Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
58 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
10.11.10, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02.11.2010
Vorlagen-Nr.: 83/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
23.11.2010
07.12.2010
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung -Anteil Winterdienst-;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2011 bis 2013
I. Sach- und Rechtslage:
In Anwendung des § 6 Abs. 2 KAG NRW wird bereits seit dem Jahre 2002 ein
Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Der Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010
endet zum 31.12.2010, so dass für den Zeitraum 2011 bis 2013 eine Neukalkulation erforderlich
ist. Die entsprechende Kalkulation wurde inzwischen durchgeführt. Die entsprechende
Berechnung ist als Anlage beigefügt. Hierzu folgende Ausführungen:
Die Gebühr für den Zeitraum 2008 bis 2010 belief sich auf insgesamt 0,85 €/m und setzte sich wie
folgt zusammen:
- Jahresgebühr:
- Verrechnung der Unterdeckung des
Kalkulationszeitraumes 2005-2007:
- Insgesamt:
0,73 €/m
0,12 €/m
0,85 €/m.
Bei der Neukalkulation habe ich die Ausgabenansätze mit 130.000,00 € unverändert gelassen. Da
sich auch die Gebührenmeter mit 142.700,00 € nicht verändert haben, bleibt es somit bei der
Jahresgebühr von zunächst 0,73 €/m.
Allerdings ergibt sich aus dem Gebührenzeitraum 2008 bis 2010 zum Jahresende voraussichtlich
erneut eine Unterdeckung in Höhe von insgesamt 123.800,00 €, so dass jährlich 41.200,00 €
ausgeglichen werden müssen. Dies bedeutet einen „Gebührennachschlag“ von 0,30 €/m. Die
festzusetzende Winterdienstgebühr steigt somit von bisher 0,85 €/m auf nunmehr 1,03 €/m.
Ich möchte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, wie schwierig es ist, die
Winterdienstgebühren zu kalkulieren. Die einzelnen Jahresabschlüsse beweisen dies meines
Erachtens sehr eindrucksvoll.
Ich bin dennoch so optimistisch, für die Folgejahre die jährlichen Ausgabenansätze nicht zu
erhöhen, was zwangsläufig ja eine weitere Gebührenerhöhung zur Folge hätte.
Die Gebührensteigerung gegenüber den letzten 3 Jahren beträgt 0,18 €/m. Bei einem
durchschnittlich 20 m breiten Grundstück ergibt sich somit eine Gebührenerhöhung in Höhe von
3,60 €/Jahr.
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, muss die Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung geändert werden. Ich verweise hierzu auf die gesonderte Sitzungsvorlage.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtausgaben belaufen sich pro Jahr auf 130.000,00 €. Das Gebührenaufkommen beläuft
sich pro Jahr auf insgesamt 146.980,00 €. Dieser Betrag enthält jährlich 41.200,00 € zum
Ausgleich der Unterdeckung des letzten Kalkulationszeitraumes. Die erforderliche 80 %ige
Kostendeckung wird erreicht.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2011 bis
2013) festgelegt.
2.
Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2011 bis 2013 wird die
Straßenreinigungsgebühr -Anteil Winterdienst- für diesen Zeitraum auf jährlich 1,03 €/m
festgesetzt.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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