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Dringlichkeitsentscheidung (Ausnahme vom Einstellungsstopp im Bereich der Übergangsheime beim Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
65 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Dringlichkeitsentscheidung (Ausnahme vom Einstellungsstopp im Bereich der Übergangsheime beim Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 27/2015 Amt: 10 Az.: 102 Datum: 13.01.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 10.03.2015 29.01.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp im Bereich der Übergangsheime beim Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage wird gem. § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. 25/2015 Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussfassung soll im Wege der Dringlichkeit erfolgen, damit die personelle Unterstützung schnellstmöglich erfolgen kann. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 27/2015 wird zugestimmt. Erftstadt, den 13.01.2015 (Erner) Bürgermeister (Zerres) Ausschussvorsitzender