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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-181/2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

WP7-181/2008 Anlage zur Beschlussvorlage WP7-181/2008 Seite 1 von 3 Abwägungsliste Anlage zu a) Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 41. Änderung Lfd. Stellungnahme vom, von Stellungnahme Nr. Abwägung 1 Entfällt. 2 3. 4. 5. IHK Köln, Schreiben vom 11.09.2008 Seitens der IHK bestehen keine Bedenken bezüglich der Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg Wehrbereichsverwaltung Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben West, Schreiben vom teile ich Ihnen mit, dass unter August 08 per e-mail Berücksichtigung de von mir wahrzunehmenden Belange meinerseits keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Bezirksregierung Köln, Aus den von hier zu vertretenden Schreiben vom allgemeinen Belangen der Landeskultur, 12.09.2008 insbesondere der Agrarstruktur und der Landentwicklung werden keine Bedenken vorgebracht. PLEdoc Essen, Wir danken Ihnen für die Schreiben vom Benachrichtigung und teilen Ihnen mit, 02.09.2008 dass die Maßnahmen von der PLEdoc betreute Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. Bezirksregierung Nach den hier vorliegenden Unterlagen Arnsberg, Schreiben hat innerhalb der Planungsmaßnahme vom 16.09.2008 kein Abbau von Rohstoffen stattgefunden. Der Bereich des Planungsgebiets ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Der Rat der Stadt Bedburg beschließt...... .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Und festzustellen, dass der Stellungnahme Die RWE Power AG als bergbautreibende wurde bereist frühzeitig in das Verfahren mit eingebunden. WP7-181/2008 Anlage zur Beschlussvorlage WP7-181/2008 Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen sowohl im oberen Grundwasserstockwerk sowie auch in tiefer liegenden Stockwerken betroffen.. Nach den hier vorliegenden Unterlagen liegen die Absenkungsbeträge bezüglich des oberen Grundwasserstockwerks derzeit bei max. 20,00 m. Das Planungsgebiet liegt im Bereich tektonischer Störungszonen. Bei den Planungen sollte folgendes berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreibenden Betrieb der Braunkohlentagebaue , noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Plangebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Aus wasserwirtschaftlichen Sicht sind keine Anregungen gegen das Projekt vorzubringen. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG zustellen. 6. Erftverband, Schreiben vom 17.09.2008 Seite 2 von 3 Die Anregungen aus dem Verfahren haben im Plan Berücksichtigung gefunden. Mit dem Abwasserverband wurden ebenfalls Abstimmungen vorgenommen. Tektonische Störungszonen liegen im Planbereich nicht vor. Hinweise und Festsetzungen bezüglich der Bodenbeschaffenheit wurden bereits getroffen. entsprochen wurde. In Bezug auf die Im Bebauungsplan wurden die Belange des .... die Mitteilung Flächennutzungsplanänderung Erftverbandes hinreichend berücksichtigt, da eine zur Kenntnis zu verweisen wir auf unsere Stellungnahme Abstimmung erfolgt ist. nehmen. vom 15.09.2008 zum Bebauungsplan Nr. 4/Kaster. WP7-181/2008 Anlage zur Beschlussvorlage WP7-181/2008 Seite 3 von 3 „Der Erftverband begrüßt weiterhin, dass bei der Niederschlagswasserbeseitigung gem. § 51a LWG der Versickerung der Vorzug gegeben wird. Die Grenzen des Überschwemmungsgebiets HQ 100 sind nach Angaben des Erftverbandes in den Bebauungsplan eingearbeitet worden. Die Flächen des zukünftigen Überschwemmungsgebiets und der rückgewinnbaren sind hierbei nicht deckungsgleich. Wir weisen nochmals daraufhin, dass für die Bebauungen, die bis an die Abgrenzungen des zukünftigen Überschwemmungsgebiets herangeführt werden, in Abhängigkeit der vorh. Geländehöhe Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sein können. Es muss gewährleistet sein, dass die Eingangsfußbodenhöhe sowie weitere Öffnungen (Fenster, Kellereingänge etc.) o,5 m über der zukünftigen HQ 100 Wasserspiegellage liegen.“ Die Planungen sind im Hinblick auf das Erörterungsgespräch beim Erftverband konkretisiert und entsprechend der Vorgaben abgeändert worden. Die Flächen der rückgewinnbaren Überschwemmungsflächen liegen nordöstlich des Plangebietes / Mühlenerft und tangieren den zur Bebauung anstehenden Bereich nicht. Planungen bzw. bauliche Maßnahmen im Bereich des Sondergebietsfläche in unmittelbarem Anschluss an das Überschwemmungsgebiet sind derzeit nicht vorgesehenen. Entsprechende Ergänzungen der textlichen Festsetzungen werden erfolgen, um den Belangen Rechnung zu tragen.: Des weiteren möchten wir nachrichtlich bitten, für den südlichen Anschluss an den hier betroffenen Änderungsbereich zeitnah eine Flächennutzungsplanänderung durchzuführen , um das rückgewinnbare und zukünftige Überschwemmungsgebiet entsprechend dem Besprechungsergebnis vom 13.04.2007 zu sichern. Die Planungen für die 44. Änderung des .... die Mitteilung Flächennutzungsplanes an der Otto-Hahn-Straße zur Kenntnis zu werden weiterverfolgt. Ein entsprechender nehmen. Aufstellungsbeschluss wurde gefasst. Nach dem nunmehr die Abstimmungen mit dem Rhein-ErftKreis erfolgt sind, wird im Rahmen eines Flächentausches (Gewerbefläche-Grünfläche in einer Größenordnung von ca. 6,5 ha) eine gewerbliche Baufläche in der Umgebung des Industrieparkes Mühlenerft im Rahmen der Arrondierung aktiviert.