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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-180/2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

Anlage zu a) zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 24.09.2008/Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, Erneute Offenlage Ldf. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. 1. Wehrbereichsverwaltung Die vorgenommenen Änderungen zur erstmaWest, per e-mail ligen Beteiligung haben zu keinem anderen Prüfungsergebnis geführt. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der Planung, wobei davon ausgegangen wird, dass bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 20,00 m nicht überschreiten. 2 Bezirksregierung Köln, Aus den von hier zu vertretenden Belangen Schreiben vom der allgemeinen Landeskultur, insbesondere 12.09.2008 der Agrarstruktur und der Landentwicklung werden keine Bedenken vorgebracht. 3 RWE Power AG, Liewie Ihnen aus unserer bisherigen Stellunggenschaften, Schreiben nahme zum Bebauungsplan und dem Kaufvom 11.09.2008 vertrag des Grundstücks im Plangebiet bekannt ist, befindet sich auf dem Flurstück 1714 der ehemalige abgeworfene Brunnen SR 376 der RWE Power AG, der jedoch außer Betrieb genommen wurde. Gleiches gilt für die Brunnen GR 590 und GR 591, die auf dem Nachbarflurstück 1713 liegen. Abgeworfene Brunnen sind in der Regel ca. 1,50 Meter unter Flur abgeschnitten, verfüllt und mit einer Betonplatte abgedichtet worden. Vor Beginn der Bebauung der Baufläche im SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2589.doc Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt..... Die künftigen Gebäudehöhen im Baugebiet werden 20,00 m nicht überschreiten. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die Inhalte der Stellungnahme sind der Stadt Bedburg bekannt und im Verfahren bereits thematisiert worden. Entsprechende Festsetzungen wurden getroffen, sowohl zeichnerisch als auch textlich im Bebauungsplan. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Anregungen zu beachten. Bereich der ehemaligen Brunnen werden wir prüfen, welche zusätzlichen baulichen Sicherungsmaßnahmen für die Brunnen ggf. erforderlich sind. Wir werden dann mit einem ausreichenden Vorlauf vor Beginn der Baumaßnahmen mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufnehmen und die ggf. erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Der Pegel 81243, der außer Betrieb genommen wurde, liegt nach Bebauungsplanentwurf in einer zukünftigen Straßenfläche und kann mit dieser Verkehrslage überbaut werden. Der noch in Betrieb befindliche Pegel 81244 liegt nach Bebauungsplanentwurf geringfügig im Baufenster des geplanten Freizeitbades. Diese aktive Grundwassermessstelle ist zu erhalten bzw. während eventueller Baumaßnahmen zu sichern, sowie dauerhaft ihre Zugänglichkeit zu sichern. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass ein Teil des Plangebietes in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humosen Bodenmaterial enthalten kann. Wir bitten zu diesem Thema um Beachtung unserer Stellungnahme vom 12.5.2006 anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplanes. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2589.doc 4. RWE Rhein-Ruhr Netzservice, Schreiben vom 04.09.2008 .... die Mitteiin Ihrem Schreiben vom 14.8.08 bitten Sie uns Die Stellungnahme wurde im Verfahren bereits um Stellungnahme zu obigem Bebauungs- berücksichtigt. Eine Fläche für die Versorgung des lung zur Kenntnis zu nehmen. Gebiets mit entsprechender Zweckbestimmung plan. wurde eingeplant, dies nebst Geh-, Fahr und LeiNach Prüfung der uns zugesandten Unterla- tungsrechten. gen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns statt finden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2589.doc Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzung im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z.Z. nicht geplant. 5. Erftverband, Schreiben vom 15.09.2008 Der Erftverband begrüßt weiterhin, dass bei der Niederschlagswasserbeseitigung gem. § 51a LWG der Versickerung der Vorzug gege- SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2589.doc Entfällt. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen 6. IHK Köln, Schreiben vom 11.09.2008 7 Bezirksregierung Arnsberg, Schreiben vom 16.09.2008 ben wird. Die Grenzen des Überschwemmungsgebiets HQ 100 sind nach Angaben des Erftverbandes in den Bebauungsplan eingearbeitet worden. Die Flächen des zukünftigen Überschwemmungsgebiets und der rückgewinnbaren sind hierbei nicht deckungsgleich. Wir weisen nochmals daraufhin, dass für die Bebauungen, die bis an die Abgrenzungen des zukünftigen Überschwemmungsgebiets herangeführt werden, in Abhängigkeit der vorh. Geländehöhe Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sein können. Es muss gewährleistet sein, dass die Eingangsfußbodenhöhe sowie weitere Öffnungen (Fenster, Kellereingänge etc.) o,5 m über der zukünftigen HQ 100 Wasserspiegellage liegen. Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK keine Bedenken bezüglich der Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planungsmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen stattgefunden. Der Bereich des Planungsgebiets ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen sowohl im oberen Grundwasserstockwerk sowie auch in tiefer liegenden Stockwerken betroffen.. Nach den hier vorliegenden Unterlagen liegen die Absenkungsbeträge bezüglich des oberen Grundwasserstockwerks derzeit bei max. 20,00 m. Das Planungsgebiet SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2589.doc Die Planungen sind im Hinblick auf das Erörterungsgespräch beim Erftverband konkretisiert und entsprechend der Vorgaben abgeändert worden. Die Flächen der rückgewinnbaren Überschwemmungsflächen liegen nordöstlich des Plangebietes / Mühlenerft und tangieren den zur Bebauung anstehenden Bereich nicht. Planungen bzw. bauliche Maßnahmen im Bereich des Sondergebietsfläche in unmittelbarem Anschluss an das Überschwemmungsgebiet sind derzeit nicht vorgesehenen. Entsprechende Ergänzungen der textlichen Festsetzungen werden erfolgen, um den Belangen Rechnung zu tragen. Entfällt. Entfällt. Die RWE Power AG als bergbautreibende wurde bereist frühzeitig in das Verfahren mit eingebunden. Die Anregungen aus dem Verfahren haben im Plan Berücksichtigung gefunden. Mit dem Abwasserverband wurden ebenfalls Abstimmungen vorgenommen. Tektonische Störungszonen liegen im Planbereich nicht vor. Hinweise und Festsetzungen bezüglich und den Anregungen sofern nicht bereits erfolgt,zu entsprechen .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Und festzustellen, dass der Stellungnahme entsprochen wurde. liegt im Bereich tektonischer Störungszonen. Bei den Planungen sollte folgendes berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreibenden Betrieb der Braunkohlentagebaue , noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Plangebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Aus wasserwirtschaftlichen Sicht sind keine Anregungen gegen das Projekt vorzubringen. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG zustellen. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2589.doc der Bodenbeschaffenheit wurden bereits getroffen.