Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg zur Erschließung des Grundstückes „Lipper Berg 15“,- Teilbereich an der Willy-Brandt-Straße in Lipp - hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem.§ 2 (1) BauGB )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg zur Erschließung des Grundstückes „Lipper Berg 15“,- Teilbereich an der Willy-Brandt-Straße in Lipp -
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem.§ 2 (1) BauGB  ) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg zur Erschließung des Grundstückes „Lipper Berg 15“,- Teilbereich an der Willy-Brandt-Straße in Lipp -
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem.§ 2 (1) BauGB  ) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg zur Erschließung des Grundstückes „Lipper Berg 15“,- Teilbereich an der Willy-Brandt-Straße in Lipp -
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem.§ 2 (1) BauGB  )

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7163/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Betreff: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg zur Erschließung des Grundstückes „Lipper Berg 15“,- Teilbereich an der Willy-Brandt-Straße in Lipp hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem.§ 2 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 des BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), in Anwendung des vereinfachten Verfahrens ohne Umweltprüfung zu fassen. Ferner beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung durch Vertrag sicherzustellen, dass sämtliche anfallenden Verfahrenskosten durch den Antragsteller zu übernehmen sind. Zusätzlich werden im Rahmen eines Kostenübernahmevertrages gem. § 11 BauGB die kalkulatorischen/angefallenen anteilmäßigen Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlagen ebenfalls auf den Antragsteller übertragen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 07.04.2008, hier eingegangen am 05.06.2008, wird zu Erschließungszwecken des bereits bebauten Grundstückes „Lipper Berg 15“ eine kleinteilige Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg beantragt. Das dort befindliche Wohngebäude steht seit längerer Zeit leer und stellt aus städtebaulicher Sicht einen offensichtlichen Missstand dar. Darüber hinaus führte der verwahrloste Zustand der Immobilie bereits in der Vergangenheit zu ordnungsbehördlichen Auffälligkeiten im Rahmen eines Schädlingsbefall in Form von Ratten. In Zuge dessen war die örtliche Ordnungsbehörde gezwungen, im Wege der Ersatzvornahme Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchzuführen. Aufgrund des Fortschreitens der Verwahrlosung können weitere Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden. Im Wege der seinerzeitigen anstehenden Zwangsversteigerung wurden im Vorfeld diverse mündliche Anfragen von möglichen Kaufinteressenten bei der Stadtverwaltung Bedburg vorgetragen, die im Wesentlichen die von Missständen betroffene Erschließungssituation des Grundstückes „Lipper Berg 15“ und dem Fehlen einer geeigneten, kurzfristigen Alternative zum Tenor hatten. Am 12.02.2008 wechselte das Objekt dann schlussendlich im Wege der Zwangsversteigerung den Eigentümer und heutigen Antragsteller. Bei genauerer Betrachtung wurde festgestellt, dass das umliegende Areal zur Straße „Lipper Berg“ hin Defizite bei der Bewertung der Erschließungsfunktion aufweist. Aufgrund dessen wurde unter städtebaulichen Gesichtspunkten verwaltungsseitig angestrebt, die Gesamtsituation des Bereiches mittels eines VEP (Vorhaben- und Erschließungsplan) zu verbessern. Die hierbei anfallenden Kosten sollten dann im Wege einer wirtschaftlichen Haushaltsführung vertraglich sichergestellt, jeweils auf den/die Antragsteller übertragen werden. Hierbei musste festgestellt werden, dass kein Kaufinteressent sein Interesse unter der Bedingung zur gleichzeitigen Einleitung eines VEP auf eigene Kosten zur Neugliederung bzw. Überplanung des umliegenden Bereiches aufrecht erhalten hat. Der nunnmehr zur Beratung und Beschließung anstehende Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg sieht vor, eine Erschließung in Form einer etwa 3 m breiten öffentlichen Verkehrsfläche von der „Willy-Brandt-Straße“ unmittelbar an das Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 48, Flurstück-Nr. 7 –„Lipper Berg 15“- heranzuführen. Seitens des Antragstellers wurde in persönlichen Abstimmungsgesprächen mit der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass er, gleichwohl einer fehlenden Rechtsverpflichtung, dazu bereit ist, im Wege eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB, einen Kostenersatz in Höhe der seinerzeitigen fiktiven anteilmäßigen Erschließungskosten zur Herstellung der Erschließungsanlagen auf der „Willy-Brandt-Straße“ zusätzlich zu den Kosten für das Bauleitverfahren zu leisten. Darüber hinaus konnte eine Einigung darüber erzielt werden, dass eine regelmäßige Pflege des vor dem o.g. Objekt prallel laufenden öffentlichen Grünstreifen durch Übernahme einer Beetpatenschaft durch den Antragsteller sichergestellt wird. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 21/Bedburg setzt für den kleinteiligen Bereich, der zur Erschließung benötigt wird, öffentliche Grünfläche fest. Eine Erschließung ist somit derzeit nicht möglich. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) und ohne einen Umweltbericht gem. § 2a BauGB durchgeführt werden. Im Übrigen ist der Eingriff in eine nicht ökologisch wertvolle Rasenfläche von ca. 6 qm Größe nur von unmaßgeblicher Bedeutung. Um für das oben näher bezeichnete und nunmehr zur Disposition stehende Objekt eine zeitnahe städtebaulich geordnete und sich in das Ortsbild einfügende Wohnnutzung zu ermöglichen, Beschlussvorlage WP7-163/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage schlägt die Verwaltung vor, auch im Hinblick zur Prävention eines Fortschreitens des Verfalles und der damit einhergehenden möglichen Gefahren, eine Erschließung über die Willy-Brandt-Straße durch eine vereinfachte Änderung des bestehenden Planungsrechtes bei gleichzeitiger Kostenübertragung auf den Antragsteller durchzuführen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 29.08.2008 ----------------------------------(Lukas) ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Leveringhaus) Sachbearbeiter Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-163/2008 Seite 3