Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Fachbereich I / Az.: 61 20 05 / scm
Vorlage zur
Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW
Bedburg, den 05.08.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4/Kaster
-Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Mühlenerft / zwischen Erft, AlbertSchweitzer-Straße / K36 und L 213/L279a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses
b) Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.08.2007 den Satzungsbeschluss für
den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster gefasst.
Wesentliches Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 4/Kaster ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Übergang an die vorhandene Bebauung der Ortslage
Kaster sowie im Anschluss hieran die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes (SO)
gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Freizeitbad mit Wellnessbereich und
Sportanlagen.
Der Bebauungsplan soll insbesondere folgende Festsetzungen enthalten:
• Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA) und Sondergebiet (SO) mit der
Zweckbestimmung Freizeitbad mit Wellnessbereich und Sportanlagen
• Überbaubare und nicht überbaubare Flächen
• Verkehrsflächen
• Grünflächen
• Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen
• Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird gleichzeitig die Verbindung der Stadtzentren
von Bedburg und Kaster erreicht.
Im Rahmen der Abstimmung der Planung mit der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde für die Bauleitplanung wurde vorab fernmündlich mitgeteilt, dass die
im Plan gekennzeichnete Fläche des Überschwemmungsgebietes (vorbeugender
Hochwasserschutz) nicht wie ursprünglich abgestimmt weiterhin als überbaubare
Fläche gekennzeichnet werden darf, sondern von der Bebaubarkeit herauszunehmen ist. In der Konsequenz wird die Zurücknahme der ursprünglich großzügig dimensionierten überbaubaren Grundstücksfläche bis auf die Grenzen des Überschwemmungsgebiets erforderlich, da der Bebauungsplan ansonsten an einem materiellen Fehler leidet, der nach dortiger Auffassung nicht heilbar ist.
Anlässlich einer diesbezüglichen Dienstbesprechung beim Erftverband als zuständigem Abwasserverband am 05.08.2008 zur Klärung der Sachlage wurde die Thematik
nochmals eingehend diskutiert. Hierbei stellte sich heraus, dass das ursprünglich
dargestellte Gebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz geringer dimensioniert
ist, als im Plan dargestellt. Daher wird zudem eine Korrektur und damit das planerische Nachführen dieser Fläche erforderlich. Ferner wurde ein Gebäudekörper außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche geplant. Bedingt durch die erforderliche Zurücknahme der überbaubaren Fläche im östlichen Bereich kann hier eine Verschiebung erfolgen.
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In der Anlage 1 ist der Ursprungsplan (28.08.2007) sowie in der Anlage 2 der Entwurf
mit den zeichnerischen Änderungen beigefügt.
Die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bedburg ist gem. Jahresterminplan erst im
September vorgesehen; da die Unterlagen zur Planung nunmehr komplett sind, kann
das Verfahren nach Beschlussfassung eingeleitet werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag zu a) und b) aufgeführt
zu entscheiden. Im Anschluss hieran kann das Verfahren eingeleitet und der Abschluss zeitnah erfolgen.
Im Auftrag
(Leveringhaus)
Fachbereichsleiter
Dringlichkeitsentscheidung
Aufgrund der vorstehenden Begründung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
entschieden:
a) Es wird beschlossen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster
vom 28.08.2007 aufzuheben und auf der Grundlage der in der Anlage 2 beigefügten
Planzeichnung einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches zu fassen. Das wesentliche Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist
die
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Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA) und Sondergebiet (SO) mit der
Zweckbestimmung Freizeitbad mit Wellnessbereich und Sportanlagen
Ausweisung von überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen
Ausweisung von Verkehrsflächen
Ausweisung von Grünflächen
Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen und
Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
Und bleibt damit unverändert.
Die Änderung betrifft eine Anpassung und Darstellung der tatsächlichen Fläche des
Überschwemmungsgebietes sowie eine damit verbundene Zurücknahme / Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche im östlichen Bereich des Plangebietes
gemäß Anlage 2.
zu b)
Auf der Grundlage dieser Änderungen bzw. Ergänzungen gemäß a) wird ferner beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster gem. § 4 Abs. 3, § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) erneut öffentlich auszulegen. Dabei wird
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Bedburg, den 05.08.2008
(Koerdt )
Bürgermeister
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2571.doc
(Heinen)
Stadtverordnete(r)