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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009 - Beratung und Beschlussfassung der achtundzwanzigsten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009
- Beratung und Beschlussfassung der achtundzwanzigsten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009
- Beratung und Beschlussfassung der achtundzwanzigsten Änderungssatzung)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7237/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 32 96 21 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 25.11.2008 Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009 - Beratung und Beschlussfassung der achtundzwanzigsten Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 und b) der achtundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig : Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Bemerkungen: Ja Nein Enthaltun g Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt Kurt-Schumacher-Straße 1, BedburgKaster, verwendet. Im Vorjahr wurde eine Gebühr in Höhe von 7,14 Euro je m² und Monat berechnet und beschlossen. Die Abrechnung für das Jahr 2007 schließt mit einem Defizit in Höhe von 18.845,68 € ab; ursächlich hierfür sind in erster Linie geringere Einnahmen aufgrund einer durchschnittlich lediglich 50 %-igen Belegung der Unterkunft. Wie in den Vorjahren wird der „Verlust“ nicht in den nachfolgenden Jahren berücksichtigt. Zum Haushaltsjahr 2009 wird die Berechung auch aufgrund entsprechender Hinweise durch das Rechnungsprüfungsamt umgestellt. Wenngleich das Objekt mit insgesamt 586 m² bei 12 Wohneinheiten sicherlich `überdimensioniert´ ist, muss festgestellt werden, dass zu diesen Konditionen kaum ein kleineres, `ausreichend dimensioniertes´, Gebäude zu finanzieren wäre. Unter Berücksichtigung der zu deckenden Spitzen könnte – soweit dies möglich wäre – 25% der vorgehaltenen Flächen bei den „Familienwohnungen“ zurückgebaut werden. Hierbei handelt es sich somit um nicht gebührenrelevante Kosten. Die notwendigen Vorhaltekosten von ebenfalls rund 25% sind hingegen über einen m² Schlüssel auf die Nutzer umzulegen. Die Kosten für die Sammelunterkünfte werden auf die durchschnittliche Belegungszahl umgelegt. Entsprechend der beigefügten Berechung [Anlage 1] ergibt sich somit für 2009 eine Benutzungsgebühr in Höhe von insgesamt 8,93 €/ m² bzw. 107,69 € pro Bewohner in den Sammelunterkünften. Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr in dieser Höhe wird die vom Kommunalabgabengesetz NRW geforderte Kostendeckung nicht überschritten. Die achtundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg ist als Anlage 2 beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.11.2008 ----------------------------------Brunken stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: -------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-237/2008 Seite 2