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Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung -Anteil Winterdienst-; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2011 bis 2013)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
58 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
10.11.10, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung -Anteil Winterdienst-;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2011 bis 2013) Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung -Anteil Winterdienst-;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2011 bis 2013)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.11.2010 Vorlagen-Nr.: 83/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 23.11.2010 07.12.2010 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung -Anteil Winterdienst-; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2011 bis 2013 I. Sach- und Rechtslage: In Anwendung des § 6 Abs. 2 KAG NRW wird bereits seit dem Jahre 2002 ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Der Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010 endet zum 31.12.2010, so dass für den Zeitraum 2011 bis 2013 eine Neukalkulation erforderlich ist. Die entsprechende Kalkulation wurde inzwischen durchgeführt. Die entsprechende Berechnung ist als Anlage beigefügt. Hierzu folgende Ausführungen: Die Gebühr für den Zeitraum 2008 bis 2010 belief sich auf insgesamt 0,85 €/m und setzte sich wie folgt zusammen: - Jahresgebühr: - Verrechnung der Unterdeckung des Kalkulationszeitraumes 2005-2007: - Insgesamt: 0,73 €/m 0,12 €/m 0,85 €/m. Bei der Neukalkulation habe ich die Ausgabenansätze mit 130.000,00 € unverändert gelassen. Da sich auch die Gebührenmeter mit 142.700,00 € nicht verändert haben, bleibt es somit bei der Jahresgebühr von zunächst 0,73 €/m. Allerdings ergibt sich aus dem Gebührenzeitraum 2008 bis 2010 zum Jahresende voraussichtlich erneut eine Unterdeckung in Höhe von insgesamt 123.800,00 €, so dass jährlich 41.200,00 € ausgeglichen werden müssen. Dies bedeutet einen „Gebührennachschlag“ von 0,30 €/m. Die festzusetzende Winterdienstgebühr steigt somit von bisher 0,85 €/m auf nunmehr 1,03 €/m. Ich möchte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, wie schwierig es ist, die Winterdienstgebühren zu kalkulieren. Die einzelnen Jahresabschlüsse beweisen dies meines Erachtens sehr eindrucksvoll. Ich bin dennoch so optimistisch, für die Folgejahre die jährlichen Ausgabenansätze nicht zu erhöhen, was zwangsläufig ja eine weitere Gebührenerhöhung zur Folge hätte. Die Gebührensteigerung gegenüber den letzten 3 Jahren beträgt 0,18 €/m. Bei einem durchschnittlich 20 m breiten Grundstück ergibt sich somit eine Gebührenerhöhung in Höhe von 3,60 €/Jahr. Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, muss die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geändert werden. Ich verweise hierzu auf die gesonderte Sitzungsvorlage. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtausgaben belaufen sich pro Jahr auf 130.000,00 €. Das Gebührenaufkommen beläuft sich pro Jahr auf insgesamt 146.980,00 €. Dieser Betrag enthält jährlich 41.200,00 € zum Ausgleich der Unterdeckung des letzten Kalkulationszeitraumes. Die erforderliche 80 %ige Kostendeckung wird erreicht. III. Beschlussvorschlag: 1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2011 bis 2013) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2011 bis 2013 wird die Straßenreinigungsgebühr -Anteil Winterdienst- für diesen Zeitraum auf jährlich 1,03 €/m festgesetzt. Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-