Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7162/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 4. vereinfachte Änderung
-Baugebiet Im Splesshier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 4. Änderung aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316),
einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Wesentliches Planungsziel dieser Planung ist:
¾ Die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksflächen
¾ Die Ausweisung einer großzügigen fußläufigen Verbindung vom Baugebiet in die
Naherholungsfläche nebst Festsetzungen von wegebegleitenden Pflanzgeboten
¾ Die Festsetzung von Geländehöhen im Baugebiet
¾ Die Zurücknahme von Flächen für Gemeinschaftsstellplätze und Garagen.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen beibehalten werden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
A) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am
22. Mai 2007 den Aufstellungsbeschluss für die 4.- vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 32/Kaster – Baugebiet „Im Spless“ gefasst.
Wesentliches Planungsziel dieser vereinfachten Änderung war die Verschiebung der
überbaubaren Grundstücksfläche in einem Teilbereich des Plangebiets sowie die
Verbreiterung der fussläufigen Verbindung in die Naherholungs- bzw. Ausgleichsfläche.
Die ursprünglich vorgesehene Anbindung des Plangebiets an die L 213 wurde durch Beschluss
zur Änderung der Planungsziele in dieser Bauleitplanung im vereinfachten Verfahren in der
Sitzung des Fachausschusses am 06.11.2007 konkretisiert. Die Planungen sehen nunmehr vor,
dass die ausgewiesene Fläche eine großzügige Öffnung in die Naherholungsfläche enthält. Dies
soll mittels einer beidseitigen Baumpflanzung entlang der ursprünglich geplanten
Straßenverkehrsfläche sowie der planerischen Ausweisung eines Gehweges erfolgen.
Das Verfahren zu dieser vereinfachten Änderung ist aus vermarktungsstrategischen Gründen noch
nicht durchgeführt worden bzw. hatte zunächst keine höchste Priorität; wenngleich eine
Grundstücksaufteilung in Anpassung an die künftigen Planungsziele erfolgt ist.
Zwischenzeitlich ist die Vermarktung der Grundstücke im letzten Teilgebiet des Bebauungsplanes
angelaufen. Konkrete Grundstücksverhandlungen und der damit Verkauf der Liegenschaften in
diesem Bereich stehen an, sodass das Änderungsverfahren grundsätzlich durchgeführt werden
könnte.
B) Für den Einmündungsbereich der Marie-Nauen-Straße / Steifensandstraße steht jedoch
ebenfalls eine Anpassung der Planung an. Hier wurden entsprechend des rechtskräftigen
Bebauungsplanes großzügige Grundstücksflächen für Gemeinschaftsstellplätze und Garagen
ausgewiesen. Aufgrund der konkreten Kaufabsichten von Interessenten besteht für diese Planung
kein Bedarf mehr. Die im Baugebiet grundsätzlich vorherrschende Plankonzeption soll auch hier
angepasst und umgesetzt werden.
Die erfolgt durch Rücknahme der Fläche für Gemeinschaftsstellplätze und Garagen bei
gleichzeitigem Ersatz durch das das Plangebiet übergreifende Plankonzept. Ferner ist im
Übergangsbereich Marie-Nauen-Straße / Steifensandstraße eine geringfügige Erweiterung der
überbaubaren Grundstücksfläche vorgesehen, um hier potentiellen Bewerbern die Möglichkeit zur
Errichtung eines freistehenden Einfamilienwohnhauses ermöglichen zu können.
C) Die vorhandenen Geländehöhen in Teilbereichen des Plangebiets (Marie-Nauen-Straße / CarlLeyhausen-Alle) führen in Kombination mit des textlichen Festsetzungen zu einem städtebaulich
ungewünschten Gesamterscheinungsbild, da die vorh. Höhen auf einer Länge von ca. 95 m um
mehr als 1,50 m differieren. Die Sockelhöhe ist jedoch auf 35 cm festgesetzt, wobei Bezugspunkt
die Endausbauhöhe der Erschließungsstraße ist. Eine Änderung der Festsetzung von zulässigen
Höhen im Plangebiet wird daher erforderlich.
Da das Verfahren für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster noch nicht abgewickelt
wurde, sind die Änderungen betreffend B) und C) in den Planentwurf mit einbezogen worden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster vom 22.05.2007/06.11.2007 aufzuheben und bei Ergänzung der
Planungsziele einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Anlagen:
Ursprungskonzept
Planentwurf neu
Beschlussvorlage WP7-162/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 29.08.2008
----------------------------------(Schmitz)
Bearbeiter(in)
-----------------------------------
----------------------------------(Leveringhaus)
Fachbereichsleiter
Gesehen:
--------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-162/2008
Seite 3