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Sitzungsvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsjahr 2014 für die Sanierung der Kirmesbrücke)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Sitzungsvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsjahr 2014 für die Sanierung der Kirmesbrücke) Sitzungsvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsjahr 2014 für die Sanierung der Kirmesbrücke)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 03.06.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 182/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2014 TOP Ergebnisse Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsjahr 2014 für die Sanierung der Kirmesbrücke Anlg.: - 1 I 30 SD.Net 30 Beschlussentwurf: Die am 15.05.2014 durch Herrn Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2014 werden für die Sanierung der Kirmesbrücke außerplanmäßige Mittel in Höhe von 277.000,-- Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei folgenden Sachkonten: Sanierung Brücke Feuerwehr Sanierung Brücke Sportplatz Stetternich Erneuerung Bürgersteige Artilleriestr. Planung Sanierung Lüftung Kulturhaus Fällen von Pappeln Abriss von Gebäuden (Übertragung aus 2013) 54 541 001 01 5211702 54 541 001 01 5211702 54 541 001 01 5211701 11 111 012 03 5211004 11 111 012 02 5211061 11 111 012 02 5211030 105.000,-- Euro 52.000,-- Euro 50.000,-- Euro 35.000,-- Euro 25.000,-- Euro 10.000,-- Euro Begründung: Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 15.05.2014 verwiesen. Die Dringlichkeitsentscheidung bedarf gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW der Genehmigung des Rates der Stadt Jülich. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: x jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: s.o. (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 182/2014 x nein nein Seite 2