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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 2)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
27.03.2014
Erstellt
19.03.14, 17:04
Aktualisiert
19.03.14, 17:04
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 2) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 2)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 12.03.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 121/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 27.03.2014 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 16 "Promenade", Teilbereich 2 Anlg.: 2 61 III SD.Net Beschlussentwurf: Aus städtebaulichen Gründen und aus Denkmalaspekten wird der Antragsteller aufgefordert, sein Konzept so zu verändern, dass die vorgesehenen Einfamilienhäuser entfallen. Kleinteilige Gebäude mit eingezäunten Gärten, Carports und Kellerersatzräume sind an dieser Stelle unpassend. Stattdessen sollte der Bereich mit mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern beplant werden, die dennoch einen parkartigen offenen Charakter erzeugen. . Auf der Grundlage dieser neuen Konzeption wird die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Teilbereich 2 durchzuführen. Das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung beraten werden (Aufstellungsbeschluss, Abwägung und Offenlagebeschluss). Begründung: In seiner Sitzung am 14.5.2012 hat der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes A 16 „Promenade“ beschlossen. Es wurde festgelegt, den Bebauungsplan in Teilbereichen weiterzuführen, soweit und sobald es erforderlich ist. Wie in der Sitzung vorgetragen, beabsichtigt das Architekturbüro Schüssler als Vertreter einer Investorengruppe den Bebauungsplanentwurf zu entwickeln. Wie in Vorlage Nr. 119/2014 dargestellt, schlägt die Verwaltung vor, den Teilbereich 1 durch den Investor VAN WIJNEN entwickeln zu lassen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte der Bereich der ehem. Realschule seine offene parkartige Struktur behalten und nicht durch eingezäunte kleinteilige Einfamilienhausgrundstücke gestört werden. Das ist auch die Auffassung der Oberen Denkmalbehörde. Bei der Einfamilienhaus-Wohnanlage handelt es sich um ein interessantes Konzept, dass jedoch die Offenheit des Geländes beeinträchtigt. Wohnhäuser dieser Art sollten an anderen Stellen im Stadtgebiet, beispielsweise auf dem ehem. Gelände der Fachhochschule projektiert werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 121/2014 Seite 2