Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7163/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Betreff:
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg zur Erschließung des Grundstückes
„Lipper Berg 15“,- Teilbereich an der Willy-Brandt-Straße in Lipp hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem.§ 2 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 21/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 des BauGB, in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), in Anwendung des
vereinfachten Verfahrens ohne Umweltprüfung zu fassen. Ferner beschließt der Ausschuss für
Struktur und Stadtentwicklung durch Vertrag sicherzustellen, dass sämtliche anfallenden
Verfahrenskosten durch den Antragsteller zu übernehmen sind. Zusätzlich werden im Rahmen
eines Kostenübernahmevertrages gem. § 11 BauGB die kalkulatorischen/angefallenen
anteilmäßigen Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlagen ebenfalls auf den Antragsteller
übertragen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 07.04.2008, hier eingegangen am 05.06.2008, wird zu Erschließungszwecken
des bereits bebauten Grundstückes „Lipper Berg 15“ eine kleinteilige Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg beantragt.
Das dort befindliche Wohngebäude steht seit längerer Zeit leer und stellt aus städtebaulicher Sicht
einen offensichtlichen Missstand dar. Darüber hinaus führte der verwahrloste Zustand der
Immobilie bereits in der Vergangenheit zu ordnungsbehördlichen Auffälligkeiten im Rahmen eines
Schädlingsbefall in Form von Ratten. In Zuge dessen war die örtliche Ordnungsbehörde
gezwungen, im Wege der Ersatzvornahme Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchzuführen.
Aufgrund des Fortschreitens der Verwahrlosung können weitere Beeinträchtigungen nicht
ausgeschlossen werden.
Im Wege der seinerzeitigen anstehenden Zwangsversteigerung wurden im Vorfeld diverse
mündliche Anfragen von möglichen Kaufinteressenten bei der Stadtverwaltung Bedburg
vorgetragen, die im Wesentlichen die von Missständen betroffene Erschließungssituation des
Grundstückes „Lipper Berg 15“ und dem Fehlen einer geeigneten, kurzfristigen Alternative zum
Tenor hatten. Am 12.02.2008 wechselte das Objekt dann schlussendlich im Wege der
Zwangsversteigerung den Eigentümer und heutigen Antragsteller.
Bei genauerer Betrachtung wurde festgestellt, dass das umliegende Areal zur Straße „Lipper Berg“
hin Defizite bei der Bewertung der Erschließungsfunktion aufweist. Aufgrund dessen wurde unter
städtebaulichen Gesichtspunkten verwaltungsseitig angestrebt, die Gesamtsituation des Bereiches
mittels eines VEP (Vorhaben- und Erschließungsplan) zu verbessern. Die hierbei anfallenden
Kosten sollten dann im Wege einer wirtschaftlichen Haushaltsführung vertraglich sichergestellt,
jeweils auf den/die Antragsteller übertragen werden.
Hierbei musste festgestellt werden, dass kein Kaufinteressent sein Interesse unter der Bedingung
zur gleichzeitigen Einleitung eines VEP auf eigene Kosten zur Neugliederung bzw. Überplanung
des umliegenden Bereiches aufrecht erhalten hat.
Der nunnmehr zur Beratung und Beschließung anstehende Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg sieht vor, eine Erschließung in Form einer etwa 3 m breiten
öffentlichen Verkehrsfläche von der „Willy-Brandt-Straße“ unmittelbar an das Grundstück
Gemarkung Bedburg, Flur 48, Flurstück-Nr. 7 –„Lipper Berg 15“- heranzuführen.
Seitens des Antragstellers wurde in persönlichen Abstimmungsgesprächen mit der
Stadtverwaltung mitgeteilt, dass er, gleichwohl einer fehlenden Rechtsverpflichtung, dazu bereit
ist, im Wege eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB, einen Kostenersatz in Höhe der
seinerzeitigen
fiktiven
anteilmäßigen
Erschließungskosten
zur
Herstellung
der
Erschließungsanlagen auf der „Willy-Brandt-Straße“ zusätzlich zu den Kosten für das
Bauleitverfahren zu leisten. Darüber hinaus konnte eine Einigung darüber erzielt werden, dass
eine regelmäßige Pflege des vor dem o.g. Objekt prallel laufenden öffentlichen Grünstreifen durch
Übernahme einer Beetpatenschaft durch den Antragsteller sichergestellt wird.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 21/Bedburg setzt für den kleinteiligen Bereich, der zur
Erschließung benötigt wird, öffentliche Grünfläche fest. Eine Erschließung ist somit derzeit nicht
möglich.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13
BauGB ohne Durchführung eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) und ohne einen Umweltbericht gem.
§ 2a BauGB durchgeführt werden. Im Übrigen ist der Eingriff in eine nicht ökologisch wertvolle
Rasenfläche von ca. 6 qm Größe nur von unmaßgeblicher Bedeutung.
Um für das oben näher bezeichnete und nunmehr zur Disposition stehende Objekt eine zeitnahe
städtebaulich geordnete und sich in das Ortsbild einfügende Wohnnutzung zu ermöglichen,
Beschlussvorlage WP7-163/2008
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
schlägt die Verwaltung vor, auch im Hinblick zur Prävention eines Fortschreitens des Verfalles und
der damit einhergehenden möglichen Gefahren, eine Erschließung über die Willy-Brandt-Straße
durch eine vereinfachte Änderung des bestehenden Planungsrechtes bei gleichzeitiger
Kostenübertragung auf den Antragsteller durchzuführen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 29.08.2008
----------------------------------(Lukas)
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Leveringhaus)
Sachbearbeiter
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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