Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7171/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 60
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
-Gebiet zwischen Bahnstraße und St.-Florian-Straße in Bedburghier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 2.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38b/Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 des
Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S.
3316). Wesentliches Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist die geringfügige
Verschiebung (5,00 m) der Grenze unterschiedlicher Nutzung zwischen Gewerbegebiet und
Mischgebiet zur Herstellung der inneren Erschließung.
Gleichzeitig beschließt des Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, dem Antrag auf
Verschiebung der Nutzungsgrenze mit dem derzeitigen festgesetzten Ausschluss des Wohnens
zwischen Mischgebiet und der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr
zur Vermeidung von künftigen Nutzungsbeschränkungen für die Feuerwehr nicht zu entsprechen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der in der Anlage 1 beigefügte Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg ist seit dem 18.07.2006
rechtskräftig. Die durch diesen Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen bilden einen Mix aus
Gewerbe- und Mischgebietsflächen. Ferner ist dort eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung Feuerwehr festgesetzt worden. Dies hat dazu geführt, dass innerhalb der
Mischgebietsfläche zum Schutz der von der Feuerwehr möglicherweise ausgehenden Störungen
ein 20,00 m breiter Streifen festgesetzt wurde, der das Wohnen – auch für Betriebsinhaber- in
diesem Bereich völlig ausschließt. Durch eine Grenze unterschiedlicher Nutzung ist dies im
Bebauungsplan gekennzeichnet und aufgrund der Anregungen im Verfahren durch das Staatliche
Umweltamt festgesetzt. Ferner ist eine Erschließung von der Bahnstraße ausgehend
ausgeschlossen.
Die im Gebiet festgesetzten Nutzungen wurden in Teilbereichen bereits umgesetzt.
Im Rahmen der Vermarktung der Flächen im Plangebiet durch den Eigentümer hat sich
herausgestellt, dass insbesondere die Vermarktung der Mischgebietsfläche suboptimal im
Rahmen der Grundstücksaufteilung umgesetzt wurde. In diversen Gesprächen bei der Verwaltung
wurde dies diskutiert und nach Lösungsansätzen gesucht.
Es wurde im Nachgang hierzu ein Plankonzept für die
Mischgebietsflächen vorgelegt. Dies ist in der Anlage 2 beigefügt.
weitere
Vermarktung
der
Die Planung sieht die Anlage eines Stichweges zur inneren Erschließung der Mischgebietsfläche
einerseits und andererseits die Verschiebung der Grenze unterschiedlicher Nutzung – derzeit
parallel zur Feuerwehr verlaufend – vor.
Die Anlage der Verkehrsfläche zur inneren Erschließung ist grundsätzlich auch ohne
Bebauungsplan möglich. Das Konzept zur inneren Erschließung funktioniert jedoch nur, wenn die
Flächen des Mischgebietes um ca. 5,00 m vergrößert und die Flächen des Gewerbegebiets
entsprechend reduziert werden.
Gegen dieses Vorhaben bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, zumal durch die
entstehenden Grundstücksgrößen nach wie vor Mischgebietstypische Nutzungen neben dem
Wohnen nach wie vor möglich sind und eine alternative Erschließung des Gebiets von der
Bahnstraße aus nicht zulässig ist.
Die Verschiebung der Grenze unterschiedlicher Nutzung mit dem derzeitigen Ausschluss des
Wohnens in diesem Sektor wird verwaltungsseitig äußerst kritisch gesehen. Das Heranrücken von
Wohnen in diesem Bereich muss auch nach Rücksprache mit den entsprechenden Fachbehörden
unbedingt vermieden werden, um spätere Restriktionen und Nutzungseinschränkungen für die
Feuerwehr zu vermeiden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-171/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 29.08.2008
----------------------------------(Schmitz)
Bearbeiter
-----------------------------------
----------------------------------(Leveringhaus)
Fachbereichsleiter(in)
Gesehen:
-----------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-171/2008
Seite 3