Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:03
Aktualisiert
17.06.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 03.06.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 182/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2014
TOP
Ergebnisse
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsjahr 2014 für die Sanierung
der Kirmesbrücke
Anlg.: - 1 I
30
SD.Net
30
Beschlussentwurf:
Die am 15.05.2014 durch Herrn Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt:
Im Haushalt 2014 werden für die Sanierung der Kirmesbrücke außerplanmäßige Mittel in Höhe von
277.000,-- Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei folgenden
Sachkonten:
Sanierung Brücke Feuerwehr
Sanierung Brücke Sportplatz Stetternich
Erneuerung Bürgersteige Artilleriestr.
Planung Sanierung Lüftung Kulturhaus
Fällen von Pappeln
Abriss von Gebäuden (Übertragung aus 2013)
54 541 001 01 5211702
54 541 001 01 5211702
54 541 001 01 5211701
11 111 012 03 5211004
11 111 012 02 5211061
11 111 012 02 5211030
105.000,-- Euro
52.000,-- Euro
50.000,-- Euro
35.000,-- Euro
25.000,-- Euro
10.000,-- Euro
Begründung:
Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 15.05.2014 verwiesen.
Die Dringlichkeitsentscheidung bedarf gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW der Genehmigung des
Rates der Stadt Jülich.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
x
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto: s.o.
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 182/2014
x
nein
nein
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