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Beschlussvorlage (Bildung und personelle Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Personalvertretungssgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen -LPVG-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bildung und personelle Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Personalvertretungssgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen -LPVG-) Beschlussvorlage (Bildung und personelle Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Personalvertretungssgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen -LPVG-) Beschlussvorlage (Bildung und personelle Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Personalvertretungssgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen -LPVG-) Beschlussvorlage (Bildung und personelle Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Personalvertretungssgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen -LPVG-) Beschlussvorlage (Bildung und personelle Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Personalvertretungssgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen -LPVG-)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7174/2008 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: 11 13 30 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.09.2008 Betreff: Bildung und personelle Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Personalvertretungssgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen -LPVG- Beschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung der Einigung mit dem Personalrat der Stadt Bedburg über die Person des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden sowie über die Anzahl der zu bestellenden Beisitzer beschließt der Rat der Stadt Bedburg a) den Direktor des Amtsgerichtes Bergisch-Gladbach, Herrn Michael Macioszek, Schlossstraße 21, 51429 Bergisch-Gladbach, zum Vorsitzenden und den Direktor des Amtsgerichtes Düren, Herrn Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181 Bedburg, zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Bedburg zu bestellen sowie b) die Zahl der Beisitzer für die Einigungsstelle auf 12 festzusetzen. Ferner wird vorgeschlagen, seitens der Stadt Bedburg die nachstehend aufgeführten Personen als Beisitzer für die Einigungsstelle zu bestellen: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 1. 2. 3. 4. 5. 6. Beschlussvorlage WP7-174/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Am 05. Juni 2008 wurde bei der Stadt Bedburg eine neue Personalvertretung gewählt. Nach § 67 LPVG NRW ist für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates eine Einigungsstelle zu bilden, die aus einem unparteiischen Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und Beisitzern besteht. Auf die Person des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich die oberste Dienstbehörde (d.h. der Rat der Stadt Bedburg) und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden von beiden Seiten, d. h. der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte bestellt und dem Vorsitzenden benannt. In der vergangenen Wahlperiode des Personalrates der Stadt Bedburg war die Einigungsstelle wie folgt besetzt: Vorsitzender: Herr Direktor Michael Macioszek, Schlossstraße 21, 51429 Bergisch-Gladbach stellv. Vorsitzender: Herr Direktor Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181 Bedburg Beisitzer: vom Rat der Stadt Bedburg bestellt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Stadtverordneter Hans Schnäpp Stadtverordneter Norbert Michels Stadtverordneter Hans-Gerd Hammelstein Stadtverordneter Martin Sauer Fachbereichsleiter Herbert Baum Gleichstellungsbeauftragte Doris Steinbach vom Personalrat der Stadt Bedburg bestellt: 7. 8. 9. 10. 11. 12. Städt. Beschäftigter Albert Zimmermann Stadtoberinspektor Günter Mattern Städt. Beschäftigter Peter Gutrath Städt. Beschäftigter Josef Köcher Städt. Beschäftigter Guido Ritz Städt. Beschäftigter Herbert Rüttgers Der Direktor des Amtsgerichtes Bergheim, Herr Michael Macioszek, hat auf entsprechende Anfrage telefonisch erklärt, dass er für eine neue Wahlperiode erneut als Vorsitzender der Einigungsstelle zur Verfügung stehen könne. Der Direktor des Amtsgerichtes Düren, Herr Manfred Neukirchen, hat sich ebenfalls erneut bereit erklärt, weiterhin die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Bedburg wahrzunehmen. Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird daher vorgeschlagen, für die Position des Vorsitzenden Beschlussvorlage WP7-174/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Herrn Direktor Michael Macioszek, Schlossstraße 21, 51429 Bergisch-Gladbach und für die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle Herrn Direktor Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181 Bedburg vorzuschlagen. Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird darüber hinaus vorgeschlagen, die Zahl der Beisitzer für die Einigungsstelle unverändert auf zwölf festzusetzen, so dass vom Rat der Stadt Bedburg sechs Beisitzer zu bestellen sind. In den letzten Legislaturperioden des Personalrates wurden vom Rat jeweils zwei Bedienstete der Stadtverwaltung und vier Stadtverordnete in die Einigungsstelle bestellt. Diese Verteilung ist nicht vorgeschrieben. Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass die – bei aller auch gebotenen Auseinandersetzung in der Sache - auch von der Personalvertretung immer wieder gelobte vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalrat es in der Vergangenheit entbehrlich gemacht hat, dass jemals die Einigungsstelle zu einer Sitzung einberufen werden musste. Auch in der vergangenen Wahlperiode war es nicht erforderlich, die Einigungsstelle einzuberufen. Aktuell wird vorgeschlagen, seitens der Verwaltung der Stadt Bedburg, den Allgemeinen Vertreter, Kämmerer und Fachbereichsleiter des Fachbereiches IV – Finanzen, Personal und Organisation – Herrn Stadtoberverwaltungsrat Herbert Baum, sowie die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Doris Steinbach, in die Einigungsstelle zu bestellen. Die mögliche Bestellung von Frau Steinbach sollte nicht zuletzt unter dem Aspekt des Landesgleichstellungsgesetzes gesehen werden, wonach Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden sollen ( § 12 Abs. 1 LGG). Diese Regelung ist auch hinsichtlich der weiteren Besetzung der Einigungsstelle zu beachten. Bei der Bestellung ist darüber hinaus unbedingt darauf zu achten, dass auch die aus der Mitte des Rates zu bestellenden Beisitzer Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen. Seitens des Personalrates wurden folgende Beisitzer vorgeschlagen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Städt. Beschäftigter. Albert Zimmermann Stadtoberinspektor Günter Mattern Städt. Beschäftigter Peter Gutrath Städt. Beschäftigter Josef Köcher Städt. Beschäftigter Guido Ritz Städt. Beschäftigter Herbert Rüttgers Beschlussvorlage WP7-174/2008 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 02.09.2008 ----------------------------------Stolz Sachbearbeiter(in) Beschlussvorlage WP7-174/2008 ----------------------------------Baum Fachbereichsleiter(in) ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 5