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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung -Gebiet zwischen Bahnstraße und St.-Florian-Straße in Bedburg- hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
-Gebiet zwischen Bahnstraße und St.-Florian-Straße in Bedburg- 
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
-Gebiet zwischen Bahnstraße und St.-Florian-Straße in Bedburg- 
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
-Gebiet zwischen Bahnstraße und St.-Florian-Straße in Bedburg- 
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7171/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 60 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Betreff: Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung -Gebiet zwischen Bahnstraße und St.-Florian-Straße in Bedburghier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38b/Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316). Wesentliches Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist die geringfügige Verschiebung (5,00 m) der Grenze unterschiedlicher Nutzung zwischen Gewerbegebiet und Mischgebiet zur Herstellung der inneren Erschließung. Gleichzeitig beschließt des Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, dem Antrag auf Verschiebung der Nutzungsgrenze mit dem derzeitigen festgesetzten Ausschluss des Wohnens zwischen Mischgebiet und der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr zur Vermeidung von künftigen Nutzungsbeschränkungen für die Feuerwehr nicht zu entsprechen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der in der Anlage 1 beigefügte Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg ist seit dem 18.07.2006 rechtskräftig. Die durch diesen Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen bilden einen Mix aus Gewerbe- und Mischgebietsflächen. Ferner ist dort eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr festgesetzt worden. Dies hat dazu geführt, dass innerhalb der Mischgebietsfläche zum Schutz der von der Feuerwehr möglicherweise ausgehenden Störungen ein 20,00 m breiter Streifen festgesetzt wurde, der das Wohnen – auch für Betriebsinhaber- in diesem Bereich völlig ausschließt. Durch eine Grenze unterschiedlicher Nutzung ist dies im Bebauungsplan gekennzeichnet und aufgrund der Anregungen im Verfahren durch das Staatliche Umweltamt festgesetzt. Ferner ist eine Erschließung von der Bahnstraße ausgehend ausgeschlossen. Die im Gebiet festgesetzten Nutzungen wurden in Teilbereichen bereits umgesetzt. Im Rahmen der Vermarktung der Flächen im Plangebiet durch den Eigentümer hat sich herausgestellt, dass insbesondere die Vermarktung der Mischgebietsfläche suboptimal im Rahmen der Grundstücksaufteilung umgesetzt wurde. In diversen Gesprächen bei der Verwaltung wurde dies diskutiert und nach Lösungsansätzen gesucht. Es wurde im Nachgang hierzu ein Plankonzept für die Mischgebietsflächen vorgelegt. Dies ist in der Anlage 2 beigefügt. weitere Vermarktung der Die Planung sieht die Anlage eines Stichweges zur inneren Erschließung der Mischgebietsfläche einerseits und andererseits die Verschiebung der Grenze unterschiedlicher Nutzung – derzeit parallel zur Feuerwehr verlaufend – vor. Die Anlage der Verkehrsfläche zur inneren Erschließung ist grundsätzlich auch ohne Bebauungsplan möglich. Das Konzept zur inneren Erschließung funktioniert jedoch nur, wenn die Flächen des Mischgebietes um ca. 5,00 m vergrößert und die Flächen des Gewerbegebiets entsprechend reduziert werden. Gegen dieses Vorhaben bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, zumal durch die entstehenden Grundstücksgrößen nach wie vor Mischgebietstypische Nutzungen neben dem Wohnen nach wie vor möglich sind und eine alternative Erschließung des Gebiets von der Bahnstraße aus nicht zulässig ist. Die Verschiebung der Grenze unterschiedlicher Nutzung mit dem derzeitigen Ausschluss des Wohnens in diesem Sektor wird verwaltungsseitig äußerst kritisch gesehen. Das Heranrücken von Wohnen in diesem Bereich muss auch nach Rücksprache mit den entsprechenden Fachbehörden unbedingt vermieden werden, um spätere Restriktionen und Nutzungseinschränkungen für die Feuerwehr zu vermeiden. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-171/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 29.08.2008 ----------------------------------(Schmitz) Bearbeiter ----------------------------------- ----------------------------------(Leveringhaus) Fachbereichsleiter(in) Gesehen: -----------------------------(Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-171/2008 Seite 3