Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7145/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
26.08.2008
Betreff:
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
- Anträge einzelner Gewerbetreibender in den Stadtteilen Kaster und Königshoven
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales stimmt dem Antrag der Firma
Polstermöbel Conrads im Namen einzelner Gewerbetreibender in den Stadtteilen Kaster und
Königshoven auf Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 12.10.2008 und einer damit
verbundenen Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Das seit dem Jahre 1956 geltende Ladenschlussgesetz wurde mit Datum vom 16.11.2006 durch
das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten [Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW] ersetzt.
Gemäß § 6 Absatz 4 LÖG NRW wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, je Stadtteil bis zu
vier Sonn- oder Feiertage für den Verkauf von Waren für die Dauer von maximal fünf Stunden per
Verordnung freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und
Handelszweige beschränken, wobei eine Freigabe der drei Adventssonntage, 1. und 2.
Weihnachtstag, Ostersonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW
ausgeschlossen wird.
Gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem
Anlass vom 11.03.2008 dürfen u. a. Verkaufsstellen im Stadtteil Kaster am 1. Sonntag im Juni in
der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Sollte der Pfingstsonntag auf den 1. Sonntag
im Juni fallen, so gilt die Freigabe in diesem Fall für den 2. Sonntag im Juni.
Die Werbegemeinschaft Kaster hat den in § 1 Abs. 2 genannten Termin in den letzten Jahren nicht
genutzt, so dass dieser faktisch ersatzlos entfiel. Nunmehr liegt der Verwaltung ein Antrag der
Firma Polstermöbel Conrads im Namen einzelner Gewerbetreibender auf Durchführung eines
verkaufsoffenen Sonntags am 12.10.2008 vor; der Antrag - datiert vom 08.08.2008 - ist dieser
Vorlage in Anlage beigefügt. Rechtlich betrachtet können grundsätzlich auch Einzelanträge unter
das LÖG NW subsumiert und somit genehmigt werden; es besteht jedoch hierbei aus Sicht der
Verwaltung die Gefahr, dass nach der vierten Genehmigung/ Freigabe weitere Anträge eines
verkaufsoffenen Sonntages [aufgrund eines Einzelantrags] der Werbegemeinschaft oder einer
größeren Anzahl von Betrieben für den gesamten Stadtteil abgelehnt werden müssten. Dennoch
sollte aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich allen Gewerbetreibenden die Möglichkeit eröffnet
wird, ihre Geschäftslokale auch Sonntags für einen breiten Besucherkreis zu öffnen
Da der Gesetzestext eine Freigabe der Verkaufssonntage ausschließlich per Verordnung vorsieht,
wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, entsprechende (Einzel-)Anträge per
Einzelfallentscheidung im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu genehmigen
und die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen entsprechend zu ändern. Die
Verwaltung wird den Vorstand der Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven in geeigneter Form
darüber informieren, so dass alle übrigen Geschäftslokale in den Stadtteilen Kaster-Königshoven
an diesem tag ebenfalls von 13 bis 18.00 Uhr für den Kundenverkehr geöffnet sein dürfen.
r evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 18.08.08
----------------------------------Stroben
----------------------------------Kramer
Abteilungsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-145/2008
Seite 2