Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7174/2008
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.: 11 13 30
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.09.2008
Betreff:
Bildung und personelle Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Personalvertretungssgesetz für
das Land Nordrhein-Westfalen -LPVG-
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der Einigung mit dem Personalrat der Stadt Bedburg über die Person des
Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden sowie über die Anzahl der zu bestellenden
Beisitzer beschließt der Rat der Stadt Bedburg
a)
den Direktor des Amtsgerichtes Bergisch-Gladbach, Herrn Michael Macioszek, Schlossstraße 21, 51429 Bergisch-Gladbach, zum Vorsitzenden
und
den Direktor des Amtsgerichtes Düren, Herrn Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8,
50181 Bedburg, zum stellvertretenden Vorsitzenden
der Einigungsstelle der Stadt Bedburg zu bestellen sowie
b)
die Zahl der Beisitzer für die Einigungsstelle auf 12 festzusetzen.
Ferner wird vorgeschlagen, seitens der Stadt Bedburg die nachstehend aufgeführten Personen als
Beisitzer für die Einigungsstelle zu bestellen:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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1.
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Begründung:
Am 05. Juni 2008 wurde bei der Stadt Bedburg eine neue Personalvertretung gewählt. Nach § 67
LPVG NRW ist für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates eine Einigungsstelle zu bilden,
die aus einem unparteiischen Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und Beisitzern besteht.
Auf die Person des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer
haben sich die oberste Dienstbehörde (d.h. der Rat der Stadt Bedburg) und die bei ihr bestehende
Personalvertretung zu einigen.
Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein
müssen, werden von beiden Seiten, d. h. der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung
je zur Hälfte bestellt und dem Vorsitzenden benannt. In der vergangenen Wahlperiode des
Personalrates der Stadt Bedburg war die Einigungsstelle wie folgt besetzt:
Vorsitzender:
Herr Direktor Michael Macioszek, Schlossstraße 21,
51429 Bergisch-Gladbach
stellv. Vorsitzender:
Herr Direktor Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181
Bedburg
Beisitzer:
vom Rat der Stadt Bedburg bestellt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Stadtverordneter Hans Schnäpp
Stadtverordneter Norbert Michels
Stadtverordneter Hans-Gerd Hammelstein
Stadtverordneter Martin Sauer
Fachbereichsleiter Herbert Baum
Gleichstellungsbeauftragte Doris Steinbach
vom Personalrat der Stadt Bedburg bestellt:
7.
8.
9.
10.
11.
12.
Städt. Beschäftigter Albert Zimmermann
Stadtoberinspektor Günter Mattern
Städt. Beschäftigter Peter Gutrath
Städt. Beschäftigter Josef Köcher
Städt. Beschäftigter Guido Ritz
Städt. Beschäftigter Herbert Rüttgers
Der Direktor des Amtsgerichtes Bergheim, Herr Michael Macioszek, hat auf entsprechende
Anfrage telefonisch erklärt, dass er für eine neue Wahlperiode erneut als Vorsitzender der
Einigungsstelle zur Verfügung stehen könne.
Der Direktor des Amtsgerichtes Düren, Herr Manfred Neukirchen, hat sich ebenfalls erneut bereit
erklärt, weiterhin die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt
Bedburg wahrzunehmen.
Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird daher vorgeschlagen, für die Position des
Vorsitzenden
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Herrn Direktor Michael Macioszek, Schlossstraße 21, 51429 Bergisch-Gladbach
und für die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle
Herrn Direktor Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181 Bedburg
vorzuschlagen. Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird darüber hinaus vorgeschlagen, die
Zahl der Beisitzer für die Einigungsstelle unverändert auf zwölf festzusetzen, so dass vom Rat der
Stadt Bedburg sechs Beisitzer zu bestellen sind.
In den letzten Legislaturperioden des Personalrates wurden vom Rat jeweils zwei Bedienstete der
Stadtverwaltung und vier Stadtverordnete in die Einigungsstelle bestellt. Diese Verteilung ist nicht
vorgeschrieben.
Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass die – bei aller auch gebotenen
Auseinandersetzung in der Sache - auch von der Personalvertretung immer wieder gelobte
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalrat es in der
Vergangenheit entbehrlich gemacht hat, dass jemals die Einigungsstelle zu einer Sitzung
einberufen werden musste. Auch in der vergangenen Wahlperiode war es nicht erforderlich, die
Einigungsstelle einzuberufen.
Aktuell wird vorgeschlagen, seitens der Verwaltung der Stadt Bedburg, den Allgemeinen Vertreter,
Kämmerer und Fachbereichsleiter des Fachbereiches IV – Finanzen, Personal und Organisation –
Herrn Stadtoberverwaltungsrat Herbert Baum, sowie die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Doris
Steinbach, in die Einigungsstelle zu bestellen.
Die mögliche Bestellung von Frau Steinbach sollte nicht zuletzt unter dem Aspekt des
Landesgleichstellungsgesetzes gesehen werden, wonach Gremien geschlechtsparitätisch besetzt
werden sollen ( § 12 Abs. 1 LGG).
Diese Regelung ist auch hinsichtlich der weiteren Besetzung der Einigungsstelle zu beachten.
Bei der Bestellung ist darüber hinaus unbedingt darauf zu achten, dass auch die aus der Mitte des
Rates
zu
bestellenden
Beisitzer
Beschäftigte
im
Geltungsbereich
eines
Personalvertretungsgesetzes sein müssen.
Seitens des Personalrates wurden folgende Beisitzer vorgeschlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Städt. Beschäftigter. Albert Zimmermann
Stadtoberinspektor Günter Mattern
Städt. Beschäftigter Peter Gutrath
Städt. Beschäftigter Josef Köcher
Städt. Beschäftigter Guido Ritz
Städt. Beschäftigter Herbert Rüttgers
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 02.09.2008
----------------------------------Stolz
Sachbearbeiter(in)
Beschlussvorlage WP7-174/2008
----------------------------------Baum
Fachbereichsleiter(in)
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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