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Beschlussvorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Anträge einzelner Gewerbetreibender in den Stadtteilen Kaster und Königshoven)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen 
- Anträge einzelner Gewerbetreibender in den Stadtteilen Kaster und Königshoven) Beschlussvorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen 
- Anträge einzelner Gewerbetreibender in den Stadtteilen Kaster und Königshoven)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7145/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 26.08.2008 Betreff: Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Anträge einzelner Gewerbetreibender in den Stadtteilen Kaster und Königshoven Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales stimmt dem Antrag der Firma Polstermöbel Conrads im Namen einzelner Gewerbetreibender in den Stadtteilen Kaster und Königshoven auf Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 12.10.2008 und einer damit verbundenen Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Das seit dem Jahre 1956 geltende Ladenschlussgesetz wurde mit Datum vom 16.11.2006 durch das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten [Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW] ersetzt. Gemäß § 6 Absatz 4 LÖG NRW wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, je Stadtteil bis zu vier Sonn- oder Feiertage für den Verkauf von Waren für die Dauer von maximal fünf Stunden per Verordnung freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken, wobei eine Freigabe der drei Adventssonntage, 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW ausgeschlossen wird. Gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 11.03.2008 dürfen u. a. Verkaufsstellen im Stadtteil Kaster am 1. Sonntag im Juni in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Sollte der Pfingstsonntag auf den 1. Sonntag im Juni fallen, so gilt die Freigabe in diesem Fall für den 2. Sonntag im Juni. Die Werbegemeinschaft Kaster hat den in § 1 Abs. 2 genannten Termin in den letzten Jahren nicht genutzt, so dass dieser faktisch ersatzlos entfiel. Nunmehr liegt der Verwaltung ein Antrag der Firma Polstermöbel Conrads im Namen einzelner Gewerbetreibender auf Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 12.10.2008 vor; der Antrag - datiert vom 08.08.2008 - ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Rechtlich betrachtet können grundsätzlich auch Einzelanträge unter das LÖG NW subsumiert und somit genehmigt werden; es besteht jedoch hierbei aus Sicht der Verwaltung die Gefahr, dass nach der vierten Genehmigung/ Freigabe weitere Anträge eines verkaufsoffenen Sonntages [aufgrund eines Einzelantrags] der Werbegemeinschaft oder einer größeren Anzahl von Betrieben für den gesamten Stadtteil abgelehnt werden müssten. Dennoch sollte aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich allen Gewerbetreibenden die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Geschäftslokale auch Sonntags für einen breiten Besucherkreis zu öffnen Da der Gesetzestext eine Freigabe der Verkaufssonntage ausschließlich per Verordnung vorsieht, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, entsprechende (Einzel-)Anträge per Einzelfallentscheidung im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu genehmigen und die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen entsprechend zu ändern. Die Verwaltung wird den Vorstand der Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven in geeigneter Form darüber informieren, so dass alle übrigen Geschäftslokale in den Stadtteilen Kaster-Königshoven an diesem tag ebenfalls von 13 bis 18.00 Uhr für den Kundenverkehr geöffnet sein dürfen. r evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 18.08.08 ----------------------------------Stroben ----------------------------------Kramer Abteilungsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-145/2008 Seite 2