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Beschlussvorlage (Bau einer Mensa am Schulzentrum)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bau einer Mensa am Schulzentrum) Beschlussvorlage (Bau einer Mensa am Schulzentrum) Beschlussvorlage (Bau einer Mensa am Schulzentrum) Beschlussvorlage (Bau einer Mensa am Schulzentrum) Beschlussvorlage (Bau einer Mensa am Schulzentrum)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7239/2008 Fachbereich III Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 25.11.2008 Betreff: Bau einer Mensa am Schulzentrum Beschlussvorschlag: Auf Grundlage der vorangegangenen Entscheidung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen die vorgestellte Vorplanung für die Errichtung einer Mensa am Schulzentrum Bedburg, Variante Konzeptplanung Nr. 1 oder Konzeptplanung Nr. 2 fortzuführen und zur Ausschreibung vorzubereiten. Entsprechende Mittel sind – vorbehaltlich der Entscheidung des Rates im Rahmen seiner Haushaltskompetenz – in den Haushalt einzustellen. Hierbei ist dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen so früh als möglich im Jahr 2009 ein Vorschlag bzgl. der Ausschreibungsmodalitäten zur Entscheidung vorzulegen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Es ist von Verwaltungsseite im Rahmen des vom Land NRW vorgegebenen Ausbaus des Ganztagsschulkonzeptes die Verpflegung der Schüler am Schulzentrum vorgesehen. Es besteht hier die Möglichkeit, dies in Form eines separaten Mensabaus am Schulzentrum sicherzustellen. Die Entscheidung hierüber liegt hier im Zuständigkeitsbereich des FB II bzw. dem diesem zugeordneten Ausschuss. Bei einem Mensabau obliegt dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen die Entscheidung über das „wie“ und dem FB III im Rahmen der vom Ausschuss vorgegebenen Zielsetzungen bzw. Entscheidungen die bauliche Planung und spätere Unterhaltung bzw. Bewirtschaftung. Als Standort für einen Neubau ist der Standort der ehemaligen Hauptschule, welche im Zuge des Neubaus der Hauptschule Bedburg abgerissen wurde, vorgesehen. Hierzu wurden, auf Grundlage der Vorgaben des Fachbereiches II als auch auf Basis der vom FB II durchgeführten Abwägung und veranlassten Bedarfsanalyse des Büros Dr. Jansen als auch auf Basis von Abstimmungsgesprächen mit der Leitung des Gymnasiums und der Haupt- und Realschule, Planungen erstellt. Es existieren zwei Planvarianten. Hierbei wird die Planvariante 1 aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten von der Verwaltung präferiert. Ein Plan dieser Variante ist als Anlage 1 beigefügt. Die Variante 2 ist als Anlage 2 beigefügt. Es handelt sich bei den Planvarianten um einen Speisesaal mit einer Kapazität für 250 Personen. Die Essenseinnahme soll daher in zwei Schichten á 250 Personen von statten gehen. Für die von der Verwaltung präferierte Variante 1 sind Planungskosten und vorbereitende Arbeiten in den Haushaltsplan 2009 in Höhe von 200 T€ einzustellen. Weiterhin fallen geschätzte Baukosten in Höhe von 1 Mio. EURO ein, die für das Haushaltsjahr 2010 einzustellen wären. Für die Variante 2 sind Planungskosten und vorbereitende Arbeiten in das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 260 T€ einzustellen. Weiterhin fallen geschätzte Baukosten in Höhe von 1,4 Mio. EURO ein, die für das Haushaltsjahr 2010 einzustellen wären. Die Mittel sind bislang nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Der Einsatz der Mittel hat investiven Charakter. Für den Bau stehen noch zu beantragende Fördermittel des Landes NRW in Höhe von 300.000 € in Aussicht. Beschlussvorlage WP7-239/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Es ist noch nicht entschieden, in welcher Form die Realisierung durchgeführt wird. Denkbar wäre hier unter anderem die Eigenrealisierung oder aber die Abwicklung im Rahmen eines weiteren oder aber auch erweiterten PPP-Projektes. Zum jetzigen Planungszeitpunkt sind die voraussichtlichen Haushaltsbelastungen daher nicht exakt zu berechnen. Die Haushaltsbelastung in der Ergebnisrechnung würde sich aber nach bisheriger Schätzung bzw. Kalkulation wie folgt darstellen: Planvariante 1: Planungskosten: geschätzte Baukosten: Summe: Abschreibungsdauer: 50 Jahre. Jährlicher Abschreibungsbetrag: 24.000 €. 200.000 € 1.000.000.€ 1.200.000 € Voraussichtliche Fertigstellung: August 2010. Anteilige Abschreibung für das Haushaltsjahr 2010: 10.000 €. Fortfolgende Jahre: 24.000 €. Von den Baukosten abzuziehen (Landeszuweisung) Jährlich abzuziehen als Ertrag (50 Jahre) Anteiliger Ertrag für das Haushaltsjahr 2010: Jährlicher Ertrag fortfolgende Jahre: -300.000 € - 6.000 € - 2.500 € - 6.000 €. Anteilige „Netto-Abschreibung“ für das Haushaltsjahr 2010 nach Abzug des Ertrages: 7.500 €. Jährlicher „Nettoabschreibungsbetrag“ fortfolgende Jahre: 18.000 € Hinzu kommen folgende voraussichtliche Kosten: Jährliche Energiekosten (Gas und Strom): Kosten Frischwasser und Kanalbenutzungsgebühr: Kosten Reinigung: Durchschnittliche jährliche Kosten allgemeine (bauliche) Unterhaltung (inkl. evtl. Vandalismus- bzw. Grafitti-Schäden etc.): 8.100 €. 2.160 €. 15.000 € 10.000 €. Geschätzter durchschnittlicher jährlicher Nettoaufwand der Variante 1 somit: 53.260 € Beschlussvorlage WP7-239/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Planvariante 2: Planungskosten: geschätzte Baukosten: Summe: Abschreibungsdauer: 50 Jahre. Jährlicher Abschreibungsbetrag: 260.000 € 1.400.000.€ 1.660.000 € 33.200 €. Voraussichtliche Fertigstellung: August 2010. Anteilige Abschreibung für das Haushaltsjahr 2010: 13.833 €. Fortfolgende Jahre: 33.200 €. Von den Baukosten abzuziehen (Landeszuweisung) Jährlich abzuziehen als Ertrag (50 Jahre) Anteiliger Ertrag für das Haushaltsjahr 2010: Jährlicher Ertrag fortfolgende Jahre: -300.000 € - 6.000 € - 2.500 € - 6.000 €. Anteilige „Netto-Abschreibung“ für das Haushaltsjahr 2010 nach Abzug des Ertrages: Jährlicher „Nettoabschreibungsbetrag“ fortfolgende Jahre: Hinzu kommen folgende voraussichtliche Kosten: 11.333 € 27.200 €. Hinzu kommen: Jährliche Energiekosten (Gas und Strom): Kosten Frischwasser und Kanalbenutzungsgebühr: Kosten Reinigung: Durchschnittliche jährliche Kosten allgemeine (bauliche) Unterhaltung (inkl. evtl. Vandalismus- bzw. Grafitti-Schäden etc.): 11.450 €. 3.022 €. 21.000 € 14.000 €. Geschätzter durchschnittlicher jährlicher Nettoaufwand der Variante 2 somit: 76.672 € Bei beiden Planungen wurde ein reduzierter Bedarf an neuen Sanitäranlagenkapazitäten berücksichtigt, da zum Teil die Möglichkeit der Nutzung der schon im Bestand befindlichen Sanitäranlagen besteht. Für die Übergangszeit bis zum Beginn des Schuljahres 2010 / 2011 wird Seitens der Schulleitung separat für jede Schule, im Bestand eine Räumlichkeit als Mensa-Provisorium bereitgestellt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-239/2008 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.11.2008 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Leveringhaus Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt ----------------------------------@FBL@ ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-239/2008 Seite 5