Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7239/2008
Fachbereich III
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung
städtischer Einrichtungen
25.11.2008
Betreff:
Bau einer Mensa am Schulzentrum
Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage der vorangegangenen Entscheidung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales beschließt der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer
Einrichtungen die vorgestellte Vorplanung für die Errichtung einer Mensa am Schulzentrum
Bedburg, Variante
Konzeptplanung Nr. 1
oder
Konzeptplanung Nr. 2
fortzuführen und zur Ausschreibung vorzubereiten. Entsprechende Mittel sind – vorbehaltlich der
Entscheidung des Rates im Rahmen seiner Haushaltskompetenz – in den Haushalt einzustellen.
Hierbei ist dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen so früh als
möglich im Jahr 2009 ein Vorschlag bzgl. der Ausschreibungsmodalitäten zur Entscheidung
vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Es ist von Verwaltungsseite im Rahmen des vom Land NRW vorgegebenen Ausbaus des
Ganztagsschulkonzeptes die Verpflegung der Schüler am Schulzentrum vorgesehen. Es
besteht hier die Möglichkeit, dies in Form eines separaten Mensabaus am Schulzentrum
sicherzustellen. Die Entscheidung hierüber liegt hier im Zuständigkeitsbereich des FB II
bzw. dem diesem zugeordneten Ausschuss.
Bei einem Mensabau obliegt dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer
Einrichtungen die Entscheidung über das „wie“ und dem FB III im Rahmen der vom
Ausschuss vorgegebenen Zielsetzungen bzw. Entscheidungen die bauliche Planung und
spätere Unterhaltung bzw. Bewirtschaftung.
Als Standort für einen Neubau ist der Standort der ehemaligen Hauptschule, welche im
Zuge des Neubaus der Hauptschule Bedburg abgerissen wurde, vorgesehen.
Hierzu wurden, auf Grundlage der Vorgaben des Fachbereiches II als auch auf Basis der
vom FB II durchgeführten Abwägung und veranlassten Bedarfsanalyse des Büros Dr.
Jansen als auch auf Basis von Abstimmungsgesprächen mit der Leitung des Gymnasiums
und der Haupt- und Realschule, Planungen erstellt.
Es existieren zwei Planvarianten. Hierbei wird die Planvariante 1 aus
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten von der Verwaltung präferiert. Ein Plan dieser
Variante ist als Anlage 1 beigefügt. Die Variante 2 ist als Anlage 2 beigefügt.
Es handelt sich bei den Planvarianten um einen Speisesaal mit einer Kapazität für
250 Personen. Die Essenseinnahme soll daher in zwei Schichten á 250 Personen von
statten gehen.
Für die von der Verwaltung präferierte Variante 1 sind Planungskosten und vorbereitende
Arbeiten in den Haushaltsplan 2009 in Höhe von 200 T€ einzustellen. Weiterhin fallen
geschätzte Baukosten in Höhe von 1 Mio. EURO ein, die für das Haushaltsjahr 2010
einzustellen wären.
Für die Variante 2 sind Planungskosten und vorbereitende Arbeiten in das Haushaltsjahr
2009 in Höhe von 260 T€ einzustellen. Weiterhin fallen geschätzte Baukosten in Höhe von
1,4 Mio. EURO ein, die für das Haushaltsjahr 2010 einzustellen wären.
Die Mittel sind bislang nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Der Einsatz der Mittel hat investiven Charakter.
Für den Bau stehen noch zu beantragende Fördermittel des Landes NRW in Höhe von
300.000 € in Aussicht.
Beschlussvorlage WP7-239/2008
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Es ist noch nicht entschieden, in welcher Form die Realisierung durchgeführt wird.
Denkbar wäre hier unter anderem die Eigenrealisierung oder aber die Abwicklung im
Rahmen eines weiteren oder aber auch erweiterten PPP-Projektes.
Zum jetzigen Planungszeitpunkt sind die voraussichtlichen Haushaltsbelastungen daher
nicht exakt zu berechnen.
