachliches Veto zum Wohle des fremdbetreuten Kindes einlegen muss. Auch wenn einzelne Tagespflegepersonen die Facheinwände aufgrund ihres derzeitigen pädagogischen Hintergrundes nicht immer sofort nachvollziehen können, wird in der Regel nach eingehenderen Fachgesprächen ein Konsens im Dialog erzielt. Nach mehreren Jahren der Zusammenarbeit von Tagespflegepersonen sowie der Fachberatung hat sich gezeigt, dass die Tagespflegepersonen sich durch die Praxis der Fremdbetreuung weiter qualifizieren. Im Nachhinein und auch durch die Erfahrung in der Praxis können sodann die ursprünglichen fachlichen Einwendungen der Fachstelle des Jugendamtes wiederholt gut nachvollzogen werden. Zu Pkt. 4: Ja, es gibt Tagespflegestellen, die gerne mehr Kinder betreuen würden. So z. B. Tagespflegepersonen, die gerade in der Zertifizierung oder am Anfang ihrer praktischen Arbeit stehen und in der Regel aus ihrer Selbständigkeit heraus gerne sofort, ohne Praxiserfahrung und teilweise geeignete Räumlichkeiten, mehr Kinder betreuen würden. Hier greift das bereits beschriebene Prinzip der dialogischen Fachberatung zur individuellen -3- Klärung und Abstimmung über das Angebot und die konkrete Passgenauigkeit. Die Erfahrenen, in Erftstadt seit langen Jahren tätigen Tagespflegepersonen kennen ihre Leistungsgrenzen im pädagogischen Alltag sehr genau. Des Weiteren würden Tagespflegepersonen sich gerne zu Großtagespflegen in Erftstadt zusammenschließen. Es gestaltet sich äußerst schwierig, gerade in den großen Stadtteilen Lechenich und Liblar geeigneten und bezahlbaren Mietraum zu finden. Für eine Großtagespflege ist von einem Raumbedarf von 100 m² zur Betreuung von bis zu neun Kindern auszugehen. Zu Pkt. 5: Verbunden mit der Erlaubnis zur Kindertagespflege sind die Meldepflichten nach § 47 SGB VIII. Die Tagespflegeperson muss das Jugendamt u.a. über wichtige Ereignisse, die für die Betreuung des Kindes oder der Kinder bedeutsam sind, unmittelbar unterrichten. Dies beinhaltet selbstverständlich, eine Erkrankung umgehend ans Jugendamt zu melden. Die Tagespflegepersonen informieren die Eltern, klären ab, ob ein Betreuungsbedarf besteht. Ist dies der Fall so bemüht sich das Jugendamt, eine Vertretungstagespflege zu vermitteln. Bisher konnte dies immer gelingen. Es ist allerdings die Voraussetzung, dass die Erkrankung auch rechtzeitig gemeldet wird. Wichtig ist hier, dass die vertretende Tagespflegeperson den Kindern bekannt ist und ihr die Räumlichkeiten vertraut sind. Mittlerweile sind die Tagespflegepersonen größtenteils gut vernetzt und helfen sich gegenseitig aus. Allerdings ist hier anzuführen, dass dies noch keine verbindliche Lösung ist. Der Gesetzgeber hat einen Anspruch auf Vertretung in § 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII formuliert, den der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu gewährleisten hat. Dort heißt es: " Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen.“ Die Jugendämter sind in die Pflicht genommen, nicht nur in einem Notfall eine Ersatzbetreuung der Kinder zu organisieren, sondern Vertretungslösungen in Form eines Vertretungssystems zu erarbeiten und vorzuhalten, d. h. noch bevor eine konkrete Notsituation eintritt. Hier besteht für Erftstadt, wie auch viele andere Kommunen noch Handlungsbedarf. Gerade für Kinder unter drei Jahren ist ein Wechsel von Betreuungspersonen aus entwicklungspsychologischer Sicht zu vermeiden. Kinder dieses Alters können nicht plötzlich einer fremden Person in einer fremden Umgebung zur Betreuung übergeben werden. Nicht alles was machbar ist, ist auch gut für das Kind. Hier tragen in letzter Konsequenz die Eltern die Verantwortung für das Wohl ihres Kindes. Je jünger das Kind ist, umso mehr spielen stabile Rahmenbedingungen, beständige Bezugspersonen und Verlässlichkeit im Lebensrhythmus für ein harmonisches Aufwachsen gerade von Kleinkindern eine wesentliche Rolle. In der Fachwelt werden aktuell diverse Vertretungsmodelle diskutiert, z.B. „Mobile Tagespflegeperson/Springer“, „Stützpunktmodell“, „Tagespflegepersonen-Team“, „Tandemmodell“ oder „KiTa-KTP-Kooperations-Modell“. Bei allen Vertretungsmodellen ist zu bedenken, dass es nicht das eine richtige Modell gibt und welche konkreten Kostenauswirkungen damit verbunden sind. Nachdem im September zur neuen Wahl des Stadtelternrates auch erstmals Eltern von Tagespflegekindern eingeladen worden sind, hat es mit den Erftstädter Tagespflegestellen am 14.04.15 ein gemeinsames Austauschgespräch mit der Abteilung und der Amtsleitung des Amtes für Jugend und Familie gegeben. Insgesamt sind 36 der 46 Tagespflegepersonen zu diesem Treffen in den Ratssaal gekommen. Diese übergreifenden Treffen werden ab sofort regelmäßig zweimal jährlich durchgeführt. Darüber hinaus haben im Vorfeld Treffen mit einzelnen Gruppen aus dem Bereich Tagespflege stattgefunden Das Amt für Jugend und Familie erarbeitet gerade eine umfassendere Richtlinie zur Tagepflege. Diese Richtlinie wird in einer bereits gebildeten Arbeitsgruppe auch mit den Tagespflegepersonen abgestimmt. Neben der Richtlinie wird mit den Tagespflegestellen derzeit ebenfalls an der Organisation von Vertretungsmodellen gearbeitet und es werden entsprechende Konzepte entwickelt. Die Richtlinie und die Vertretungsmodelle werden in der JHA Sitzung am 26. August 2015 vorgestellt. In Vertretung -4- (Lüngen) -5-