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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath -Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße hier:Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath
-Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße

hier:Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath
-Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße

hier:Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath
-Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße

hier:Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7151/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Betreff: Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath -Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 4/BedburgRath Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den Aufstellungsbeschluss vom 25.09.2001 für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath auzuheben. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 und 13 a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl.I S.3316), für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ). Wesentliches Planungsziel ist die Erschließung innerörtlicher Freiflächen mit der Ausweisung allgemeines Wohngebiet in einer höchstweise zweigeschossigen Bebauung. Der Planentwurf ist in der Anlage beigefügt Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP7-151/2008 Sitzungsvorlage Seite: 2 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Zur weiteren Nutzung des städtischen Hausgrundstückes Gommershovener Weg 20 und auf Grund des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung an Baugrundstücken wurde bereits ein Plankonzept für die weitere Bebauung dieses Bereiches entwickelt. Diesem wurde in der Sitzung am 25.03.2003 des Ausschusses für Planen und Bauen der Stadt Bedburg weitestgehend zugestimmt und die Verwaltung wurde beauftragt das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes erst nach Klärung der Eigentumsverhältnisse im Plangebiet einzuleiten. Die Verhandlungen mit den Eigentümern zum Erwerb der Grundstücke ergaben sich jedoch als recht schwierig und langwiegrig. Zum jetzigen Zeitpunkt stellen sich die Grundbesitzverhältnisse wie folgt dar: drei der fünf zu bebauenden Parzellen sowie die Parzellen zur Erschließung der Baugrundstücke befinden sich im Besitz der Stadt Bedburg, sodass nunmehr die Planung entsprechend des beiliegenden Planes eingeleitet werden kann Der modifizierte Planentwurf sieht vor das Gebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen, hierzu bleibt jedoch das bereits beauftragte Lärmgutachten abzuwarten. Des weiteren wird eine höchstweise zweigeschossige Bebauung, wobei das zweite Geschoss nur als Dachgeschoss ausgeführt werden darf, mit einer maximalen Firsthöhe von 9.50 m, entsprechend der Firsthöhe der bereits vorhandenen Bebauung, festgelegt. Die Dachneigung soll zwischen 35° und 45° betragen und die Grundflächenzahlt wird mit 0,4 festgelegt. Zur nunmehr zügigen Umsetzung der Planung schlägt die Verwaltung vor, dem beigefügten Plankonzept zuzustimmen und auf dieser Grundlage den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a des Baugesetzbuches) erneut zu fassen. Die Mittel für die Umsetzung der Planung sind im Budget des Fachbereiches 1 enthalten. Anlage: Übersichtsplan, Planentwurf Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 28.08.2009 zur Kenntnis: ----------------------------------Jung ----------------------------------Leveringhaus ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-151/2008 Seite 3