Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu a) zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 24.09.2008/Bebauungsplan Nr. 4/Kaster,
Erneute Offenlage
Ldf. Stellungnahme von, vom Stellungnahme
Nr.
1. Wehrbereichsverwaltung Die vorgenommenen Änderungen zur erstmaWest, per e-mail
ligen Beteiligung haben zu keinem anderen
Prüfungsergebnis geführt.
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken
gegen die Realisierung der Planung, wobei
davon ausgegangen wird, dass bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 20,00 m nicht überschreiten.
2
Bezirksregierung Köln,
Aus den von hier zu vertretenden Belangen
Schreiben vom
der allgemeinen Landeskultur, insbesondere
12.09.2008
der Agrarstruktur und der Landentwicklung
werden keine Bedenken vorgebracht.
3
RWE Power AG, Liewie Ihnen aus unserer bisherigen Stellunggenschaften, Schreiben nahme zum Bebauungsplan und dem Kaufvom 11.09.2008
vertrag des Grundstücks im Plangebiet bekannt ist, befindet sich auf dem Flurstück 1714
der ehemalige abgeworfene Brunnen SR 376
der RWE Power AG, der jedoch außer Betrieb
genommen wurde. Gleiches gilt für die Brunnen GR 590 und GR 591, die auf dem Nachbarflurstück 1713 liegen. Abgeworfene Brunnen sind in der Regel ca. 1,50 Meter unter Flur
abgeschnitten, verfüllt und mit einer Betonplatte abgedichtet worden.
Vor Beginn der Bebauung der Baufläche im
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Abwägung
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt.....
Die künftigen Gebäudehöhen im Baugebiet werden 20,00 m nicht überschreiten.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Die Inhalte der Stellungnahme sind der Stadt
Bedburg bekannt und im Verfahren bereits thematisiert worden. Entsprechende Festsetzungen
wurden getroffen, sowohl zeichnerisch als auch
textlich im Bebauungsplan.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen
und die Anregungen zu beachten.
Bereich der ehemaligen Brunnen werden wir
prüfen, welche zusätzlichen baulichen Sicherungsmaßnahmen für die Brunnen ggf. erforderlich sind. Wir werden dann mit einem ausreichenden Vorlauf vor Beginn der Baumaßnahmen mit dem Grundstückseigentümer
Kontakt aufnehmen und die ggf. erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen durchführen.
Der Pegel 81243, der außer Betrieb genommen wurde, liegt nach Bebauungsplanentwurf
in einer zukünftigen Straßenfläche und kann
mit dieser Verkehrslage überbaut werden.
Der noch in Betrieb befindliche Pegel 81244
liegt nach Bebauungsplanentwurf geringfügig
im Baufenster des geplanten Freizeitbades.
Diese aktive Grundwassermessstelle ist zu
erhalten bzw. während eventueller Baumaßnahmen zu sichern, sowie dauerhaft ihre Zugänglichkeit zu sichern.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass
ein Teil des Plangebietes in einem Auegebiet
liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und
der Boden humosen Bodenmaterial enthalten
kann. Wir bitten zu diesem Thema um Beachtung unserer Stellungnahme vom 12.5.2006
anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplanes.
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2589.doc
4.
RWE Rhein-Ruhr Netzservice, Schreiben vom
04.09.2008
.... die Mitteiin Ihrem Schreiben vom 14.8.08 bitten Sie uns Die Stellungnahme wurde im Verfahren bereits
um Stellungnahme zu obigem Bebauungs- berücksichtigt. Eine Fläche für die Versorgung des lung zur Kenntnis zu nehmen.
Gebiets mit entsprechender Zweckbestimmung
plan.
wurde eingeplant, dies nebst Geh-, Fahr und LeiNach Prüfung der uns zugesandten Unterla- tungsrechten.
gen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben.
Zur Information über unseren Leitungsbestand
in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen
z. T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren
Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.
B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer
Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung unserer Netze erforderlich.
Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit
uns statt finden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2589.doc
Flächen zu berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung
ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder
auch an Löschwasserressourcen zu erwarten
sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung dem
Bedarf entsprechend berücksichtigen können.
Unter Umständen wäre auch der Raum für
eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere
Versorgungsleitungstrassen frei von Baum
und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW
125 „Bepflanzung im Bereich unterirdischer
Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sind notwendig werdende
Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z.Z. nicht
geplant.
5.
Erftverband, Schreiben
vom 15.09.2008
Der Erftverband begrüßt weiterhin, dass bei
der Niederschlagswasserbeseitigung gem. §
51a LWG der Versickerung der Vorzug gege-
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Entfällt.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen
6.
IHK Köln, Schreiben
vom 11.09.2008
7
Bezirksregierung Arnsberg, Schreiben vom
16.09.2008
ben wird.
Die Grenzen des Überschwemmungsgebiets
HQ 100 sind nach Angaben des Erftverbandes in den Bebauungsplan eingearbeitet worden. Die Flächen des zukünftigen Überschwemmungsgebiets und der rückgewinnbaren sind hierbei nicht deckungsgleich.
Wir weisen nochmals daraufhin, dass für die
Bebauungen, die bis an die Abgrenzungen
des zukünftigen Überschwemmungsgebiets
herangeführt werden, in Abhängigkeit der
vorh. Geländehöhe Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sein können. Es muss
gewährleistet sein, dass die Eingangsfußbodenhöhe sowie weitere Öffnungen (Fenster,
Kellereingänge etc.) o,5 m über der zukünftigen HQ 100 Wasserspiegellage liegen.
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK
keine Bedenken bezüglich der Aufstellung des
oben genannten Bebauungsplanes bestehen.
Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat
innerhalb der Planungsmaßnahme kein Abbau
von Rohstoffen stattgefunden. Der Bereich
des Planungsgebiets ist von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen sowohl im oberen Grundwasserstockwerk
sowie auch in tiefer liegenden Stockwerken
betroffen.. Nach den hier vorliegenden Unterlagen liegen die Absenkungsbeträge bezüglich des oberen Grundwasserstockwerks derzeit bei max. 20,00 m. Das Planungsgebiet
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Die Planungen sind im Hinblick auf das Erörterungsgespräch beim Erftverband konkretisiert und
entsprechend der Vorgaben abgeändert worden.
Die Flächen der rückgewinnbaren Überschwemmungsflächen liegen nordöstlich des Plangebietes
/ Mühlenerft und tangieren den zur Bebauung anstehenden Bereich nicht.
Planungen bzw. bauliche Maßnahmen im Bereich
des Sondergebietsfläche in unmittelbarem Anschluss an das Überschwemmungsgebiet sind
derzeit nicht vorgesehenen. Entsprechende Ergänzungen der textlichen Festsetzungen werden
erfolgen, um den Belangen Rechnung zu tragen.
Entfällt.
Entfällt.
Die RWE Power AG als bergbautreibende wurde
bereist frühzeitig in das Verfahren mit eingebunden. Die Anregungen aus dem Verfahren haben
im Plan Berücksichtigung gefunden. Mit dem Abwasserverband wurden ebenfalls Abstimmungen
vorgenommen.
Tektonische Störungszonen liegen im Planbereich
nicht vor. Hinweise und Festsetzungen bezüglich
und den Anregungen sofern
nicht
bereits
erfolgt,zu entsprechen
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
.... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
Und festzustellen, dass der
Stellungnahme
entsprochen
wurde.
liegt im Bereich tektonischer Störungszonen.
Bei den Planungen sollte folgendes berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreibenden Betrieb der
Braunkohlentagebaue , noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Plangebiet in den nächsten Jahren
ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der
bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Aus
wasserwirtschaftlichen Sicht sind keine Anregungen gegen das Projekt vorzubringen. Ich
empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE
Power AG zustellen.
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2589.doc
der Bodenbeschaffenheit wurden bereits getroffen.