Die Haushaltsbelastung in der Ergebnisrechnung würde sich aber nach bisheriger
Schätzung bzw. Kalkulation wie folgt darstellen:
Planvariante 1:
Planungskosten:
geschätzte Baukosten:
Summe:
Abschreibungsdauer: 50 Jahre.
Jährlicher Abschreibungsbetrag: 24.000 €.
200.000 €
1.000.000.€
1.200.000 €
Voraussichtliche Fertigstellung:
August 2010.
Anteilige Abschreibung für das Haushaltsjahr 2010: 10.000 €.
Fortfolgende Jahre:
24.000 €.
Von den Baukosten abzuziehen (Landeszuweisung) Jährlich abzuziehen als Ertrag (50 Jahre)
Anteiliger Ertrag für das Haushaltsjahr 2010:
Jährlicher Ertrag fortfolgende Jahre:
-300.000 €
- 6.000 €
- 2.500 €
- 6.000 €.
Anteilige „Netto-Abschreibung“ für das Haushaltsjahr 2010 nach
Abzug des Ertrages:
7.500 €.
Jährlicher „Nettoabschreibungsbetrag“ fortfolgende Jahre:
18.000 €
Hinzu kommen folgende voraussichtliche Kosten:
Jährliche Energiekosten (Gas und Strom):
Kosten Frischwasser und Kanalbenutzungsgebühr:
Kosten Reinigung:
Durchschnittliche jährliche Kosten allgemeine (bauliche) Unterhaltung
(inkl. evtl. Vandalismus- bzw. Grafitti-Schäden etc.):
8.100 €.
2.160 €.
15.000 €
10.000 €.
Geschätzter durchschnittlicher jährlicher Nettoaufwand der Variante 1
somit:
53.260 €
Beschlussvorlage WP7-239/2008
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Sitzungsvorlage
Planvariante 2:
Planungskosten:
geschätzte Baukosten:
Summe:
Abschreibungsdauer: 50 Jahre.
Jährlicher Abschreibungsbetrag:
260.000 €
1.400.000.€
1.660.000 €
33.200 €.
Voraussichtliche Fertigstellung: August 2010.
Anteilige Abschreibung für das Haushaltsjahr 2010: 13.833 €.
Fortfolgende Jahre:
33.200 €.
Von den Baukosten abzuziehen (Landeszuweisung) Jährlich abzuziehen als Ertrag (50 Jahre)
Anteiliger Ertrag für das Haushaltsjahr 2010:
Jährlicher Ertrag fortfolgende Jahre:
-300.000 €
- 6.000 €
- 2.500 €
- 6.000 €.
Anteilige „Netto-Abschreibung“ für das Haushaltsjahr 2010 nach
Abzug des Ertrages:
Jährlicher „Nettoabschreibungsbetrag“ fortfolgende Jahre:
Hinzu kommen folgende voraussichtliche Kosten:
11.333 €
27.200 €.
Hinzu kommen:
Jährliche Energiekosten (Gas und Strom):
Kosten Frischwasser und Kanalbenutzungsgebühr:
Kosten Reinigung:
Durchschnittliche jährliche Kosten allgemeine (bauliche) Unterhaltung
(inkl. evtl. Vandalismus- bzw. Grafitti-Schäden etc.):
11.450 €.
3.022 €.
21.000 €
14.000 €.
Geschätzter durchschnittlicher jährlicher Nettoaufwand der Variante 2
somit:
76.672 €
Bei beiden Planungen wurde ein reduzierter Bedarf an neuen Sanitäranlagenkapazitäten
berücksichtigt, da zum Teil die Möglichkeit der Nutzung der schon im Bestand befindlichen
Sanitäranlagen besteht.
Für die Übergangszeit bis zum Beginn des Schuljahres 2010 / 2011 wird Seitens der
Schulleitung separat für jede Schule, im Bestand eine Räumlichkeit als Mensa-Provisorium
bereitgestellt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-239/2008
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.11.2008
----------------------------------Coenen
----------------------------------Leveringhaus
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
----------------------------------@FBL@
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-239/2008
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