Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (DRinglichkeitsenscheidung 05.08.2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (DRinglichkeitsenscheidung 05.08.2008) Beschlussvorlage (DRinglichkeitsenscheidung 05.08.2008)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bedburg Der Bürgermeister Fachbereich I / Az.: 61 20 05 / scm Vorlage zur Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW Bedburg, den 05.08.2008 Betreff: Bebauungsplan Nr. 4/Kaster -Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Mühlenerft / zwischen Erft, AlbertSchweitzer-Straße / K36 und L 213/L279a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses b) Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.08.2007 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster gefasst. Wesentliches Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 4/Kaster ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Übergang an die vorhandene Bebauung der Ortslage Kaster sowie im Anschluss hieran die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes (SO) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Freizeitbad mit Wellnessbereich und Sportanlagen. Der Bebauungsplan soll insbesondere folgende Festsetzungen enthalten: • Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA) und Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Freizeitbad mit Wellnessbereich und Sportanlagen • Überbaubare und nicht überbaubare Flächen • Verkehrsflächen • Grünflächen • Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen • Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird gleichzeitig die Verbindung der Stadtzentren von Bedburg und Kaster erreicht. Im Rahmen der Abstimmung der Planung mit der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde für die Bauleitplanung wurde vorab fernmündlich mitgeteilt, dass die im Plan gekennzeichnete Fläche des Überschwemmungsgebietes (vorbeugender Hochwasserschutz) nicht wie ursprünglich abgestimmt weiterhin als überbaubare Fläche gekennzeichnet werden darf, sondern von der Bebaubarkeit herauszunehmen ist. In der Konsequenz wird die Zurücknahme der ursprünglich großzügig dimensionierten überbaubaren Grundstücksfläche bis auf die Grenzen des Überschwemmungsgebiets erforderlich, da der Bebauungsplan ansonsten an einem materiellen Fehler leidet, der nach dortiger Auffassung nicht heilbar ist. Anlässlich einer diesbezüglichen Dienstbesprechung beim Erftverband als zuständigem Abwasserverband am 05.08.2008 zur Klärung der Sachlage wurde die Thematik nochmals eingehend diskutiert. Hierbei stellte sich heraus, dass das ursprünglich dargestellte Gebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz geringer dimensioniert ist, als im Plan dargestellt. Daher wird zudem eine Korrektur und damit das planerische Nachführen dieser Fläche erforderlich. Ferner wurde ein Gebäudekörper außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche geplant. Bedingt durch die erforderliche Zurücknahme der überbaubaren Fläche im östlichen Bereich kann hier eine Verschiebung erfolgen. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2571.doc In der Anlage 1 ist der Ursprungsplan (28.08.2007) sowie in der Anlage 2 der Entwurf mit den zeichnerischen Änderungen beigefügt. Die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bedburg ist gem. Jahresterminplan erst im September vorgesehen; da die Unterlagen zur Planung nunmehr komplett sind, kann das Verfahren nach Beschlussfassung eingeleitet werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag zu a) und b) aufgeführt zu entscheiden. Im Anschluss hieran kann das Verfahren eingeleitet und der Abschluss zeitnah erfolgen. Im Auftrag (Leveringhaus) Fachbereichsleiter Dringlichkeitsentscheidung Aufgrund der vorstehenden Begründung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW entschieden: a) Es wird beschlossen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster vom 28.08.2007 aufzuheben und auf der Grundlage der in der Anlage 2 beigefügten Planzeichnung einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches zu fassen. Das wesentliche Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist die • • • • • • Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA) und Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Freizeitbad mit Wellnessbereich und Sportanlagen Ausweisung von überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen Ausweisung von Verkehrsflächen Ausweisung von Grünflächen Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen und Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen Und bleibt damit unverändert. Die Änderung betrifft eine Anpassung und Darstellung der tatsächlichen Fläche des Überschwemmungsgebietes sowie eine damit verbundene Zurücknahme / Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche im östlichen Bereich des Plangebietes gemäß Anlage 2. zu b) Auf der Grundlage dieser Änderungen bzw. Ergänzungen gemäß a) wird ferner beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster gem. § 4 Abs. 3, § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) erneut öffentlich auszulegen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Bedburg, den 05.08.2008 (Koerdt ) Bürgermeister SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2571.doc (Heinen) Stadtverordnete(r)