Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7181/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 20 05
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.09.2008
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 41. Änderung
-Bereich zwischen K 36 / L213 / Mühlenerft und Ortslage Kastera) Beratung und Beschluß über die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
b) Abschließende Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der öffentlichen Auslegung zur 41.
Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung
durchzuführen und hierzu einzeln Beschlüsse gem. Anlage zu a) zu fassen.
Zu b)
Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, auf der Grundlage der Anlage zu a) die
abschließende Beschlussfassung für die 41. Änderung des Flächennutzungsplane vorzunehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.05.2005 den Aufstellungsbeschluss für die
41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), für den Bereich Kasterer Acker zwischen Kreisstraße 36, Landstraße 279, Mühlenerft und
dem Wirtschaftsweg Gemarkung Kaster, Flur 2, Nr. 1678 gefasst.
Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist
•
•
•
die Änderung von Grünflächen in Wohnbauflächen (W),
die Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung
Freizeitanlagen (S) sowie
die Aufhebung der Flächen für Bahnanlagen.
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Bauleitplanung, insbesondere § 1 Abs. 5
und 6 sollen die „allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse“ gesichert und die
„Wohnbedürfnisse der Bevölkerung“ durch Bereitstellung von erforderlicher Infrastruktur im Sinne
der Daseinsvorsorge geschaffen werden. Außerdem soll eine größere Baulücke zwischen den
beiden Stadtteilzentren im Siedlungsschwerpunkt der Stadt Bedburg gem. Flächennutzungsplan
geschlossen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht.
Im Parallelverfahren hierzu wurde bereits die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kaster hierzu
abgewickelt bzw. es findet derzeit noch eine eingeschränkte erneute Offenlage statt. .
Die 41 . Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg liegt daher gem. § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) mit der Begründung und den nach Einschätzung der
Stadt Bedburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und dem
erstellten Umweltbericht in der Zeit vom 20. August 2008 bis zum 22. September 2008
einschließlich öffentlich aus.
Wie bereits ausgeführt läuft die Frist derzeit noch. Stellungnahmen sind bis zum heutigen Tage
noch nicht eingegangen bzw. müssen noch aufgearbeitet werden. Die vollständige Abwägungsliste
als Anlage zu a) wird daher zu den Vorbesprechungen nachgereicht.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Beschlussvorlage WP7-181/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, den 17.09.2008
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Naujock)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-181/2008
Seite 3