Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-181/2008
Anlage zur Beschlussvorlage WP7-181/2008
Seite 1 von 3
Abwägungsliste Anlage zu a) Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 41.
Änderung
Lfd. Stellungnahme vom, von Stellungnahme
Nr.
Abwägung
1
Entfällt.
2
3.
4.
5.
IHK Köln, Schreiben
vom 11.09.2008
Seitens der IHK bestehen keine
Bedenken bezüglich der Aufstellung der
41.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
der
Stadt
Bedburg
Wehrbereichsverwaltung Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben
West, Schreiben vom
teile ich Ihnen mit, dass unter
August 08 per e-mail
Berücksichtigung de von mir
wahrzunehmenden Belange meinerseits
keine grundsätzlichen Bedenken gegen
die Realisierung der o.a. Planung
bestehen.
Bezirksregierung Köln,
Aus den von hier zu vertretenden
Schreiben vom
allgemeinen Belangen der Landeskultur,
12.09.2008
insbesondere der Agrarstruktur und der
Landentwicklung werden keine Bedenken
vorgebracht.
PLEdoc Essen,
Wir danken Ihnen für die
Schreiben vom
Benachrichtigung und teilen Ihnen mit,
02.09.2008
dass die Maßnahmen von der PLEdoc
betreute Eigentümer bzw. Betreiber nicht
berühren.
Bezirksregierung
Nach den hier vorliegenden Unterlagen
Arnsberg, Schreiben
hat innerhalb der Planungsmaßnahme
vom 16.09.2008
kein Abbau von Rohstoffen
stattgefunden. Der Bereich des
Planungsgebiets ist von durch
Sümpfungsmaßnahmen des
Der Rat der Stadt
Bedburg
beschließt......
.... die Mitteilung
zur Kenntnis zu
nehmen.
Entfällt
.... die Mitteilung
zur Kenntnis zu
nehmen.
Entfällt.
.... die Mitteilung
zur Kenntnis zu
nehmen.
Entfällt
.... die Mitteilung
zur Kenntnis zu
nehmen.
Entfällt.
.... die Mitteilung
zur Kenntnis zu
nehmen. Und
festzustellen,
dass der
Stellungnahme
Die RWE Power AG als bergbautreibende wurde
bereist frühzeitig in das Verfahren mit eingebunden.
WP7-181/2008
Anlage zur Beschlussvorlage WP7-181/2008
Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen sowohl im
oberen Grundwasserstockwerk sowie
auch in tiefer liegenden Stockwerken
betroffen.. Nach den hier vorliegenden
Unterlagen liegen die
Absenkungsbeträge bezüglich des
oberen Grundwasserstockwerks derzeit
bei max. 20,00 m. Das Planungsgebiet
liegt im Bereich tektonischer
Störungszonen.
Bei den Planungen sollte folgendes
berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden,
bedingt durch den fortschreibenden
Betrieb der Braunkohlentagebaue , noch
über einen längeren Zeitraum wirksam
bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung der Grundwasserstände
im Plangebiet in den nächsten Jahren ist
nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszuschließen. Ferner ist nach
Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Aus wasserwirtschaftlichen Sicht sind
keine Anregungen gegen das Projekt
vorzubringen. Ich empfehle Ihnen eine
Anfrage an die RWE Power AG zustellen.
6.
Erftverband, Schreiben
vom 17.09.2008
Seite 2 von 3
Die Anregungen aus dem Verfahren haben im Plan
Berücksichtigung gefunden. Mit dem
Abwasserverband wurden ebenfalls Abstimmungen
vorgenommen.
Tektonische Störungszonen liegen im Planbereich
nicht vor. Hinweise und Festsetzungen bezüglich
der Bodenbeschaffenheit wurden bereits getroffen.
entsprochen
wurde.
In
Bezug
auf
die Im Bebauungsplan wurden die Belange des .... die Mitteilung
Flächennutzungsplanänderung
Erftverbandes hinreichend berücksichtigt, da eine zur Kenntnis zu
verweisen wir auf unsere Stellungnahme Abstimmung erfolgt ist.
nehmen.
vom 15.09.2008 zum Bebauungsplan Nr.
4/Kaster.
WP7-181/2008
Anlage zur Beschlussvorlage WP7-181/2008
Seite 3 von 3
„Der Erftverband begrüßt weiterhin, dass bei der
Niederschlagswasserbeseitigung gem. § 51a LWG
der Versickerung der Vorzug gegeben wird.
Die Grenzen des Überschwemmungsgebiets HQ
100 sind nach Angaben des Erftverbandes in den
Bebauungsplan eingearbeitet worden. Die Flächen
des zukünftigen Überschwemmungsgebiets und
der rückgewinnbaren sind hierbei nicht
deckungsgleich.
Wir weisen nochmals daraufhin, dass für die
Bebauungen, die bis an die Abgrenzungen des
zukünftigen
Überschwemmungsgebiets
herangeführt werden, in Abhängigkeit der vorh.
Geländehöhe
Hochwasserschutzmaßnahmen
erforderlich sein können. Es muss gewährleistet
sein, dass die Eingangsfußbodenhöhe sowie
weitere Öffnungen (Fenster, Kellereingänge etc.)
o,5 m über der zukünftigen HQ 100
Wasserspiegellage liegen.“
Die Planungen sind im Hinblick auf das Erörterungsgespräch
beim Erftverband konkretisiert und entsprechend der Vorgaben
abgeändert worden. Die Flächen der rückgewinnbaren
Überschwemmungsflächen liegen nordöstlich des Plangebietes
/ Mühlenerft und tangieren den zur Bebauung anstehenden
Bereich nicht.
Planungen bzw. bauliche Maßnahmen im Bereich des
Sondergebietsfläche in unmittelbarem Anschluss an das
Überschwemmungsgebiet sind derzeit nicht vorgesehenen.
Entsprechende Ergänzungen der textlichen Festsetzungen
werden erfolgen, um den Belangen Rechnung zu tragen.:
Des weiteren möchten wir nachrichtlich
bitten, für den südlichen Anschluss an
den hier betroffenen Änderungsbereich
zeitnah
eine
Flächennutzungsplanänderung
durchzuführen , um das rückgewinnbare
und zukünftige Überschwemmungsgebiet
entsprechend
dem
Besprechungsergebnis vom 13.04.2007
zu sichern.
Die Planungen für die 44. Änderung des .... die Mitteilung
Flächennutzungsplanes an der Otto-Hahn-Straße zur Kenntnis zu
werden
weiterverfolgt.
Ein
entsprechender nehmen.
Aufstellungsbeschluss wurde gefasst. Nach dem
nunmehr die Abstimmungen mit dem Rhein-ErftKreis erfolgt sind, wird im Rahmen eines
Flächentausches (Gewerbefläche-Grünfläche in
einer Größenordnung von ca. 6,5 ha) eine
gewerbliche Baufläche in der Umgebung des
Industrieparkes Mühlenerft im Rahmen der
Arrondierung aktiviert.